Dazu zählen die Programme der Fonds EFRE, ETZ/Interreg, ESF+ und EMFAF sowie die 2. Säule des GAP-Strategieplans (ELER).
Ausgehend von den Kernzielen (u.a politische Ziele und Green Deal), die die EU mit Hilfe der von ihr bereitgestellten Fördermittel unterstützt, beinhalten die Strukturfonds-Förderprogramme eine individuelle Entwicklungsstrategie, die die regionalen Besonderheiten in Bezug auf Wirtschaft, Landwirtschaft und Fischerei, Arbeitsmarkt, Umwelt und Klima in den Fördergebieten (meist Bundesländern) berücksichtigt. Die EU-Mittel-verwaltenden Stellen in den Fördergebieten der Strukturfonds-Programme leiten auf dieser Basis individuelle Fördermaßnahmen ab, die dazu beitragen, die Fördergebiete gemäß der politischen Ziele und des Green Deals nachhaltig zu entwickeln. Diese Fördermaßnahmen unterstützt die EU mit ihren Finanzmitteln. Die Strukturfonds-Förderprogramme beinhalten insbesondere folgende, für Antragsteller relevante Informationen:
Diese Informationen bilden die Grundlage für eine erste Orientierung kommunaler oder auch zivilgesellschaftlicher Projektträger, ob das eigene Projekt in das Zielsystem der EU-Förderung passt. Sie stellen darüber hinaus auch einen wichtigen Ausgangspunkt für den darauffolgenden Schritt der Formulierung eines Förderantrages dar.
Zur Vorbereitung der Antragstellung bilden die Förderprogramme zwar einen zentralen Ansatzpunkt und geben eine erste Orientierung, allerdings stellen die dort enthaltenen Angaben alleine noch keine hinreichende Grundlage für eine erfolgversprechende Antragstellung dar. Zusätzlich zu berücksichtigen sind in der Regel Förderrichtlinien oder Verwaltungsvorschriften, die in Deutschland häufig im Rahmen der Umsetzung der Strukturfonds-Förderung erlassen werden.