Grundlageninformationen zur Kofinanzierung

Wie unter dem Menüpunkt "Finanzierungsbedingungen und -möglichkeiten" beschrieben, muss ein bestimmter Anteil der förderfähigen Kosten aus Nicht-EU-Mitteln erbracht werden. Der Zuwendungsempfänger ist daher verpflichtet, eine öffentliche nationale oder auch regionale Kofinanzierung bzw. einen Eigenanteil zur Finanzierung des Projektes zu erbringen.

Dabei kann es sich bei den nationalen/regionalen öffentlichen Mitteln um Bundes-, Landes- oder kommunale bzw. gleichgestellte – beispielsweise kirchliche – Mittel handeln. Für die EU stellt das Prinzip der Kofinanzierung ein Instrument dar, um sicherzustellen, dass nur wirklich hochwertige Projekte gefördert werden. Eine nationale Kofinanzierung signalisiert, dass ein weiterer Mittelgeber, der im Wortsinn auch ‚näher‘ am zu fördernden Projekt und/oder dem Projektträger/Zuwendungsempfänger dran ist, bereit ist, das Projekt ebenfalls finanziell zu unterstützen.

Ein gewisser Anteil öffentlicher Kofinanzierung kann vorgeschrieben werden. In einigen Fällen, wie auch häufig bei ELER-unterstützten Fördermaßnahmen der Fall, sind die EU-Mittel auch bereits mit nationalen Mitteln (Bundes- oder auch Landesmitteln) verknüpft, so dass keine zusätzliche Kofinanzierung oder nur noch ein kleinerer Teil aufgebracht werden muss. Die entsprechenden Hinweise können Sie den Förderrichtlinien entnehmen bzw. bei der bewilligenden Stelle erfragen. Handelt es sich um einen öffentlichen Projektträger, gelten seine Eigenmittel auch als öffentliche Kofinanzierung. Private Projektträger, Vereine o. Ä. dagegen müssen in diesem Fall zusätzliche öffentliche Gelder zur Kofinanzierung ihres Projekts akquirieren. Manche Bundesländer halten für diese Projekte eigene Landesmittel zur Kofinanzierung bereit, beispielsweise in der LEADER-Förderung.

Puzzle der Euro-Währung vor grünem Hintergrund
iStock.com/May Lim

Ist keine der genannten Bedingungen erfüllt, ist es notwendig, den Kofinanzierungsanteil selbst aufzubringen. Dieser Menüpunkt gibt einen Überblick über die Möglichkeiten der Erbringung der Kofinanzierung, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr werden einige Facetten und Möglichkeiten, eine Kofinanzierung auf die Beine zu stellen, umrissen. Die nachfolgenden Ausführungen können daher als Grundlage für Ihre eigenen weiteren Recherchen und Ideen dienen. Welche Möglichkeiten zur Erbringung der Kofinanzierung tatsächlich im Rahmen einer bestimmten Fördermaßnahme bestehen, müssen Sie im Einzelfall in den entsprechenden Unterlagen recherchieren bzw. mit den entsprechenden Ansprechpartnern klären.

Bei der Durchführung von mit EU-Mitteln unterstützten Maßnahmen ist prinzipiell darauf zu achten, dass diese Maßnahmen so definiert und ausgestaltet sind, dass sie sich von ggf. weiteren, mit nationalen öffentlichen Mitteln finanzierten Maßnahmen des gleichen Projektträgers klar abgrenzen (d. h., dass keine Doppelförderung auftritt).

Die EU-Kommission legt die eigenen Finanzierungsanteile gemäß ihrer Ziele fest. Ein wesentliches Bestimmungskriterium für die Höhe des möglichen maximalen EU-Anteils an der Förderung eines Projektes durch den EFRE und den ESF+ ist daher die Regionenkategorie, in der das Projekt umgesetzt wird: Die EU fördert Projekte in den Regionen am stärksten, die wirtschaftlich am wenigsten entwickelt sind. Deutschland ist in der Europäischen Union wirtschaftlich mit am weitesten entwickelt und fällt somit unter die beiden höchsten Regionskategorien. Bezüglich der Raumkategorien gibt es im ELER grundsätzlich die Kategorie „ländlicher Raum“. Damit wird zwischen ländlichem und nicht ländlichem Raum unterschieden. Einige wenige Maßnahmen sind zur Förderung auf den ländlichen Raum beschränkt.

