Glossar & Abkürzungsverzeichnis

Das folgende Glossar und Abkürzungsverzeichnis fasst zentrale Begriffe zusammen, die für Förderinteressierte aus dem kommunalen und zivilgesellschaftlichen Bereich im Kontext der Strukturfonds von Bedeutung sind. Die Begriffe beziehen sich auf die einzelnen Fonds, Strategien und Richtlinien, Förder- und Auswahlverfahren, Finanzierungsfragen und mehr.

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AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

AGVO

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

ANBest

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen

Antrags- / Bewilligungsverfahren

Die Erläuterung hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt Antragstellung.

BHO

Bundeshaushaltsordnung

Blockheizkraftwerke

Ein Blockheizkraftwerk (BHKW) ist eine modular aufgebaute Anlage zur Gewinnung elektrischer Energie und Wärme, die vorzugsweise am Ort des Wärmeverbrauchs betrieben wird. Es kann auch Nutzwärme in ein Nahwärmenetz eingespeist werden. Die Anlage nutzt dafür das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung. Als Antrieb für den Stromerzeuger können Verbrennungsmotoren, d. h. Diesel-, Pflanzenöl- oder Gasmotoren, aber auch Gasturbinen, Stirlingmotoren oder Brennstoffzellen verwendet werden.

bundes- / landesunmittelbare Anstalten

Eine bundes- / landesunmittelbare Anstalt ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist in Deutschland eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die mit Sachmitteln (z.B. Gebäude, Fuhrpark) und Personal (Planstellen für Beamte, Stellen für Arbeitnehmer) ausgestattete ist und die von einem Träger der öffentlichen Verwaltung gehalten wird und dauerhaft einem öffentlichen Zweck dient. Nach dem Träger unterscheidet man bundesunmittelbare Anstalten (Bundesanstalten, in Trägerschaft des Bundes) und landesunmittelbare Anstalten des öffentlichen Rechts (Landesanstalten, Träger sind Bundesländer). Darüber hinaus gibt es zunehmend auch kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts.

CLLD

eng. ‘Community-Led Local Development’; dt. von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung

CO₂

Kohlenstoffdioxid

Dämme / Deiche

Der Begriff Deich bezeichnet wasserbauliche Anlagen zum Hochwasserschutz, die entlang von Küsten oder Flussmündungen errichtet werden. Es sind meist asymmetrisch profilierte Bauwerke, die als Damm längsseits eines Flusses oder des Meeresufers liegen und das niedrige und schwach reliefierte, unmittelbar daran anschließende Hinterland vor Überflutungen schützen soll. Im Inland werden sie an den Rändern von Flüssen zum Schutz von Flussauen vor Hochwasser angelegt und meistens einfach als Dämme bezeichnet.

dezentralen Energieversorgung / Stromerzeugung

Bei einer dezentralen Stromerzeugung wird elektrische Energie verbrauchernah erzeugt, z.B. innerhalb oder in der Nähe von Wohngebieten und Industrieanlagen mittels Kleinkraftwerken. Die Leistungsfähigkeit der Stromerzeugungsanlagen ist in der Regel nur auf die Deckung des Energiebedarfs der unmittelbar oder in der näheren Umgebung angeschlossenen Stromverbraucher ausgelegt. Auch Inselnetze, d.h. die Zusammenschaltung kleiner, weniger Stromerzeuger und -verbraucher an abgelegenen Orten, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind, zählt man zur dezentralen Stromerzeugung. Auch Windparks, Solarparks und Wasserkraftwerke werden oft der dezentralen Stromerzeugung zugerechnet, obwohl dies nur dann stimmt, wenn deren Energie regional vor Ort verbraucht werden kann.

Drittmittel

Drittmittel sind Mittel, die zur Kofinanzierung von EU-Fördermitteln dienen und nicht vom Zuwendungsempfänger selbst (Eigenmittel) stammen. Mögliche Quellen für Drittmittel sind unter dem Menüpunkt Kofinanzierung benannt.

EFRE

Der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) soll den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU stärken, indem er Ungleichheiten zwischen den Regionen ausgleicht. Seine Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen Forschung und Innovation, Informations- und Kommunikationstechnologien, der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der Unterstützung der Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft.

