Energieeffizienz in kommunalen Infrastrukturen

EFRE
Bayern
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Die Förderung der Energieeffizienz in kommunalen Infrastrukturen durch die energetische Modernisierung kommunaler Infrastruktureinrichtungen.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Kommunale Gebietskörperschaften, Gesellschaften, Zweckverbände

Laufzeit:

01.01.2020 - 31.12.2024

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur

Ansprechpartner:

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Beschreibung
Dokumente & Links
Integrierte Ansätze
Beschreibung
Förderziel:

Durch die energetische Sanierung bestehender Gebäude wird ein Beitrag zur Energie- und Ressourceneffizienz im Sinne des europäischen Green Deal und zu den Zielen des Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplans geleistet.

Beschreibung:

Die energetische Modernisierung kommunaler Infrastruktureinrichtungen in den Bereichen Kultur, Tourismus, Sport, Soziales und Verwaltung stellt einen wesentlichen Schritt zur Erreichung der Klimaschutzziele Bayerns dar. Nichtwohngebäude machen 12,5 % des Gebäudebestandes in Deutschland aus, tragen mit 37 % aber erheblich zum Energieverbrauch von Gebäuden bei. Für die energetische Ertüchtigung der öffentlichen Infrastruktur spielen über das Einzelgebäude hinaus auch innovative Energieversorgungssysteme, die mehrere Gebäude bedienen, eine herausgehobene Rolle. Klimaschutz und die Energiewende gehören nicht zu den Pflichtaufgaben von Kommunen in Deutschland. Fehlende personelle und finanzielle Ressourcen und bestehende Investitionsrückstände führen zu zusätzlichen Herausforderungen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Infrastrukturen. Die Evaluation des Operationellen Programms des EFRE im Ziel IWB Bayern 2014-2020 enthält die Empfehlung, diesen Förderansatz in der Förderperiode 2021-27 aufzugreifen. Dies wird mit dem weiterhin hohen Förderbedarf in Bayern und mit dem Modellcharakter und der Strahlkraft der bereits umgesetzten Maßnahmen begründet.

Durch die Einbettung in ein umfangreiches Maßnahmenkonzept wird gewährleistet, dass prioritär die Maßnahmen umgesetzt werden, die den größten Nutzen und die größte Signal- und Anstoßwirkung für weitere, ggf. anderweitig finanzierte Investitionen entfalten. Damit steigt insbesondere die Effizienz der eingesetzten öffentlichen Mittel beträchtlich. Die kommunalen Gebietskörperschaften und kommunalen Zweckverbände können daher eine gesellschaftliche Vorbild- und Impulsgeberfunktion übernehmen. Es sollen kommunale Gebietskörperschaften sowie kommunale Zweckverbände bei der Finanzierung von Investitionsvorhaben unterstützt werden, die zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen. Gefördert werden sollen u.a. die energetische Sanierung öffentlich zugänglicher Nichtwohngebäude (Gebäudehülle, Gebäudetechnik, Beleuchtung als integraler Bestandteil von Energieeffizienzprojekten, Gebäudeleittechnik), Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Heizung, Kühlung und Klimatisierung, Bildung von Energiegemeinschaften zur Steigerung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit weiteren Energieeffizienzmaßnahmen an den betreffenden Infrastrukturen, die energetische Ertüchtigung bestehender Wärme- und Kälteverteilnetze, naturbasierte Maßnahmen (Begrünung von Fassaden, Dächern, Einbau von Nisthilfen, Verschattungs- und Klimatisierungsmaßnahmen durch Bepflanzung des Geländes um die Gebäude) sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz technischer Infrastrukturen durch den Einsatz innovativer Technologien. Zudem wird angestrebt, durch den Einsatz von ressourceneffizienten Baustoffen und durch Recycling von Baustoffen zur Verminderung des Energiebedarfs beizutragen.

Auswahlverfahren:

Die Auswahl der einzelnen Förderprojekte orientiert sich an den Projektauswahlkriterien, die vom Begleitausschuss noch verabschiedet werden. Projekte zur energetischen Sanierung kommunaler Infrastrukturen werden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens ausgewählt. Das StMB wird hierzu einen Projektaufruf veröffentlichen.

Sonstiges:

Diese Maßnahmenart setzt sich aus drei Teilbereichen zusammen:

  • Energetische Sanierung kommunaler Infrastrukturen (StMB)
  • „Sondertopf Energieeffizienz“ im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE, StMWi)
  • Energetische Sanierung bei nichtstaatlichen Museen (StMWK)

Die Fördermaßnahmen leisten einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung. Sie sind in einem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept auf Gemeindeebene verankert.

Integrierte Ansätze

Förderung der integrierten territorialen Entwicklung

Art des integrierten Ansatzes:

Sonstige territoriale Instrumente zur Förderung von Initiativen

Fördergebiet:

Landesweit

Beschreibung:

Die nachhaltige städtische Entwicklung wird im EFRE-Programm unter ausgewählten spezifischen Zielen in Priorität 2 gefördert. Für die Förderung der integrierten territorialen Entwicklung wird in Bayern das „sonstige territoriale Instrument“ nach Artikel 28 der Dach-VO zur Anwendung kommen. Die damit verbundenen konzeptionellen Anforderungen, die in Artikel 29 gestellt werden, entsprechen der bewährten Praxis der integrierten räumlichen Entwicklungsansätze der bayerischen Kommunen. Die territorialen Strategien, welche ökologische, ökonomische und soziale Dimensionen integriert adressieren, werden von den lokalen Behörden unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger in einem bottom-up-Prozess erstellt und dienen in kommunalen Entscheidungsprozessen als strategische Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung. Sie beziehen sich auf funktionale Gebiete, die auf Grundlage lokaler Gegebenheiten und individueller Zielrichtungen der Stadtentwicklung von den beteiligten Kommunen definiert werden. Kommunen sind bei der Auswahl von Projekten eingebunden. Konkrete Vorhaben, die von den Kommunen vorgeschlagen werden und die sich aus einer territorialen Strategie ableiten, werden in transparenten Verfahren durch die beteiligten Ressorts ausgewählt. Die Strategien decken ein vordefiniertes Gebiet ab.