Hochwasserschutz

EFRE
Bayern
Handlungsfelder:

Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel

Kurzbeschreibung:

Investitionen in den Hochwasserschutz, um Siedlungsgebiete, Infrastruktur und Menschenleben zu schützen. 

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Freistaat Bayern vertreten durch die zuständigen Wasserwirtschaftsämter

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur
Strategieentwicklung, Konzepte-, Teilkonzepterstellung

Beschreibung
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Beschreibung
Förderziel:

Die Maßnahme unterstützt Investitionen in den Hochwasserschutz zur Anpassung an den Klimawandel. Im Fokus dieser Maßnahmenart steht die Planung, Umsetzung und Nachrüstung von staatlichen Hochwasserschutzvorhaben zum Schutz von Siedlungsgebieten und Infrastruktur, um Menschenleben sowie sachliche Güter zu schützen. 

Beschreibung:

Insbesondere die Gewässer im Voralpenraum müssen durch vorbeugende Maßnahmen intensiv geschützt werden, da in der meist kurzen Vorwarnzeit nur in sehr begrenztem Umfang mobile oder in anderer Art vorgehaltene Schutzmaßnahmen getroffen werden können. Gerade in Zeiten des Klimawandels, in denen auch mit einer zunehmenden Häufigkeit und Intensität von Hochwasserereignissen sowie spontanen Sturzfluten zu rechnen ist, muss den schädlichen Auswirkungen auf Leib und Leben, Bebauung, Infrastruktur und wirtschaftliche Tätigkeiten entgegengewirkt werden.

Naturnahe Fließgewässer und Auen, in denen sich das Hochwasser ausbreiten kann, ohne großen Schaden anzurichten, sind besonders wichtig für den natürlichen Rückhalt. Deichrückverlegungen und die Renaturierung der Gewässer und ihrer Auen sind, wo immer möglich, insbesondere bei den häufigen, kleineren Hochwasserereignissen der umweltverträglichste Hochwasserschutz. Die bayerische Hochwasserschutzstrategie sieht daher vor, so viel Wasser wie möglich dort zurückzuhalten und versickern zu lassen, wo es anfällt. Der natürliche Rückhalt im Einzugsgebiet stößt insbesondere bei langanhaltenden Niederschlägen jedoch an seine Grenzen. Bei großen Hochwasserereignissen können die natürlichen Rückhalteflächen in den Auen bereits vor Erreichen des Hochwasserscheitels gefüllt sein und nicht mehr zu dessen Reduktion beitragen. So sinnvoll der Wasserrückhalt in der Fläche und die Renaturierung von Auen auch sind: Diese Maßnahmen sind in ihrer Schutzwirkung bei großen Hochwasserereignissen nur begrenzt.

Die Maßnahme unterstützt Investitionen in den Hochwasserschutz zur Anpassung an den Klimawandel. Im Fokus dieser Maßnahmenart steht die Planung, Umsetzung und Nachrüstung von staatlichen Hochwasserschutzvorhaben zum Schutz von Siedlungsgebieten und Infrastruktur, um Menschenleben sowie sachliche Güter zu schützen. Dabei werden insbesondere folgende Vorhaben umgesetzt:

  1. Die Nachrüstung des Deichsystems, der Bau von Deichverteidigungswegen und deren Anbindung an das öffentliche Wegenetz, die Herstellung eines Hochwasserschutzes für Siedlungsbereiche, die Schaffung, Verbesserung bzw. Reaktivierung von Rückhalteräumen zum Beispiel durch:
    • Polder (K), Hochwasserrückhaltebecken (K),
    • Deichrückverlegungen (N), Abtrag von Deichen (N)
    • Schaffung von abflusshemmenden Strukturen, wie z.B. Aktivierung von Mulden, Tümpeln, Mooren und Gräben (N) sowie Höherlegung von Straßen- und Wegetrassen (K)
    • Gezielte investive Auwald- und Auenbewirtschaftung (keine regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen) (N)
    • Neuanlage und Wiedervernässung von Auen (N)
    • Aufweitung des Gewässerbettes und der Vorländer (N), Abflachung der Ufer und der Vorländer (N)
  2. Die Verlängerung und Renaturierung der Gewässerläufe zum Beispiel durch:
    • Wiederherstellung der einstigen Flussschlingen (N) und bestehender Altarme (N)
    • Anlage von Flutmulden (N)
  3. Die Verminderung von Flächenabfluss und Erosion durch Kleinstrukturen zum Beispiel durch:
    • Ingenieurbiologische Maßnahmen (N)
    • Gräben, Mulden (N)

Die Kombination von technischem Hochwasserschutz (K) und ökobasierten Vorhaben (N) erfolgt aus zwei Beweggründen: Erstens wird der Rückhalt von Hochwassern in der Fläche erreicht, so dass der „graue“ Hochwasserschutz in besiedelten Bereichen reduziert werden kann. Zweitens kann so eine Verbesserung im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie, des Klimaschutzes, der Artenvielfalt und damit ein ökologisch sinnvoller Beitrag erzielt werden.

Ebenfalls kofinanzierungsfähig/förderfähig ist der dazu notwendige Flächenerwerb, denn gerade ökosystembasierte Maßnahmen führen zu einem verstärkten Erwerb von Grundstücken. Von der Ausnahmeregelung des Art. 64 Abs. 1 Buchst. b) AVO wird kein Gebrauch gemacht.

Um eine kontinuierliche Überwachung des Hochwasserschutzsystems zu gewährleisten, kann auch die Entwicklung und Fortschreibung von Hochwasserrisikomanagementplänen im Operationellen Programm kofinanziert werden und damit die Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie forciert werden.

Auswahlverfahren:

Die Auswahl der einzelnen Förderprojekte orientiert sich an den Projektauswahlkriterien, die vom Begleitausschuss noch verabschiedet werden. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch ein mehrstufiges Expertenauswahlverfahren unter Berücksichtigung der Kriterien Notwendigkeit, Dringlichkeit und Wirtschaftlichkeit.