EIB

Europäische Investitionsbank

Eigenmittel

Eigenmittel sind die von einem Antragsteller selbst mit eingebrachten Mittel zur Kofinanzierung der Strukturfonds-Förderung. Dabei kann es sich um eigene Haushaltsmittel oder (sofern in den Förderrichtlinien nicht ausgeschlossen) um Personal- und Sachleistungen handeln, die durch den Projektträger bzw. das Projektteam selbst eingebracht und daher nicht zugekauft werden müssen. Eigenmittel sind begrifflich von Drittmitteln abzugrenzen, die aus Zuwendungen einer weiteren Förderung durch Dritte stammen.

ELER

Der „Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“, kurz ELER, verfolgt zur Förderung des ländlichen Raums in der EU folgende Ziele: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Land- und Forstwirtschaft, Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie Klimaschutz und ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich der Schaffung und der Erhaltung von Arbeitsplätzen.

EMFAF

Der „Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds“ (EMFAF) unterstützt und finanziert die europäische Meeres- und Fischereipolitik, indem er Fischern bei der Umstellung auf nachhaltige Fischerei hilft, Küstengemeinden bei der Erschließung neuer Wirtschaftstätigkeiten unterstützt und Projekte finanziert, die neue Arbeitsplätze schaffen, die die Lebensqualität an den europäischen Küsten verbessern und den Zugang zu Finanzmitteln erleichtert.

energetischen Abfallnutzung / Verwertung

Bei der energetischen Verwertung werden Abfälle mit hohem Heizwert als Ersatz für herkömmliche Energieträger zur Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzt. Diese Abfälle werden als Ersatzbrennstoffe bezeichnet. Sie substituieren fossile Energieträger und tragen so zur Ressourcenschonung bei. Moderne Umwelttechniken sorgen dabei für eine optimale Verbrennung der Ersatzbrennstoffe. Durch eine Abgasreinigung nach gesetzlichen Vorgaben werden Schadstoffemissionen wirksam verhindert.

ESF+

Das Ziel des „Europäischen Sozialfonds plus“ (ESF+) ist es, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte in die Praxis umzusetzen. Der ESF investiert vor Ort in Maßnahmen, um Menschen bei der Bewältigung wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen zu unterstützen. Seine thematischen Ziele sind die Förderung der Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung, allgemeiner und beruflicher Bildung, einer aktive Inklusion, sozioökonomischer Integration von Drittstaatsangehörigen, eines gleichberechtigten Zugangs zu hochwertigen Sozialschutzsystemen sowie der sozialen Integration von Benachteiligten und der am stärksten benachteiligten Personen.

ESPON

eng. ‘European Spatial Planning Observation Network’; dt. Europäisches Raumbeobachtungsnetzwerk

ETZ (INTERREG)

ETZ steht als Abkürzung für die „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ und ist auch bekannt als INTERREG. Dieses Ziel der EFRE-Förderung leistet einen Beitrag zur Stärkung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Kooperation zwischen europäischen Regionen.

EU

Europäische Union

EU-Biodiversitätsstrategie 2030

Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 ist ein umfassender, ehrgeiziger und langfristiger Plan zum Schutz der Natur und zur Umkehrung der Schädigung der Ökosysteme. Die Strategie zielt darauf ab, die Biodiversität in Europa bis 2030 auf den Weg der Erholung zu bringen. Dazu sieht sie eine Reihe konkreter Maßnahmen und Verpflichtungen vor.

Europäischer Mehrwert

Die Förderung durch die Strukturfonds soll auch einen Gemeinschaftsnutzen aufweisen, der über den regionalen bzw. nationalen Nutzen hinausgeht. Dieser sogenannte europäische Mehrwert kann etwa darin bestehen, dass die Europäische Gemeinschaft durch einen intensivierten Austausch- und Lernprozess enger zusammenwächst und dass sich die europäischen Regionen durch die Strukturfonds-Förderpolitik in ihrem wirtschaftlichen Niveau angleichen.

EUV

Vertrag über die Europäische Union

Fernwärme

Als Fernwärme oder Fernheizung wird eine Wärmelieferung zur Versorgung von Gebäuden mit Raumwärme und Warmwasser bezeichnet. Der Transport der thermischen Energie erfolgt in einem wärmegedämmten Rohrsystem, einem sogenannten Wärmenetz, das üblicherweise erdverlegt ist; teilweise werden jedoch auch Freileitungen verwendet. Fernwärme versorgt vor allem Wohngebäude neben Raumwärme auch mit Warmwasser, indem die Wärme vom Erzeuger oder der Sammelstelle zu den Verbrauchern geleitet wird.

