Der LEADER-Ansatz zur lokalen Entwicklung durch die örtliche Bevölkerung

Was ist der Kern des LEADER-Ansatzes?

LEADER ist ein integrierter Ansatz, der aufgrund seines jahrzehntelangen Erfolgs auch in der Förderperiode 2021-2027 fortgeführt wird. Als Kooperationsinstrument fördert er Aktionen und Initiativen auf subregionaler Ebene zur Entwicklung von Gemeinden in ländlichen, städtischen und küstennahen Räumen.

Der Begriff ‚LEADER‘ leitet sich ab aus der Abkürzung des französischen Ausdrucks „Liaison Entre Actions pour le Développement de l‘Economie Rurale“ (Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Im Strukturfonds Zusammenhang der aktuellen Förderperiode ist dieser Ansatz auch bekannt als „von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung“.

Ziel des LEADER-Ansatzes ist es, auf subregionaler Ebene die örtliche Bevölkerung zu mobilisieren und darin zu unterstützen, die lokalen Bedürfnisse und Potenziale ihrer Region zu erkennen und zu nutzen. Vielfältige konzeptbasierte Projekte, die durch Akteure vor Ort getragen werden, sollen wichtige Impulse in der lokalen Entwicklung setzen.

Foto von Freiwilligen der Gruppe, die Setzlinge im Park pflanzen und gießen
iStock.com/mixetto

Der lokale Kooperations- und Entwicklungsansatz „von unten nach oben“ bündelt innerhalb einer definierten LEADER-Region die gemeinsamen Kräfte verschiedenster Akteure und Interessensgruppen vor Ort. Im Kontext der EMFAF-Förderung werden diese Regionen als Fischwirtschaftsgebiete bezeichnet.

Lokale Aktionsgruppen

... sind federführend bei der Umsetzung des LEADER-Ansatzes beteiligt. In diesen lokalen Partnerschaften zwischen öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Akteuren spielen kommunale, Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner eine wichtige Rolle. Dies zeigt sich auch in der ausgeglichenen Zusammensetzung der LAGs, denn im Kontext der Entscheidungsfindung vereint keine der beteiligten Gruppen über 49 Prozent der Stimmrechte auf sich. Im EMFAF handelt es sich bei diesen lokalen öffentlich-privaten Partnerschaften zur Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten um lokale Fischereiaktionsgruppen (FLAGs).

Für die Durchführung stellen eigens für die jeweilige LEADER-Region erarbeitete regionale, integrierte und sektorübergreifende Entwicklungskonzepte den zentralen Rahmen dar. Sie dienen u. a. der Identifikation besonderer Potenziale und Bedarfe vor Ort sowie der Ableitung von teils sehr innovativen Lösungsstrategien und Umsetzungsprojekten.

Der innovative Charakter ergibt sich aus der Erarbeitung bzw. Anwendung von neuen, übertragbaren Lösungen für die jeweilige Situation vor Ort. Beispielsweise können durch die Zusammenarbeit von kommunalen Zweckverbänden, Landwirten, wissenschaftlichen Einrichtungen und Fachbehörden neuartige Nutzungskonzepte zum Schutz der natürlichen Ressourcen Boden und Wasser entwickelt und umgesetzt werden, die genau auf die spezifischen Standortbedingungen abgestimmt sind.

Damit gibt es vielzählige Chancen, die der LEADER-Ansatz engagierten Menschen in ländlichen und städtischen Gemeinden und Küstengebieten eröffnet:

  • besondere Mitbestimmung und Eigenverantwortung für die örtliche Bevölkerung,
  • Entwicklung und Gestaltung eigener Entwicklungskonzepte sowie eigener Projekte,
  • engere Kooperation zwischen kommunaler Politik und den Interessensgruppen vor Ort,
  • Reservierung von mindestens fünf Prozent der ELER-Fördermittel für den LEADER-Ansatz, die durch kommunale Akteure genutzt werden können.

 

Was kann gefördert werden und worauf sollte ich achten?

Zu Beginn jeder Förderperiode erarbeiten die LAGs (wieder) ihr regionales Entwicklungskonzept, das zunächst auf Bundeslandebene genehmigt werden muss. Bereits in dieser Vorbereitungsphase können Fördergelder in Anspruch genommen werden.

Sobald ein regionales Entwicklungskonzept den Förderzuschlag erhalten hat, kann u. a. die Projektumsetzung durch die beteiligten Strukturfonds gefördert werden. Das inhaltliche Förderspektrum der LEADER-Maßnahmen ist je nach Bundesland unterschiedlich und wird in den jeweiligen regionalen Entwicklungskonzepten mit Bezug auf die regional erarbeitete Entwicklungsstrategie beschrieben. Unter Berücksichtigung der Landesvorgaben und der regionalen Schwerpunktsetzungen kann es grundsätzlich alle in diesem Förderkompass vorgestellten Handlungsfelder umfassen. Neben der LEADER-Projektumsetzung sind prinzipiell außerdem Kooperations- und Vernetzungstätigkeiten, Betriebskosten und Sensibilisierung der Beteiligten förderfähig, deren genaue Förderkonditionen werden ebenfalls von den Bundesländern festgelegt.

Potenziell steht der LEADER-Ansatz allen Strukturfonds als „CLLD-Ansatz“ (Community-Led Local Development) zur Verfügung, in Deutschland kommt er vornehmlich in der ELER- und EMFAF-Förderung zum Tragen. Die ELER-Förderung muss nach Vorgaben der EU sogar zu mindestens fünf Prozent für die Umsetzung des LEADER-Ansatzes eingesetzt werden. Nach dem Motto „verschiedene Finanzierungsquellen für ein gemeinsames Gebiet und eine gemeinsame, aber entsprechend umfassendere Strategie“ können auch aus der EFRE- und ESF+-Förderung in den deutschen Bundesländern ergänzend Mittel für den LEADER-Ansatz eingesetzt werden.

Good Practice

Schauen Sie sich zur Veranschaulichung des LEADER-Ansatzes z.B. das inspirierende Good Practice-Beispiel "MarktTreff Todenbüttel" an.

Good Practice

Wo kann ich mich über all das weiter informieren?

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS): LEADER

  • Die Serviceeinrichtung bietet für Lokale Aktionsgruppen und weitere Interessierte vielfältige Informationsangebote und Unterstützung an, etwa in den Bereichen des Erfahrungsaustauschs, der gemeinsamen Entwicklung von Projekten und Kooperationsvorhaben.

Europäisches Netzwerk für ländliche Entwicklung

  • Informationen über diverse Hintergründe und Termine zum LEADER-Ansatz.

Generaldirektion Regionalpolitik der EU-Kommission

  • Bietet ein Informationsblatt zum LEADER-Ansatz.
  • Die Bestimmungen zu den Integrierten lokalen und regionalen Konzepten finden Sie in den Artikeln 28-34 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen zur Strukturfonds-Förderung (EU) 2021/1060