Förderung des Technologietransfers von Hochschulen in KMU

EFRE
Bayern
Handlungsfelder:

Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel
Nachhaltiges Wirtschaften

Kurzbeschreibung:

Förderung des Technologietransfers von Hochschulen in KMU 

Fördergebiet:

EFRE-Schwerpunktgebiet sowie das sonstige EFRE-Gebiet (genauere Informationen finden Sie unter Sonstiges)

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Beratung
Wissenstransfer

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Die Förderung des Technologietransfers von Hochschulen in KMU stärkt die Innovationsleistung von kleinen und mittleren Unternehmen und trägt zu dem Aufbau von Forschungskapazitäten in den beteiligten Hochschulen bei.

Beschreibung:

KMU haben größenbedingt Nachteile bei Forschung und Entwicklung gegenüber Großunternehmen. Technologietransferprojekte können diese Nachteile kompensieren, da KMU bei FuE-Projekten auf das Wissen und die Forschungskapazitäten der Hochschulen zugreifen können. Im Rahmen der Maßnahme werden daher Projekte gefördert, bei denen Hochschulen und KMU kooperieren, beispielsweise um neue technologische Lösungen zu entwickeln oder technische Probleme zu lösen. Zudem findet ein Erkenntnistransfer von der Wissenschaft in die Praxis statt. Dies erleichtert es KMU, Innovationsprojekte umzusetzen. Gleichzeitig werden durch die Technologietransferprojekte die Forschungskapazitäten der Hochschulen gestärkt. Die Initiative für derartige Kooperationen kann sowohl von den Hochschulen als auch von den KMU ausgehen.

Die mit EFRE-Mitteln geförderten Technologietransferprojekte finden zu einem großen Teil in dem EFRE-Schwerpunktgebiet statt. Regional verankerte Hochschulen stehen im Fokus der Förderung, so dass vorrangig regionale Spill-Over Effekte in strukturschwächere Regionen begünstigt werden. Dadurch leisten geförderte Projekte einen wichtigen Beitrag dazu, die bestehenden regionalen Unterschiede in der Innovationskraft zu mildern. Sofern ein KMU eine Innovation durchführen möchte, für die eine spezifische Expertise an einer in anderen Teilen Bayerns verankerteten Hochschule besteht, kann eine derartige Kooperation ebenfalls unterstützt werden.

Die Förderung des Technologietransfers von Hochschulen in KMU fördert die Vernetzung und den Erkenntnistransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Dieser Prozess wurde in der RIS3-Strategie als ein zentrales strategisches Handlungsfeld identifiziert und leistet einen direkten Beitrag zu dem Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien in den Spezialisierungsfeldern der bayerischen RIS3-Strategie.

Die Förderung von außeruniversitärer Forschungsinfrastruktur und die Förderung des Technologietransfers von Hochschulen in KMU leisten somit wichtige Beiträge zum Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien. Die für die Förderung vorgesehenen Mittel werden aufgeteilt auf einen im Rahmen der RIS3-Strategie thematisch offenen Technologietransfer einerseits und einen auf CO2-arme Wirtschaft, Resilienz und Anpassung an den Klimawandel ausgerichteten Technologietransfer andererseits.

Auswahlverfahren:

Die Auswahl der einzelnen Förderprojekte orientiert sich an den Projektauswahlkriterien, die vom Begleitausschuss noch verabschiedet werden. Die Inhalte des Technologietransfers können von den Hochschulen eigens festgelegt werden. Projekte mit dem Schwerpunkt auf CO2-armer Wirtschaft, Resilienz und Anpassung an den Klimawandel werden bevorzugt behandelt.

Die Projekte werden auf Grundlage von Projektaufrufen (Calls) ausgewählt. Zentrale Auswahlkriterien sind u. a. die Übereinstimmung mit den rechtlichen Grundlagen der EU und dem Operationellen Programm und die geographische Verteilung der Projekte.

Bei der Auswahl der Vorhaben ist stets darauf zu achten, dass die jeweilige Aktion nicht vorrangig in den Anwendungsbereich eines anderen Förderprogramms (z.B. AMIF, Erasmus+) fällt.

Sonstiges:

EFRE-Schwerpunktgebiet:
Das EFRE-Schwerpunktgebiet ist identisch mit dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH). Der RmbH ist im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) festgelegt. Eine Liste der Gebietskörperschaften im RmbH gemäß LEP ist auf www.efre-bayern.de abrufbar.

Sonstiges EFRE-Fördergebiet:
Das sonstige EFRE-Fördergebiet umfasst ganz Bayern abzüglich des EFRE-Schwerpunktgebiets und abzüglich der Planungsregion 14 (Planungsregion München).

Planungsregion 14 (Planungsregion München):
Die Planungsregion München umfasst die Landeshauptstadt München, die acht umliegenden Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, München und Starnberg sowie die kreisangehörigen Gemeinden in diesen Landkreisen. Für den Fall, dass eine Gebietskörperschaft, die zum RmbH zählt, in der Planungsregion 14 liegt, so wird diese Gebietskörperschaft dem EFRE-Schwerpunktgebiet zugerechnet.

Eine Fördergebietskarte ist auf www.efre-bayern.de/foerderung/foerdergebiet abrufbar.