Aufbau Förderrichtlinien

Förderrichtlinien beruhen im Kern auf den im Förderprogramm formulierten Inhalten, Zielen und Zuwendungsempfängern für einzelne Fördermaßnahmen, ergänzen und konkretisieren diese jedoch. Sie legen zum einen Regeln und Kriterien fest, an denen sich die für die Bewilligung von EU-Mitteln verantwortlichen Stellen bei der Projektbewertung, -auswahl und Förderentscheidung orientieren müssen. Zum anderen stellen sie für Antragsteller zugängliche Informationsquellen dar, aus denen sie wesentliche Hinweise für die Entwicklung eines erfolgversprechenden Förderantrages entnehmen können.

Förderrichtlinien enthalten zudem konkrete Informationen zu Art, Umfang und Höhe der Förderung sowie über die förderfähigen Kostenanteile. Damit gehen die in Förderrichtlinien enthaltenen Informationen über die Inhalte der Strukturfonds-Förderprogramme hinaus. Diese Informationen sind jedoch zentral für potenzielle Antragsteller, auch um im Vorfeld einer Antragstellung bewerten zu können, ob das Förderprogramm zum eigenen Förderbedarf passt und die Erarbeitung eines Förderantrages lohnenswert erscheint.

Nachfolgend wird daher der typische Aufbau einer Förderrichtlinie dargelegt und die wesentlichen inhaltlichen Aspekte für potenzielle Antragsteller erläutert.

Zen Steine
iStock.com/Rawf8
Aufbau von Förderrichtlinien (gemäß Anlage zu VV Nr. 15.7 zu § 44-BHO)

1. Förderziel und Zuwendungszweck

In diesem Abschnitt erfolgt die Beschreibung des Förderziels und des Zuwendungszwecks. Antragsteller können aus gut formulierten Förderrichtlinien das übergeordnete (politische) Ziel identifizieren sowie einen Eindruck von dem angestrebten Wirkungsmechanismus der Fördermaßnahme zum Erreichen des Ziels erlangen. Beide Informationen sind zentral und sollten in einem Förderantrag argumentativ explizit aufgegriffen werden, um die Erfolgschancen der Antragstellung zu erhöhen.

2. Gegenstand der Förderung

Die Beschreibung des Gegenstands der Förderung beruht auf der Darstellung in den Strukturfonds-Förderprogrammen. Wesentliche Inhalte, auf die die Förderrichtlinie zielt, sollten hier für den Antragsteller erkennbar sein. Neben sehr konkret umrissenen Fördergegenständen finden sich jedoch häufig auch eher offene Formulierungen. Diese bieten sowohl für Antragsteller als auch für die verwaltende Behörde eine gewisse Flexibilität in der Bewertung der Förderwürdigkeit eines Projektantrages. In Zweifelsfällen bietet es sich an, mit der verwaltenden Behörde frühzeitig in Kontakt zu treten und die grundsätzliche Förderfähigkeit des geplanten Projektes zu klären.

Der inhaltliche Detaillierungsgrad von Förderrichtlinien ist nicht festgelegt und obliegt den bewilligenden Behörden: Nicht unüblich sind weiterführende Detaillierungen, auch auf zusätzlichen Merkblättern. Ebenfalls möglich ist es, dass der Fördergegenstand mit dem Zuwendungszweck/Förderziel übereinstimmt und dieser Abschnitt in der Folge sehr knapp ausfällt.

3. Zuwendungsempfänger

In diesem Abschnitt legt die bewilligende Stelle fest, welche Gruppen von Antragstellern gefördert werden können. Die breiteste Definition wäre „natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts“. In den meisten Fällen werden die zu berücksichtigenden Zuwendungsempfänger jedoch konkret und abschließend benannt, so dass eine eindeutige Aussage möglich ist, ob der potenzielle Antragsteller gefördert werden kann.

4. Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

In diesem Abschnitt werden generell die Zuwendungsvoraussetzungen benannt, die durch die Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie die Landeshaushaltsordnung und ggf. weitere Voraussetzungen, die von der EU-Ebene vorgegeben sind. Darüber hinaus können hier bzw. unter 6. „Sonstige Zuwendungsvoraussetzungen“ auch weitere Bedingungen benannt sein, die bei der Formulierung eines erfolgversprechenden Antrags berücksichtigt werden müssen.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

In diesem Abschnitt werden konkret die maximale Förderhöhe in Euro, die Art der Zuwendung (Institutionelle Förderung oder (meist) Projektförderung), die Finanzierungsart (Teil-, Anteil-, Festbetrags-, Fehlbetrags- oder Vollfinanzierung), die Finanzierungsform (Zuschuss, eventuell bedingt rückzahlbar, oder Darlehen, unbedingt oder bedingt rückzahlbar) und die Förderquote (in Prozent der förderfähigen Kosten) benannt. Zudem wird in der Regel klar definiert, welche Ausgaben oder Kosten eines zu fördernden Projektes förderfähig sind. Dies können die gesamten Projektkosten sein oder auch nur ein Teil der Gesamtkosten eines Projektes, wie beispielsweise die Mehrkosten, die bei der Beschaffung einer besonders energieeffizienten Anlage gegenüber einer „konventionellen“ Anlage entstehen.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Dieser Abschnitt enthält weitere Informationen zu Bedingungen und Pflichten des Antragstellers, u. a. in Bezug auf spezifische Mitteilungspflichten gegenüber der Bewilligungsbehörde und in Bezug auf die Anforderungen an den Verwendungsnachweis. Neben dem Hinweis auf derlei spezifische Nebenbestimmungen, die je nach Zuwendungsart und -empfänger (z. B. zur Projektförderung an kommunale Gebietskörperschaften) teilweise konkret festgelegt sind, können weitere Nebenbedingungen benannt sein. Diese können umwelt- oder auch sozialpolitische Anforderungen (wie z. B. die Durchführung von Maßnahmen zur ökologisch nachhaltigen Entwicklung oder Chancengleichheit von Frauen und Männern in der zu fördernden Institution) umfassen und gehen im Einzelnen aus der Förderrichtlinie hervor.

7. Verfahren

Zusätzlich zu den förderspezifischen Informationen beinhalten Förderrichtlinien auch häufig die relevanten Hinweise auf verfahrensspezifische Anforderungen. Dazu zählt die Benennung der Art des Verfahrens der Fördermittelbeantragung (Antragsverfahren, Wettbewerbsverfahren), der Hinweis auf entsprechende Formulare, Termine sowie das Bewilligungsverfahren. Darüber hinaus können wichtige Hinweise zum Auszahlungsverfahren, zum Verwendungsnachweis und zu ggf. sonstigen zu beachtenden Vorschriften enthalten sein.

8. Geltungsdauer

Schließlich erfolgen die Mitteilung des Zeitpunkts, ab dem die Förderrichtlinie Gültigkeit besitzt und teilweise auch eine Konkretisierung der Laufzeit.

Finanzierungsbedingungen und -möglichkeiten

Hier können Sie auch die Definitionen der Finanzierungsarten vergleichen

Zum Menüpunkt

Nach einer ersten Prüfung der Frage, ob eine Projektidee auf Grundlage der Angaben in den Strukturfonds-Förderprogrammen als förderfähig gelten kann, ist mit Bezug zu den Anforderungen der Förderrichtlinie, Verwaltungsvorschrift oder anderen Grundlagendokumenten zu klären, ob alle dort definierten Anforderungen vom Projekt erfüllt werden können. Die jeweils einschlägigen Förderrichtlinien oder sonstigen konkretisierenden Verwaltungsanforderungen sind häufig im Internet abrufbar (z. B. über die für die Förderprogramme zuständigen Ministerien, die Investitions- und Strukturbanken oder andere Stellen, die mit der Durchführung der Programme betraut werden; oftmals existieren auch z. T. fondsbezogen eigene Webseiten in den Bundesländern) oder können bei den entsprechenden Ansprechpartnern erfragt werden.

Hinweis

Förderrichtlinien werden in vielen Fällen von den bewilligenden Stellen verfasst und sind im Internet abrufbar. Eine Verpflichtung zur Erstellung existiert allerdings nicht. Sollten keine Förderrichtlinien existieren, sollten Sie frühzeitig mit den bewilligenden Behörden in Kontakt treten, um zentrale Fragen zur Förderfähigkeit und zu den wesentlichen Kriterien bei der Bewertung und Auswahl von Förderanträgen zu klären. Oftmals können die fachlich zuständigen Stellen zusätzliche Hinweise zur erfolgreichen Beantragung von Fördermitteln geben.