
Momentan befinden sich die grundlegenden Verordnungen noch in der Überarbeitung. Mit ihrer Fertigstellung ist im ersten Quartal 2023 zu rechnen. Sobald die aktualisierten Fassungen vorliegen, werden wir unser hier vorliegendes Serviceangebot an Informationen und Dokumenten überarbeiten. Solange stehen die Informationen aus der Förderperiode 2014-2020 hier für eine erste Orientierung bereit.
Mit dem hier vorliegenden Serviceangebot unterstützen wir Sie bei der Beantwortung folgender Fragestellungen:
Fördermöglichkeiten der Europäischen Strukturfonds können grundsätzlich mit anderen Fördermöglichkeiten kombiniert/kumuliert werden. Hier finden Sie Werkzeuge für eine fallbezogene Prüfung von Kumulierungsmöglichkeiten. Die Prüfung bezieht sich auf die fachlich-thematische Übereinstimmung und auf beihilferechtliche Fragen der Kombinierbarkeit.
Ergänzende Informationen zum Beihilferecht, die Sie in Ihrer fallbezogenen Prüfung unterstützen.