Energieeffizienz in staatlichen Infrastrukturen

EFRE
Bayern
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Die Förderung der Energieeffizienz staatlicher Infrastrukturen durch die energetische Sanierung staatlicher Liegenschaften.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

staatliche Liegenschaften

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen

Beschreibung
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Beschreibung
Beschreibung:

Die energetische Modernisierung staatlicher Infrastruktureinrichtungen ist ein Eckpfeiler zur Erreichung der Klimaschutzziele in Bayern. Staatliche Einrichtungen können dabei eine gesellschaftliche Vorbild- und Impulsgeberfunktion übernehmen. Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zur energetischen Sanierung staatlicher Liegenschaften (u.a. Gebäude von Universitäten, (Fach-)Hochschulen, der Verwaltung oder der Justiz). Die Sanierungsmaßnahmen erfassen dabei Gebäudehülle und Anlagentechnik. Bei zahlreichen staatlichen Bestandsbauten liegt ein hohes Potenzial zur Energieeinsparung vor. Vor allem, wenn kein aktueller Umbau- oder Renovierungsbedarf besteht, wird oft kein Anlass gesehen, allein aus Gründen der Energieeinsparung entsprechende Investitionen vorzunehmen. Im Rahmen dieser Maßnahmenart sollen daher v.a. Sanierungsmaßnahmen gefördert werden, deren Realisierung im Rahmen bestehender nationaler Programme nicht möglich wäre. Insbesondere sollen auch Projekte realisiert werden, die für den Begünstigten selber wirtschaftlich weniger attraktiv sind, aber ein hohes CO2- und Energieeinsparpotenzial aufweisen. Insoweit stellt das Programm eine sinnvolle Ergänzung und Ausweitung nationaler Förderprogramme dar und liefert einen Beitrag zur Renovierungswelle innerhalb Europas.

Es wird angestrebt, im Rahmen der einzelnen Projekte auch angemessene Begrünungsmaßnahmen durchzuführen. Hierdurch sind eine Verbesserung des Mikroklimas und eine Stärkung der Artenvielfalt zu erwarten.

Auswahlverfahren:

Die Auswahl der Projekte erfolgt nach ihrem Potential zur Einsparung von Endenergie bzw. Treibhausgasemissionen. Die Basis für den Maßstab bilden die Erfahrungen aus der vorangehenden Förderperiode.

Sonstiges:

Bei der Projektabwicklung sind die Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen zu beachten.