Übersicht über die maximalen EU-Mittelanteile zur Finanzierung von Förderprojekten

Für die EFRE- und ESF+-Förderung in Deutschland gilt:

  • In der höchsten Kategorie „stärker entwickelte Regionen“, zu denen Westdeutschland mit Ausnahme der Regionen Trier und Lüneburg sowie Berlin und die Region Leipzig gehören, beträgt der maximal mögliche EU-Mittelanteil standardmäßig 40 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • In der zweithöchsten Kategorie „Übergangsregionen“, zu denen die ostdeutschen Länder mit Ausnahme der oben genannten Regionen sowie die Regionen Trier und Lüneburg zählen, beträgt der maximal mögliche EU-Mittelanteil standardmäßig 60 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • In Bezug auf die Programme des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (INTERREG) darf der maximal mögliche Anteil der EU-Unterstützung standardmäßig bis zu 80 Prozent der förderfähigen Projektkosten betragen.
  • Für die ELER-Förderung ist der maximal mögliche EU-Mittelanteil unabhängig vom Raumbezug je Maßnahme individuell geregelt und kann bis zu 75 Prozent betragen. Auch für die EMFAF-Förderung gelten keine nach Regionenkategorie differenzierten Fördersätze.
     

Über die genannten EU-Fördermittelanteile hinaus gelten in einigen Fonds ergänzende Regelungen. Diese legen für spezifische Fördergegenstände, -ansätze oder auch Förderinstrumente von den oben stehenden Fördersätzen abweichende maximale Fördersätze fest. Genauere Informationen dazu bieten stets die jeweiligen Förderrichtlinien.

Funktionsweise der Strukturfonds-Förderung

Hier finden Sie die kartografische Darstellung der deutschen Regionenkategorien

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Mit Blick auf den Eigenanteil bzw. die Kofinanzierung ist insbesondere zu beachten, welche Kostenbestandteile eines Projektes förderfähig sind. Die entsprechenden Informationen können den Förderrichtlinien oder vergleichbaren Förderfähigkeitsregeln entnommen werden. Folgende Quellen eignen sich grundsätzlich zur Erbringung der nationalen Kofinanzierung bzw. des Eigenanteils:

  • Eigenmittel des Zuwendungsempfängers,
  • Zuschüsse staatlicher Einrichtungen,
  • Zuwendungen von Stiftungen und anderen fördernden Einrichtungen,
  • Spenden und Sponsoring.

Eigenmittel des Zuwendungsempfängers

Klassischerweise stammt der Eigenanteil dabei aus den eigenen Haushaltsmitteln des Zuwendungsempfängers. Über eine Finanzierung aus verfügbaren finanziellen Mitteln („Eigenmitteln“) hinaus kann – wenn in den Förderrichtlinien oder durch die bewilligenden Stellen nicht ausgeschlossen – der Eigenanteil auch zumindest zu einem Teil durch Personal- und Sachleistungen erbracht werden, die durch den Projektträger bzw. das Projektteam selbst eingebracht und daher nicht zugekauft werden müssen. Entsprechende Sachleistungen, die zur Erbringung der Eigenleistung anerkannt werden können, sind die Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen sowie Grundstücken und Immobilien, aber auch Arbeitsleistungen. Zu beachten ist, dass die Förderung grundsätzlich nicht höher sein darf als der Anteil der förderfähigen Gesamtausgaben abzüglich der Sachleistungen. Mit anderen Worten: Es kann nur der Teil eines geförderten Projektes auch tatsächlich mit EU-Mitteln finanziert werden, der nicht durch entsprechende Sachleistungen erbracht wird. Ob für Ihre Projektidee eine entsprechende Kofinanzierungsmöglichkeit besteht, sollten Sie sofern für Sie relevant mit der bewilligenden Stelle abklären.

Auch für Sachleistungen sind entsprechende Nachweise vonnöten (z.B. Arbeitszeiterfassung, Miet- sowie Nebenkosten, Bewirtungsbelege). Der Wert von selbst erbrachten Leistungen ist marktüblich und damit angemessen anzusetzen. Die entsprechenden Kostenanteile müssen im Kostenplan separat ausgewiesen werden. Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang, Ihre Pläne zur Finanzierung des Eigenanteils mit dem Zuwendungsgeber frühzeitig abzustimmen.

Hinweis

Über die eigene Erbringung des Eigenanteils hinaus ist es möglich, für dessen Finanzierung dritte Geldgeber zu gewinnen. Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen Anregungen bieten, welche Finanzierungswege grundsätzlich existieren, die Sie im Einzelfall prüfen könnten. Auch hier sollte zunächst die Förderrichtlinie der ausgewählten Fördermaßnahme daraufhin geprüft werden, ob die Kombination der EU-Mittel mit weiteren Fördermitteln erlaubt ist. In Förderrichtlinien und auch weiteren mit ihr in Verbindung stehenden Förderinformationen kann auch ein Ausschluss bestimmter nationaler Kofinanzierungsquellen festgelegt sein. Entsprechende Hinweise zur Kumulierbarkeit der EU-Fördermittel mit weiteren Finanzmitteln können wiederum auch bei den verantwortlichen verwaltenden Stellen erfragt werden.

Weitere Möglichkeiten zur Erbringung der Kofinanzierung