Darunter fallen Investitionen in die (Weiter-)Entwicklung von Planungsinstrumenten zur Förderung der ökologisch nachhaltigen Entwicklung. Gefördert werden (Teil-)Konzepte, Strategien, Pläne etc. mit formellem oder informellem Charakter, die oftmals mehrere Sektoren integrieren. Maßnahmen in diesem Bereich können etwa die Erarbeitung eines kommunalen Klimaschutzkonzepts sein, die Erstellung von Quartierskonzepten zur energetischen Sanierung oder die Integration umweltfreundlicher Fachpläne in das kommunale Planungssystem, z. B. in den integrierten Stadtentwicklungsplan. Wichtig ist, dass die Strukturfonds-Förderung streng zwischen der Erarbeitung und der anschließenden Umsetzung der Strategien und Konzepte unterscheidet. Für die Umsetzung müssen geeignete andere Arten der in dieser Übersicht beschriebenen Fördergegenstände herangezogen werden, seien es Sachinvestitionen, immaterielle Investitionen oder Investitionen mit hohem Innovationsgrad.
Investitionen in die Erarbeitung, Verbesserung oder Bereitstellung von Daten- und Informationsgrundlagen, die der (Weiter-)Entwicklung von Konzepten, Plänen, Strategien bzw. der Umsetzungsvorbereitung dienen. Hierunter fallen z. B. Machbarkeitsstudien, Stärken-Schwächen-Analysen, Berechnungs- und Bilanzierungsmodelle oder die Einrichtung bzw. der Ausbau von Datenbanken.
Förderung der Verbesserung und Inanspruchnahme von Beratungsleistungen mit Bezug zur ökologischen Nachhaltigkeit durch Maßnahmen sowohl
Investitionen in die Förderung von Bildung und Qualifizierung mit Bezug zur ökologischen Nachhaltigkeit durch Maßnahmen sowohl
Maßnahmen zur Förderung dieser Art von Fördergegenständen zielen auf die individuelle Ebene und teils auf den politisch-institutionellen Zusammenhang.
Investitionen in die Verbesserung und den Ausbau von Beschäftigung mit Bezug zur ökologischen Nachhaltigkeit, sowohl
Hierzu zählt beispielsweise auch die Vermittlung zwischen Auszubildenden und Unternehmen. Maßnahmen zur Förderung dieses Fördergegenstands sind teils auf der individuellen Ebene und teils auf der systemischen Ebene angesiedelt.
Investitionen in die Erarbeitung, Verbesserung, Einführung oder Umsetzung von einheitlichen Qualitätsregelungen wie z. B. Umweltstandards und Zertifizierungssysteme für umweltfreundliche Produkte, Dienstleistungen und Verfahren.
Investitionen in die Förderung der Entwicklung umweltfreundlicher Produkte, Dienstleistungen, Verfahren und deren (breite) Markteinführung. Dies kann beispielsweise durch Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Prototypen bis hin zu deren Marktreife realisiert werden.
Investitionen in die Förderung der Vermarktung neuer umweltfreundlicher Produkte, Dienstleistungen und Verfahren.
Investitionen in die Förderung des Wissenstransfers durch gezielte Abstimmung zwischen den Akteuren, häufig zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, teils aber auch unter Einbeziehung kommunaler und zivilgesellschaftlicher Akteure.
Investitionen in die Verbesserung von Vernetzung und Zusammenarbeit bestimmter Akteure bzw. Akteursgruppen. Hierzu gehören etwa Maßnahmen zur Einrichtung von Vernetzungsstellen oder Durchführung von Networking-Veranstaltungen. Auch alle Maßnahmen der Förderprogramme zur Europäischen territorialen Zusammenarbeit (Interreg) beinhalten naturgemäß, neben weiteren, diesen Fördergegenstand.
Investitionen in die Begleitung bzw. Betreuung von z. B. lokalen Aktionsgruppen bei der Umsetzung integrierter Konzepte oder auch von Arbeitssuchenden im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen. Diese Art von Fördergegenstand ist für einen definierten, längeren Zeitraum vorgesehen. Die Begleitung und Betreuung kann sich sowohl auf Einzelpersonen als auch auf Gruppierungen beziehen. Sie stehen oft in Verbindung mit Fördergegenständen zur Beratung, etwa im Unternehmensgründungsprozess.
Aufbau, Ausbau und Verbesserung von Managementsystemen bzw. der Verwaltung zur Gewährleistung effizienter organisatorischer und administrativer Abläufe, geeigneter Entscheidungsstrukturen und -prozesse („Governance“), z. B. LEADER-Management, nachhaltiges Flächenmanagement, Aufbau eines kommunalen Energiemanagements.
Investitionen in die Verbesserung
Bei themenoffenen Maßnahmen, wie beispielsweise im Kontext des LEADER-Ansatzes, kommen im Zusammenhang mit der Umsetzung der regionalen Entwicklungskonzepte potenziell alle aufgeführten Arten von Fördergegenständen in Frage, lassen sich aber auf Grundlage der Strukturfonds-Förderprogramme nicht näher eingrenzen. Aus diesem Grund bündelt diese Art von Fördergegenstand in Abgrenzung zu den oben bereits angeführten Investitionen in „Strategieentwicklung, Konzept- und Teilkonzepterstellung“ alle umsetzungsbezogenen Fördergegenstände in diesem Bereich.
Finanzierung von Maßnahmen zur Begleitung und Bewertung des Erfolgs der Förderung durch Monitoring und Evaluation (Ex-ante-, laufende, Zwischen-, Ex-post-Evaluation).