Allgemeine Förderprinzipien

Übersicht über allgemeine Prinzipien der Inanspruchnahme von Strukturfondsmitteln

  • Die Definition der förderfähigen Kosten ist in spezifischen Regelungen festgelegt (z. B. Förderrichtlinien, Verwaltungsvorschriften).
  • Prinzip der Kofinanzierung: da die Finanzierung eines Projekts nie zu 100 Prozent aus EU-Mitteln stammen kann, sondern in Abhängigkeit der jeweiligen Strukturfonds-Förderprogramme ergänzend in unterschiedlicher Höhe private und/oder öffentliche nationale Mittel (Bundes-, Länder-, kommunale oder ähnliche Mittel) herangezogen werden müssen.
  • Eine Kofinanzierung eines durch Strukturfonds-geförderten Projekts durch ein anderes EU-Förderprogramm ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Kumulierung: Möglichkeiten der Kombination von EU-Mitteln mit weiteren öffentlichen Mitteln bestehen in dem Umfang, der in den entsprechenden Förderrichtlinien festgelegt ist.
  • Verbot der Doppelförderung: klare inhaltliche Abgrenzung mit EU-Mitteln geförderter Maßnahmen von solchen, die aus weiteren öffentlichen Finanzmitteln gefördert werden.
  • Mit der Durchführung eines mit EU-Mitteln geförderten Projektes darf erst begonnen werden, wenn der Förderantrag bewilligt wurde (entsprechend frühzeitig sollte ein Förderantrag gestellt werden). Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist in Ausnahmefällen möglich. Die Bearbeitungszeiten von Anträgen können erheblich variieren, je nach Programm und zugrunde gelegtem Verfahren. Hier lohnt sich eine frühzeitige Anfrage bei der Bewilligungsstelle.
  • Gültigkeit: Ausgaben sind nur förderfähig, wenn sie zwischen dem Tag der Einreichung der Programme (bzw. 01. Januar 2021) und dem 31.12.2029 bezahlt wurden. Für den ELER gibt es eine Übergangsverordnung. Hier startet die neue Förderperiode am 01.01.2023.
  • Pflichten: Eine Inanspruchnahme von Fördermitteln ist mit administrativen Prozessen und mit Nachweispflichten verbunden, einschließlich bestimmter Publizitäts- und Prüfanforderungen.
  • Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung existiert nicht.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden unter Verwendung des Textes angezeigt
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Spezifische Anforderungen

Über die allgemeinen Förderprinzipien hinaus gibt es weitere spezifische Anforderungen, die im Rahmen einzelner Fonds, Förderprogramme oder Fördermaßnahmen gelten und ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Hierzu gehören z. B. folgende:

  • Bei Programmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (INTERREG) sind nur Projekte möglich, die auf der Kooperation mehrerer Partner aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union basieren.
  • Teilweise ist die Einbindung von Projekten in größere Zusammenhänge wie politische Strategien oder räumliche Konzepte erforderlich, wie z. B. in Konzepte der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung, der integrierten nachhaltigen Regional- und Dorfentwicklung oder in kommunale Klimaschutzkonzepte; hierüber geben die jeweiligen Strukturfonds-Förderprogramme, Förderrichtlinien sowie die Verwaltungsvorschiften Auskunft.
  • An Projekte können besondere Anforderungen gestellt werden, z. B. dass sie als Modell- oder Pilotprojekte einen besonders innovativen Charakter aufweisen müssen; hierüber geben ebenfalls die jeweils spezifischen Beschreibungen der Fördermaßnahmen und/oder spezifische Projektauswahlkriterien Auskunft.

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