Finanzierungsart

In der Förderung unterschieden werden die Teilfinanzierung und die Vollfinanzierung. Die Teilfinanzierung unterscheidet die Anteilsfinanzierung, Fehlbedarfsfinanzierung und Festbetragsfinanzierung. Die Erläuterungen zu den einzelnen Finanzierungsarten finden Sie unter dem Menüpunkt Finanzierungsbedingungen und -möglichkeiten.

FLAG

Lokale Fischereiaktionsgruppe

Fondsübergreifende Regelungen

Regelungen, die fondsübergreifend für die Strukturfonds gelten und in der Gemeinsamen Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 verankert sind.

Förderfähigkeit

Förderfähig sind ausschließlich diejenigen „Fördergegenstände“, die in den Förderprogrammen und den aus ihnen abgeleiteten Förderrichtlinien benannt sind. Die förderfähigen Gegenstände definieren dabei den Umfang eines Förderprojektes, welches in einem Förderantrag zu beschreiben ist.

Fördergebiet

Das geographische Gebiet, das im Rahmen des Fördergegenstands einer Maßnahme als förderfähig festgelegt ist. Dabei kann es sich um das gesamte Programmgebiet handeln, es kann sich aber auch auf bestimmte Gebiete mit spezifischen Förderbedarfen beschränken.

Fördergegenstand

Der Fördergegenstand beschreibt die Art der förderfähigen Maßnahmen und Projekte, beantwortet also die Frage: „Was wird gefördert?“. Der Fördergegenstand wird in den Strukturfonds-Förderprogrammen und ggf. in konkretisierenden Richtlinien oder Verwaltungsvorschriften dargelegt. Dabei handelt es sich beispielsweise um Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen oder die Durchführung einer Weiterbildung. Der vorliegende EU-Kommunal-Kompass fasst die für kommunale und zivilgesellschaftliche Akteure relevanten Fördergegenstände der Strukturfonds unter dem Menüpunkt Förderfähige Handlungsfelder zusammen.

Fördermittelgeber / verwaltende Behörde

Die Zuständigkeit für die Umsetzung speziell der Strukturfonds-Förderprogramme liegt fast ausschließlich dezentral bei den EU-Mitgliedstaaten selbst. In Deutschland obliegt diese Aufgabe in den meisten Fällen den Bundesländern und in einigen wenigen Fällen dem Bund. Für Förderinteressierte mit Projektideen und -anträgen sind die zentralen Ansprechpartner die für die Umsetzung der einzelnen Fördermaßnahmen verantwortlichen Fördermittelgeber bzw. verwaltende Behörden (wie zum Beispiel die mit diesen Aufgaben betrauten, fachbezogenen Referate in Ministerien oder Strukturbanken der Bundesländer). Die Umsetzung der gesamten Strukturfonds-Förderprogramme wird durch weitere, beispielsweise bewilligende und bescheinigende Stellen abgewickelt.

Förderrichtlinie

Eine Förderrichtlinie regelt die Details zur Beantragung, Durchführung und den für den Nachweis relevanten Bedingungen einer Förderung. Hier sind Voraussetzungen, notwendige Unterlagen, Auswahlverfahren, Förderbedingungen und Finanzierungsmodalitäten näher beschrieben. Diese grundlegenden Informationen zu Förderkonditionen müssen potenzielle Antragsteller unbedingt beachten. Teilweise ergänzen weitere Verwaltungsvorschriften bzw. Merkblätter die Inhalte der Förderrichtlinien.

Förderwürdigkeit

Als förderwürdig werden Förderanträge bezeichnet, die förderfähig sind und dem Qualitätsanspruch des Fördermittelgebers bei der Auswahl zu fördernder Projekte entsprechen.

FRL

Förderrichtlinie

GAP-Strategieplan

Der GAP-Strategieplan ist ein Planungsrahmen, nach dem die Mitgliedstaaten ihre Ziele für die Förderung der Landwirtschaft, der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie der ländlichen Räume während einer Förderperiode gegenüber der Europäischen Kommission und der Öffentlichkeit darlegen und nach Genehmigung durch die Europäische Kommission EU-Finanzmittel für die Umsetzung erhalten.

