Förderziel:
Durch die energetische Sanierung bestehender Gebäude wird ein Beitrag zur Energie- und Ressourceneffizienz im Sinne des europäischen Green Deal und zu den Zielen des Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplans geleistet.
Beschreibung:
Die energetische Modernisierung kommunaler Infrastruktureinrichtungen in den Bereichen Kultur, Tourismus, Sport, Soziales und Verwaltung stellt einen wesentlichen Schritt zur Erreichung der Klimaschutzziele Bayerns dar. Nichtwohngebäude machen 12,5 % des Gebäudebestandes in Deutschland aus, tragen mit 37 % aber erheblich zum Energieverbrauch von Gebäuden bei. Für die energetische Ertüchtigung der öffentlichen Infrastruktur spielen über das Einzelgebäude hinaus auch innovative Energieversorgungssysteme, die mehrere Gebäude bedienen, eine herausgehobene Rolle. Klimaschutz und die Energiewende gehören nicht zu den Pflichtaufgaben von Kommunen in Deutschland. Fehlende personelle und finanzielle Ressourcen und bestehende Investitionsrückstände führen zu zusätzlichen Herausforderungen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Infrastrukturen. Die Evaluation des Operationellen Programms des EFRE im Ziel IWB Bayern 2014-2020 enthält die Empfehlung, diesen Förderansatz in der Förderperiode 2021-27 aufzugreifen. Dies wird mit dem weiterhin hohen Förderbedarf in Bayern und mit dem Modellcharakter und der Strahlkraft der bereits umgesetzten Maßnahmen begründet.
Durch die Einbettung in ein umfangreiches Maßnahmenkonzept wird gewährleistet, dass prioritär die Maßnahmen umgesetzt werden, die den größten Nutzen und die größte Signal- und Anstoßwirkung für weitere, ggf. anderweitig finanzierte Investitionen entfalten. Damit steigt insbesondere die Effizienz der eingesetzten öffentlichen Mittel beträchtlich. Die kommunalen Gebietskörperschaften und kommunalen Zweckverbände können daher eine gesellschaftliche Vorbild- und Impulsgeberfunktion übernehmen. Es sollen kommunale Gebietskörperschaften sowie kommunale Zweckverbände bei der Finanzierung von Investitionsvorhaben unterstützt werden, die zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen. Gefördert werden sollen u.a. die energetische Sanierung öffentlich zugänglicher Nichtwohngebäude (Gebäudehülle, Gebäudetechnik, Beleuchtung als integraler Bestandteil von Energieeffizienzprojekten, Gebäudeleittechnik), Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Heizung, Kühlung und Klimatisierung, Bildung von Energiegemeinschaften zur Steigerung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit weiteren Energieeffizienzmaßnahmen an den betreffenden Infrastrukturen, die energetische Ertüchtigung bestehender Wärme- und Kälteverteilnetze, naturbasierte Maßnahmen (Begrünung von Fassaden, Dächern, Einbau von Nisthilfen, Verschattungs- und Klimatisierungsmaßnahmen durch Bepflanzung des Geländes um die Gebäude) sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz technischer Infrastrukturen durch den Einsatz innovativer Technologien. Zudem wird angestrebt, durch den Einsatz von ressourceneffizienten Baustoffen und durch Recycling von Baustoffen zur Verminderung des Energiebedarfs beizutragen.
Auswahlverfahren:
Die Auswahl der einzelnen Förderprojekte orientiert sich an den Projektauswahlkriterien, die vom Begleitausschuss noch verabschiedet werden. Projekte zur energetischen Sanierung kommunaler Infrastrukturen werden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens ausgewählt. Das StMB wird hierzu einen Projektaufruf veröffentlichen.
Sonstiges:
Diese Maßnahmenart setzt sich aus drei Teilbereichen zusammen:
- Energetische Sanierung kommunaler Infrastrukturen (StMB)
- „Sondertopf Energieeffizienz“ im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE, StMWi)
- Energetische Sanierung bei nichtstaatlichen Museen (StMWK)
Die Fördermaßnahmen leisten einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung. Sie sind in einem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept auf Gemeindeebene verankert.