Sicherungsmaßnahmen gegen gravitative Massenbewegungen (Georisiken)

EFRE
Bayern
Handlungsfelder:

Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel

Kurzbeschreibung:

Sicherungsmaßnahmen gegen gravitative Massenbewegungen (z.B. durch Extremwetterereignisse hervorgerufene Stein- und Blockschläge, Rutschungen oder Lawinen) durch die Errichtung von Sicherungsbauwerken zum Schutz der Infrastruktur vor Georisiken.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

19 Staatl. Bauämter mit Straßenbauaufgaben

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen

Ansprechpartner:

Landesbaudirektion Bayern

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Beschreibung:

Bedingt durch den Klimawandel und der damit verbundenen Temperaturerhöhung nehmen bayernweit Extremwetterereignisse wie langanhaltende Starkniederschläge zu. Hierdurch steigt das Risiko von gravitativen Massenbewegungen (Georisiken) wie Steinschläge, Felsstürze, Hang- und Böschungsrutschungen, Muren sowie Lawinen. Hanganbrüche – mit hohem Schadenspotential – treten an Stellen auf, die bislang von derartigen Vorgängen nicht betroffen waren. Insgesamt gefährden diese – überwiegend in EFRE-Schwerpunktgebiete – stattfindenden Prozesse zunehmend Siedlungen und Infrastrukturen in Bayern. Seit Generationen werden diese durch das Aufforsten von Schutzwäldern geschützt. In den letzten Jahren zeigt sich jedoch, dass dieser Schutz nicht mehr ausreicht. Schutzwälder sind durch starken Borkenkäferbefall gekennzeichnet, langanhaltende Trockenheit im Sommer, schwere Schneemassen im Winter und zunehmende Windschäden hinterlassen deutliche Spuren und haben Auswirkungen auf die Verkehrssicherung der Straßen. Aus diesem Grund sind flankierende bauliche Maßnahmen zum Schutz der Infrastruktur und deren Nutzer vor Georisiken notwendig. Mit dieser Maßnahmenart sollen daher Investitionen in die Errichtung von entsprechenden Sicherungsbauwerken, beispielsweise Steinschlagschutzzäunen, Felsvernetzungen oder Geländemodellierungen gefördert werden. Mit den Sicherungsbauwerken kann die bestehende Infrastruktur weiter genutzt werden, Siedlungen sind weiterhin erreichbar und Straßenneubauten können vermieden werden.

Auswahlverfahren:

Die Auswahl der einzelnen Förderprojekte orientiert sich an den Projektauswahlkriterien, die vom Begleitausschuss noch verabschiedet werden.

Die Einordnung potenziell gefährdeter und noch nicht gesicherter Bereiche erfolgt auf Grundlage der bislang vorhandenen Gefahrenhinweiskarten des Bayerischen Landesamts für Umwelt, der landesweiten Ereignisdokumentationen der Straßenbauverwaltung sowie nach Einzeluntersuchungen. Daraus werden die notwendigen baulichen Maßnahmen nach Rücksprache mit der Zentralstelle Ingenieurbauwerke und Georisiken (ZIG) an der Landesbaudirektion nach Dringlichkeit priorisiert und durch die staatlichen Bauämter geplant und gebaut.