Verbesserung der grünen Infrastruktur - „Grün und Erholungsanlagen“

EFRE
Bayern
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz

Kurzbeschreibung:

Förderung von Grün- und Erholungsanlagen

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Kommunen

Laufzeit:

01.01.2023 - 31.12.2026

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Strategieentwicklung, Konzepte-, Teilkonzepterstellung

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Ziel der Maßnahme ist es, Städte und Gemeinde im Aufbau einer nachhaltigen, umwelt-, natur- und klimafreundlichen Entwicklung zu unterstützen, indem dauerhaft wertvolle Landschaftsräume und Freiflächen geschaffen oder bestehende optimiert und weiterentwickelt werden. Durch die Schaffung klimarelevanter Freiflächen wird zudem eine nachhaltige Verbesserung des Stadtklimas erzeugt. Neue Landschaftsparks sorgen insbesondere durch Neuanpflanzungen von Bäumen und Grünstrukturen für Kühlung in den Städten, Frischluftschneisen werden geschaffen, Feinstaub vermehrt gebunden, CO2 verringert und die Artenvielfalt verbessert. Zugleich werden Lebensräume für Flora und Fauna gesichert und optimiert sowie Verbindungen zu umliegenden hochwertigen Naturflächen geschaffen. All dies führt zu einer Steigerung der Lebensqualität der Bevölkerung. Städtische Grünanlagen ermöglichen die Erholung und Freizeitgestaltung der Bewohner vor Ort und tragen auch dazu bei, die Verkehrsbelastung im Umland durch Erholungssuchende zu verringern.

Beschreibung:

In Städten und Ballungsräumen stellt der unverminderte Zuzug der Bevölkerung eine besondere Herausforderung dar. Ausdehnung und Verdichtung der Bebauung, nachweisbare Erwärmung des Stadtklimas sowie fehlende Frischluftinseln und -schneisen schmälern nicht nur die Aufenthaltsqualität für den Menschen und beeinträchtigen die Klimaresilienz, sondern bedrohen auch die Rolle grüner städtischer Inseln als wichtige Rückzugsorte für Biodiversität und Trittsteine zwischen Natura 2000-Flächen. Diese Flächen haben gerade im Zuge der Reisebeschränkungen während der Covid 19-Pandemie dank ihrer Naherholungsfunktion eine besondere Aufwertung erfahren. Laut 7. Kohäsionsbericht werden Städte in der Zukunft eine zunehmend bedeutende Rolle beim Management empfindlicher Ökosysteme und dem Erhalt der Biodiversität spielen.

Fördergegenstand der Maßnahmenart „Grün- und Erholungsanlagen“ sind daher die Errichtung und der Ausbau von vorbildlichen Grün- und Erholungsanlagen, die der Bevölkerung auf Dauer, d.h. mind. 25 Jahre, zur Verfügung gestellt werden. Die Schaffung von grünen Infrastrukturen umfasst beispielsweise die Anlage von naturnahen Grün- und Erholungsflächen, Pflanzbereichen, Teichanlagen, Gewässersystemen, Auenbereichen, Verbindungswegen und -brücken sowie Lehrpfaden.

Auswahlverfahren:

Die Auswahl der einzelnen Förderprojekte orientiert sich an den Projektauswahlkriterien, die vom Begleitausschuss noch verabschiedet werden. Gefördert wird diejenige Kommune, die nach einer Bewerbung bei der Bayerischen Landesgartenschau GmbH vom Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens den Zuschlag für die Durchführung einer „Bayerischen Landesgartenschau“ erhalten hat.