Green Deal

Der European Green Deal ist ein Konzept mit dem Ziel, bis 2050 in der Europäischen Union die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf null zu reduzieren und somit als erster „Kontinent“ klimaneutral zu werden.

Hochwasserrückhaltebecken

Ein Hochwasserrückhaltebecken (HRB) ist eine Stauanlage, deren Hauptzweck die Regulierung der Abflussmenge eines Fließgewässers bei Hochwasser ist. Es dämpft die abfließende Hochwasserwelle, indem es übermäßige Zuflüsse zwischenspeichert und verzögert wieder abgibt. Das Becken ist im Normalfall leer (sogenanntes Trockenbecken oder grünes Becken) oder teilweise gefüllt (Dauerstaubecken).

INTERACT

eng. ‘INTERREG Animation Cooperation and Transfer’; EU-Netzwerkprogramm zur Unterstützung der Umsetzung der ETZ-Förderprogramme

INTERREG

Gemeinschaftsinitiative als Vorläufer der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ); ETZ und INTERREG werden häufig synonym gebraucht.

ITI

Integrierte territoriale Investition

Kofinanzierung

Die europäischen Strukturfonds finanzieren ein Projekt nur bis zu einem vorgeschriebenen Prozentsatz (eine Vollfinanzierung ist nur in den seltensten Fällen möglich). Die verbleibenden finanziellen Mittel müssen über eine Kofinanzierung durch den Projektträger oder auch Dritte aufgebracht werden. Prinzipiell kann diese Kofinanzierung aus „Eigenmitteln“ des Projektträgers, Drittmitteln von weiteren Fördermittelgebern, beispielsweise aus Förderungen des Bundes oder Bundeslandes oder aus einer Kombination von Eigenmitteln und Drittmitteln stammen. Der Anteil der Eigenmittel an der Kofinanzierung kann für die Maßnahmen konkret festgelegt sein.

Hinweis: Der Begriff der Kofinanzierung wird je nach Autor sowohl für den Finanzierungsanteil der Strukturfonds, als auch für den Finanzierunganteil durch Projektträger bzw. Dritte verwendet. In dem vorliegenden EU-Kommunal-Kompass bezieht sich der Begriff der Kofinanzierung stets auf die Mittel aus öffentlichen oder privaten Quellen, die das Projekt neben den EU-Mitteln mitfinanzieren.

Kommunale (und zivilgesellschaftliche) Akteure

Der Begriff des kommunalen (und zivilgesellschaftlichen) Akteurs beschreibt die Zielgruppe des vorliegenden EU-Kommunal-Kompasses und bezieht sich nicht auf offizielle Begriffsdefinitionen der Strukturfonds-Förderung. Angesprochen werden all diejenigen, die sich auf lokaler, kommunaler Ebene für eine ökologisch nachhaltige Entwicklung engagieren und sich für die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Strukturfonds interessieren. Hierzu zählen unter anderem Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden, Landkreise und ihre Verwaltungen, öffentliche Unternehmen und Zweckverbände, aber auch kommunale und regionale öffentlich-private Partnerschaften und Einrichtungen wie Lokale-Agenda-21-Gruppen, Regionalmanagements oder Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftliche Akteure wie Umwelt- und Naturschutzverbände, Großschutzgebiete, Vereine, Bürgerinitiativen sowie Bürgerinnen und Bürger.

Kostenplan

Der Kostenplan schlüsselt auf, aus welchen Quellen die für das zu fördernde Projekt notwendigen Mittel stammen und welche Ausgaben zur Umsetzung des Projektes notwendig sind. Beide Seiten des Kostenplans (Einnahmen und Ausgaben) müssen sich dabei ausgleichen.

Kraft-Wärme-Kopplung

Kraft-Wärme-Kopplung ist die gleichzeitige Umwandlung von Energie in mechanische oder elektrische Energie und nutzbare Wärme innerhalb eines thermodynamischen Prozesses. Die parallel zur Stromerzeugung produzierte Wärme wird zur Beheizung und Warmwasserbereitung oder für Produktionsprozesse genutzt. Der Einsatz der KWK mindert den Energieeinsatz und daraus resultierende Kohlendioxid-Emissionen.

