Juristische Personen des öffentlichen Rechts (teilweise)
Dies ist der juristische Überbegriff für Rechtsubjekte unter staatlicher Aufsicht mit Recht auf Selbstverwaltung.
Dazu zählen z.B. Körperschaften wie (kommunale) Gebietskörperschaften; kommunale Anstalten wie Wirtschaftsbetriebe, die aus einer Kommune ausgegliedert wurden.
Achtung, nur z. T. relevant sind kommunale Körperschaften und Anstalten.
Nicht relevant sind Personal-, Realkörperschaften wie IHKs, HWKs; bundes-/landesunmittelbare Anstalten.