Zielgruppen

Der EU-Kommunal-Kompass richtet sich in erster Linie an kommunale Akteure, die selbst Förderanträge stellen wollen. Da kommunale Akteure keine eindeutig definierte Zielgruppe darstellen und sich in ständig wandelnden Rollen wiederfinden, wurde hier ein möglichst breites Verständnis dieser Gruppe zugrunde gelegt. Nur so kann der EU-Kommunal-Kompass auf möglichst umfassende Weise den unterschiedlichen Arten von Akteuren und Förderinteressen gerecht werden.

Weiterhin ist es der Anspruch des EU-Kommunal-Kompass, auch solche Förderinteressierte anzusprechen und einen guten Einstieg in die Thematik zu vermitteln, die im Kontext der Strukturfonds-Förderung noch kein oder nur ein sehr begrenztes Erfahrungswissen mitbringen. Daher vermittelt der EU-Kommunal-Kompass neben den Informationen über die konkreten Förderangebote auch Grundlagenwissen und praktische Kenntnisse zur Antragstellung.

Einen systematischen Überblick über kommunale Akteure stellt die folgende Darstellung bereit.

Justizpalast - Justizpalast in München, Bayern, Deutschland
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Juristische Personen des öffentlichen Rechts (teilweise)

Dies ist der juristische Überbegriff für Rechtsubjekte unter staatlicher Aufsicht mit Recht auf Selbstverwaltung.

 

Dazu zählen z.B. Körperschaften wie (kommunale) Gebietskörperschaften; kommunale Anstalten wie Wirtschaftsbetriebe, die aus einer Kommune ausgegliedert wurden.

 

Achtung, nur z. T. relevant sind kommunale Körperschaften und Anstalten.

 

Nicht relevant sind Personal-, Realkörperschaften wie IHKs, HWKs; bundes-/landesunmittelbare Anstalten.

 

Moderner Büroinnenkorridor mit Grünpflanzen
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Verwaltungen kommunaler Gebietskörperschaften

Dazu zählen Verwaltungen in Gemeinden, Verbands-/Samtgemeinden, Städten, Landkreisen.

 

Das schließt z.B. Bauämter und Energiereferate mit ein.

Öffentliche Wasseraufbereitungsanlage in einem Wald direkt von oben betrachtet.
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Kommunale, öffentliche Betriebe, Gesellschaften, Zweckverbände

Kommunale Unternehmen werden (mehrheitlich) von kommunalen Gebietskörperschaften getragen und dienen der Erfüllung freiwilliger oder verpflichtender Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen, wie z.B. im Ver- und Entsorgungsbereich oder der Wohnungswirtschaft. Diese können sowohl als öffentlich-rechtliche als auch als private Betriebe geführt werden.

 

Darunter fallen z.B. Wohnungsbaugesellschaften; Stadtwerke; Ver- und Entsorgungsunternehmen; Energieagenturen; Wasser-/ Energieversorgungszweckverbände; Naturpark-Zweckverbände; Umweltbildungsträger.

 

Zu den Rechtsformen dieser Akteursgruppe zählen auch öffentlich-rechtliche Zweckverbände.

Rivalen ziehen am Seil
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Regionale und lokale öffentlich-private Partnerschaften, intermediäre Einrichtungen

Darunter fallen intermediäre Einrichtungen und Netzwerke zwischen Verwaltung, Politik, Wirtschaft und den Bürgern.

 

Dies umfasst z.B. Geschäftsstellen bzw. Regionalmanagements regionaler Entwicklungsinitiativen (LEADER, ILE etc.); operationelle Gruppen der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“.

Verkehrsschild für Naturschutzgebiet am Waldrand
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Zivilgesellschaftliche Akteure, Nichtregierungsorganisationen (NRO)

Diese sind gekennzeichnet durch:

a) nicht auf Gewinn ausgerichtet

b) gemeinnützige Ziele

c) formelle bzw. institutionelle Grundlage

d) Unabhängigkeit von Regierungen, Behörden, politischen Parteien, Wirtschaftsverbänden

 

Anforderungen an die jeweilige Organisationsform muss im Kontext der Strukturfonds-Förderung je nach Fördermaßnahme geprüft werden.

 

Beispiele sind u.a. Lokale Agenda Initiativen, Umwelt- und Naturschutzverbände, Vertreter von Großschutzgebieten, Vereine, Bürgerinitiativen, Bürgerinnen und Bürger.

 

Erwachsener Landwirt und junger Geschäftsmann treffen sich auf dem Bauernhof.
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Dienstleister

Als Dienstleister fungieren private Beratungsunternehmen wie auch öffentlich geförderte Servicestellen, die sich auf die Beratung, Fördermittelsuche, Antragstellung und Abwicklung von Projekten kommunaler Akteure spezialisiert haben.

Zinnlöten, auf defekter Elektronikplatine
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Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind unabhängige öffentliche Einrichtungen. Sie sind wesentliche Orte für das Entstehen sozialer und technologischer Innovationen.

 

Vor allem zählen dazu u.a. Universitäten; Fachhochschulen; öffentliche Forschungseinrichtungen (Fraunhofer-Institute, Helmholtz-Zentren etc.).