LAG

Lokale Aktionsgruppe

Lead-Partner

Besonders relevant im Rahmen der Kooperationsprojekte, die durch Programme der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ) gefördert werden. Der Lead-Partner ist der federführende Zuwendungsempfänger und koordiniert in dem Projektkonsortium die Projektentwicklung und die korrekte Erstellung und Einreichung des Antrags. Zugleich übernimmt er die Verwaltung der gesamten Fördergelder und die Koordination der Kooperationspartner. Der Lead-Partner ist verantwortlich gegenüber den zuständigen Stellen, deren zentraler Ansprechpartner und übernimmt die Abrechnung und das Berichtswesen.

LEADER

frz. ‚Liaison Entre Actions pour le Développement de l‘Economie Rurale‘; dt. Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft

LHO

Landeshaushaltsordnung

LIFE

frz. ‚L'Instrument Financier pour l' environnement‘; dt. EU-Förderprogramm für Umwelt- und Klimapolitik

MSFD / MSRL

Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (engl. Marine strategy framwork directive) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die dem Schutz, der Erhaltung und – wo durchführbar – der Wiederherstellung der Meeresumwelt dienen soll. Alle europäischen Meeresanrainerstaaten sind danach verpflichtet, in ihren jeweiligen Meeresregionen durch die Erarbeitung und Durchführung von nationalen Strategien die Ziele der MSRL umzusetzen.

Nachhaltige Entwicklung

Nach Definition der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung handelt es sich bei der nachhaltigen Entwicklung um eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können. Eine langfristig nachhaltige Entwicklung soll wirtschaftlich, sozial und ökologisch ausgewogen gestaltet werden.

Nahwärme

Als Nahwärme wird die Lieferung von Wärme zum Zweck der Gebäudeheizung bezeichnet, wenn dies nur über eine verhältnismäßig kurze Strecke erfolgt.

Natura 2000

Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie.

NRO

Nichtregierungsorganisation

NUTS

frz. ,Nomenclature des unités territoriales statistiques`, dt. Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik

Operationelle Gruppen der EIP

Bei den Operationellen Gruppen (OG) im Rahmen der EIP-AGRI handelt es sich um Zusammenschlüsse von Personen, die gemeinsam an einem Innovationsprojekt arbeiten, welches aus Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums finanziert wird.

Partnerschaftsvereinbarung

Die Partnerschaftsvereinbarung schließt jeder Mitgliedstaat mit der Europäischen Union ab. Es handelt sich dabei um ein nationales Dokument, in dem die Gesamtstrategie des Mitgliedstaates in Bezug auf die EU-Strukturförderung beschrieben wird. Die Gesamtstrategie fasst die Teilstrategien aller in einem Mitgliedstaat verfassten Strukturfonds-Förderprogramme zusammen.

Personalkörperschaften

Die Personalkörperschaft ist eine der vier Unterformen der Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Abgrenzung der verschiedenen Formen richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft in einer Personalkörperschaft wird pflichtig oder freiwillig begründet, wenn das Mitglied bestimmte Merkmale vorweisen kann bzw. einer bestimmten Berufsgruppe angehört (z.B. Ärztekammern, Hochschulen, Berufsgenossenschaften).

Polder

Ein Hochwasserpolder ist ein Retentionsgebiet, das bei Flusshochwassern gezielt geflutet werden kann, um die Wasserführung flussabwärts gelegener Flussabschnitte vorübergehend zu vermindern und dadurch die Spitze einer Flutwelle zu verkleinern. Derartige Polder unterliegen Nutzungsbeschränkungen, beispielsweise einem Bebauungsverbot. Sie sind sowohl vom Flussbett als auch von benachbarten intensiver genutzten Flächen durch Deiche getrennt.

PPP

eng. ‚Public-Private-Partnership‘; dt. Öffentlich-private Partnerschaft, kurz ÖPP

Programmgebiet

Das geographische Gebiet, das durch ein bestimmtes Strukturfonds-Förderprogramm abgedeckt wird. Von dem Programmgebiet ist der Begriff des Fördergebiets zu unterscheiden – dieser beschreibt das im Rahmen des Fördergegenstands als förderfähig festgelegte Gebiet einer Maßnahme.

