Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) konzentriert sich im Rahmen der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU insbesondere auf die Entwicklung der ländlichen Räume sowie der Land- und Forstwirtschaft.

Bis zum Ende des Jahres 2022 wurden die ELER-Programme 2014-2020 verlängert. Die entsprechenden Maßnahmen finden Sie hier.

EU-Kommunal-Kompass
Relevante Handlungsfelder Zielsetzung
  • eine ausgewogene räumliche Entwicklung
  • eine gestärkte Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft
  • eine nachhaltige Ressourcennutzung und Klimaschutz

Neu ist in der Förderperiode 2021-2027, dass es nur noch ein bundesweites Programm, den GAP-Strategieplan gibt. In diesem sind alle Maßnahmen der 1. und 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aufgeführt. In den Abschnitten zur 2. Säule (ELER) sind nun die regionalen Teile enthalten. Somit entfallen die aus den bisherigen Förderperioden bekannten Länderprogramme zur Entwicklung des ländlichen Raums.

GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Hier informieren

Die Programme des ELER setzen sich zur Erreichung dieser Ziele aus den für Deutschland festgelegten folgenden Prioritäten zusammen:

  • Unterstützung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen und der Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft, um die Ernährungssicherheit zu verbessern
  • Verbesserung der Marktorientierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette
  • Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zu nachhaltiger Energie
  • Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen wie Wasser, Boden und Luft
  • Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Verbesserung der Ökosystemleistungen und zur Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften
  • Anziehung von Junglandwirten und Förderung der Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten
  • Förderung von Beschäftigung, Wachstum, sozialer Eingliederung und lokaler Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich Bio-Wirtschaft und nachhaltige Forstwirtschaft
  • Verbesserung der Reaktion der Landwirtschaft auf die gesellschaftlichen Anforderungen an Lebensmittel und Gesundheit, einschließlich sicherer, nahrhafter und nachhaltiger Lebensmittel sowie des Tierschutzes
  • Förderung von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft

Nachhaltige Perspektive

Das Förderspektrum des ELER umfasst u. a. die Organisation der Nahrungsmittelkette, den Schutz und die Verbesserung von Ökosystemen, Ressourceneffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung bis hin zu Maßnahmen zur Förderung der sozialen Inklusion, der Verbesserungen der Lebensbedingungen und Lebensqualität und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten. Die deutschen Bundesländer sind angehalten, mindestens 30 Prozent ihrer ELER-Mittel für umwelt- und klimaschutzbezogene Maßnahmen einzusetzen.

Kommunale Perspektive

Der ELER bietet auch kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteuren vielfältige Möglichkeiten, Projekte im Bereich der nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen. Mit dem LEADER-Ansatz wird zudem maßgeblich zur integrierten, nachhaltigen Regionalentwicklung beigetragen. Er soll mit mindestens fünf Prozent der ELER-Fördermittel in den Bundesländern ausgestattet werden. Wichtige Fördergegenstände sind Sachinvestitionen und Dienstleistungen in Umweltschutzmaßnahmen, Qualitätsregelungen und Zertifizierungssysteme, Information, Kommunikation und Beteiligung sowie die Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze.

Zusammenfassung

Fonds ELER
Zielsetzung Ausgewogene räumliche Entwicklung, gestärkte Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, nachhaltige Ressourcennutzung und Klimaschutz
Finanzvolumen in Deutschland 7.888,2 Mio. €
Hauptfördergegenstände Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen, Qualitätsregelungen, Zertifizierungssysteme, Vermarktung, Vernetzung und Kooperation, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Gebietsabgrenzung

Bundesland / Webseite Programm
Bundesprogramm Stand 21.11.2022

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