Projekt / Förderprojekt

Ein Projekt oder Förderprojekt wird nach der Definition in diesem EU-Kommunal-Kompass von kommunalen bzw. zivilgesellschaftlichen Akteuren durchgeführt, ist in sich abgeschlossen und wird mit EU-Mitteln gefördert. Ein Projekt umfasst daher die gemäß einer Maßnahmenbeschreibung bzw. einer Förderrichtlinie förderfähigen Gesamtkosten. Gegenstände oder Kosten, die nicht förderfähig sind, gehören entsprechend nicht zum Projekt. In Abgrenzung zum Projekt steht die Maßnahme, die als ein Fördertopf verstanden werden kann, der durch die verantwortliche Fondsverwaltung – häufig auf Ebene der Bundesländer – betreut wird.

Projekt- bzw. Kooperationspartner

Projekt- bzw. Kooperationspartner können, zusätzlich zum Projektträger (dem Zuwendungsempfänger), zum Gelingen des Projektes beitragen. Sei es finanziell, durch Arbeitsleistung, ideell oder Ähnliches. Die Kooperation wird in den meisten Fällen vertraglich abgesichert.

Projektidee

Eine Projektidee steht am Anfang und kann die Vorstufe zu einem Förderprojekt sein. Stellt der Projektträger einen Förderantrag zur Förderung der Projektidee durch eine geeignete EU-finanzierte Maßnahme und wird der Förderantrag bewilligt, wird aus der Projektidee ein Projekt / Förderprojekt.

Publizitätsvorschriften

Für mit EU-Mitteln unterstützte Projekte hat die EU Vorschriften festgelegt, nach denen die Öffentlichkeit über die Herkunft der Projektmittel informiert werden muss. Diese Vorgaben dienen dazu, die Sichtbarkeit mit EU-Mitteln geförderter Projekte zu erhöhen.

Realkörperschaften

Bei der Realkörperschaft handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, welche bestimmte Liegenschaften bewirtschaftet, beispielsweise die Industrie- und Handelskammern, Jagdgenossenschaften oder die Landwirtschaftskammer.

Regionenkategorie

Die Regionen in der EU werden auf NUTS2-Ebene der Regionen (in Deutschland etwa Regierungsbezirke) nach ihrer Wirtschaftskraft gemessen und im BIP relativ zur durchschnittlichen Wirtschaftskraft der EU klassifiziert. Gemäß der Zugehörigkeit zu einer Regionenkategorie werden u. a. die EU-Finanzierungsanteile an Förderprojekten festgelegt. Je niedriger die Wirtschaftskraft, desto höher der maximal mögliche EU-Mittelanteil an Förderprojekten.

Smart Grids

Intelligente Stromnetze (Smart-Grids) kombinieren Erzeugung, Speicherung und Verbrauch. Eine zentrale Steuerung stimmt sie optimal aufeinander ab und gleicht somit Leistungsschwankungen – insbesondere durch fluktuierende erneuerbare Energien – im Netz aus. Die Vernetzung erfolgt dabei durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie dezentral organisierter Energiemanagementsysteme zur Koordination der einzelnen Komponenten. Das bedeutet, dass in einem Smart-Grid nicht nur Energie sondern auch Daten transportiert werden, sodass Netzbetreiber in kurzen Abständen Informationen zur Energieproduktion und -verbrauch erhalten.

Strukturfonds

Zu den Strukturfonds gehören der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds plus (ESF+), der Kohäsionsfonds (KF, kommt in Deutschland nicht zum Einsatz), der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF).

Strukturfonds-Förderprogramm

Strukturfonds-Förderprogramme sind die aus den Strukturfonds finanzierten, meist (in dem von der Partnerschaftsvereinbarung gesteckten Rahmen) auf dezentraler Länder-Ebene formulierten Umsetzungsstrategien, die die Förderung für das Programmgebiet konkretisieren und die konkreten Fördermöglichkeiten in der Region festlegen. Die Strukturfonds-Förderprogramme werden generell als "Programme" bezeichnet. Im vorliegenden EU-Kommunal-Kompass werden diese Programme im Sammelbegriff als „Strukturfonds-Förderprogramme“ bezeichnet. Die Strukturfonds-Förderprogramme können auf Ebene der EU, definierter Kooperationsräume, Deutschlands, meist aber auf Ebene der Bundesländer formuliert werden. Für Förderinteressierte stellen die Strukturfonds-Förderprogramme maßgebliche Informationsquellen zu Förderkonditionen dar. Sie werden häufig weiter durch Förderrichtlinien konkretisiert.

Talsperre

Eine Talsperre staut mit einem Absperrbauwerk in einem Tal ein Fließgewässer zu einem Stausee auf; dabei bilden die gegenüberliegenden Talflanken den seitlichen Halt der Talsperre und die Begrenzung des Stauraumes.

In der Fachwelt versteht man Talsperre als Oberbegriff für alle dazugehörigen Anlagen wie das Absperrbauwerk, den Stauraum, die Entnahmebauwerke sowie die Hochwasserentlastungsanlage. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist auch der Stausee einbezogen. Häufig wird ausschließlich dieser als Talsperre bezeichnet.

URBACT

EU-Netzwerkprogramm für Netzwerkbildung und Erfahrungsaustausch im Bereich der Stadtentwicklung

Verwendungsnachweis

Nachweis über die sachgerechte und zweckbezogene Verwendung der Fördermittel. Die Verwendung der bewilligten Mittel wird überprüft. Daher müssen Belege für Einnahmen und Ausgaben sowie weitere in der Förderrichtlinie festgelegte Nachweise erbracht werden.

VV

Verwaltungsvorschrift

Wettbewerbsverfahren

Die Erläuterung hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt Verfahren der Fördermittelvergabe.

WRRL

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist das einheitliche Wasserrecht der Europäische Union. Sie verfolgt einen umfassenden, integrativen Ansatz, der den nachhaltigen Ressourcenschutz und den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer in den Mittelpunkt stellt.

Zielgruppe

Die Gruppe von Personen, die als Endbegünstigte von der Fördermaßnahme erreicht werden und profitieren soll. In Abgrenzung zu dem Zuwendungsempfänger, der die Maßnahme inhaltlich und finanziell umsetzt. Beispielsweise kann der Träger einer kommunalen Bildungseinrichtung Zuwendungsempfänger sein und Angebote im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung erstellen, die sich an die Zielgruppe Schülerinnen und Schüler wendet.

Zuwendungen

Eine Zuwendung ist eine öffentliche Geldleistung, die freiwillig (das heißt ohne Rechtsanspruch) an einen Zuwendungsempfänger vergeben wird, damit dieser ein bestimmtes Projekt durchführt. Dabei kann es sich um EU-, Bundes-, Landes- oder kommunale Fördermittel handeln. Die Zuwendungen sind zweckgebunden an die Umsetzung bestimmter Projekte oder Gegenstände, die für den Zuwendungsgeber von besonderem Interesse sind.

Zuwendungsempfänger (Projektträger)

Zuwendungsempfänger sind Empfänger von zweckgebundenen, öffentlichen Fördermitteln, auch Zuwendungen genannt. Der Zuwendungsempfänger (Projektträger) ist der Begünstigte der Förderung und für die inhaltliche und finanzielle Umsetzung der Maßnahme verantwortlich. In Abgrenzung hierzu ist die Zielgruppe zu sehen. Beispielsweise kann der Träger einer kommunalen Bildungseinrichtung Zuwendungsempfänger sein und Angebote im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung erstellen, die sich an die Zielgruppe Schülerinnen und Schüler wendet.

(Förderfähige) Maßnahme / Fördermaßnahme

Bezeichnet ein aus einem Strukturfonds-Förderprogramm abgeleitetes Förderangebot bzw. einen Fördertopf, mit dem ein spezifischer Entwicklungsbedarf im Programmgebiet unterstützt wird. Auf der Basis der Strukturfonds-Förderprogramme werden die verfügbaren Strukturfondsmittel – meist auf der Ebene der Bundesländer – in kleinere Fördertöpfe aufgeteilt, die die spezifischen Entwicklungsbedarfe des Programmgebiets durch eigene Schwerpunktsetzungen unterstützen sollen. Diese, von den Fondsverwaltungen betreuten, aufgeteilten Fördermitteltöpfe werden in dem vorliegenden EU-Kommunal-Kompass als Maßnahmen bezeichnet. Deren Förderkonditionen werden häufig in Form von Förderrichtlinien konkretisiert. Sie können beispielsweise als Landesförderprogramme umgesetzt werden, die teils durch die Strukturfonds finanziert wurden. In Abgrenzung zu den Maßnahmen steht der Begriff Projekt. Kommunale und zivilgesellschaftliche Akteure können sich mit ihren Projektideen um Fördergelder aus den Maßnahmen bewerben.