Zukunftsregionen (Land)

EFRE
Niedersachsen
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz
Nachhaltiges Wirtschaften

Kurzbeschreibung:

Förderung der integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung, der Kultur, des Naturerbes, des nachhaltigen Tourismus und der Sicherheit außerhalb städtischer Gebiete.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Begünstigte für die Umsetzung der integrierten territorialen Strategien im Rahmen der Zukunftsregionen können kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zusammenschlüsse sein. Begünstige für einzelne Vorhaben sind insb. kommunale Zusammenschlüsse, aber auch kommunale Gebietskörperschaften, Kultureinrichtungen und zivilgesellschaftliche Organisationen.

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Ansprechpartner:

NBank

Beschreibung
Dokumente & Links
Integrierte Ansätze
Beschreibung
Förderziel:

Durch die Arbeit des Regionalmanagements und der Steuerungsgruppe soll die Zusammenarbeit der regionalen Akteur:innen verbessert und die Selbststeuerungsfähigkeit der Zukunftsregionen nachhaltig gestärkt werden. Dies soll zu belastbaren Formen der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit führen, die die regionale Wettbewerbsposition stärkt und einen Beitrag zur Bewältigung der zentralen regionalen Herausforderungen leistet. Die Arbeit des Regionalmanagements wird als erfolgreich gewertet, wenn aus den integrierten territorialen Strategien abgeleitete Handlungsansätze in konkreten Projekten realisiert und über die virtuellen Budgets hinausgehende Mittel für die Regionen aus anderen Finanzierungsquellen eingeworben werden. Die Umsetzung und Wirksamkeit des Instruments „Zukunftsregionen“ soll über alle Spezifischen Ziele hinweg evaluiert werden.

Beschreibung:

Aus dem Multifondsprogramm soll die Umsetzung der integrierten territorialen Strategien außerhalb der städtischen Gebiete unterstützt werden. Dafür soll durch die beteiligten Kommunen eine regionale Steuerungsgruppe eingesetzt werden. In der Steuerungsgruppe werden mindestens die beteiligten Kommunen, die Wirtschafts- und Sozialpartner:innen, die Ämter für regionale Landesentwicklung sowie weitere relevante Akteur:innen für die gewählten Handlungsfelder vertreten sein. Die Steuerungsgruppe prüft die Förderwürdigkeit der Projektvorschläge aus der Region, übernimmt deren Priorisierung und Auswahl.

  • Dazu soll ein schlagkräftiges Regionalmanagement eingerichtet werden, das von der Steuerungsgruppe gesteuert wird. Es soll die Projektentwicklungskapazitäten in den Zukunftsregionen nachhaltig und dauerhaft stärken. Das Regionalmanagement ist für die erfolgreiche Umsetzung der Strategien zuständig, indem es für die Anbahnung, Initiierung und Entwicklung von konkreten Projekten und Projektanträgen sorgt und deren Umsetzung begleitet. Daneben organisiert das Regionalmanagement die regionale Zusammenarbeit in der Steuerungsgruppe.
  • Konkrete, aus den integrierten territorialen Strategien abgeleitete interkommunale, regionalspezifische und regional bedeutsame Projekte können ergänzend zur Unterstützung des Regionalmanagements im Rahmen virtueller Budgets aus unterschiedlichen Prioritäten und Spezifischen Zielen dieses Programms gefördert werden. Die Vorauswahl bzw. die Förderwürdigkeitsprüfung für die Projekte erfolgt in den Zukunftsregionen durch die Steuerungsgruppe auf der Basis von festgelegten Kriterien, die mit Artikel 73 Dachverordnung in Einklang stehen. Alle Vorhaben müssen auf die territoriale Strategie einzahlen. Die Förderfähigkeit von Vorhaben wird durch die NBank als Bewilligungs- und einzige Zwischengeschaltete Stelle geprüft. Konkret sollen im Rahmen dieses SZ insb. Vorhaben entwickelt werden, die den Ökotourismus und touristische Dienstleistungen steigern sowie die kulturelle Entwicklung unterstützen. Unterstützt werden u.a. unterschiedliche Vernetzungs- und Bündelungsaktivitäten für die gemeinsame Vermarktung und Organisation kultureller und (öko-)touristischer Orte und Angebote in den Zukunftsregionen. Außerdem sollen bspw. ergänzende Infrastrukturen und Angebote, bspw. für kulturelle Bildung und die Vernetzung von Kulturschaffenden, Ehrenamtlichen und lokalen Unternehmen in den Zukunftsregionen geschaffen werden.
Integrierte Ansätze

Zukunftsregionen

Art des integrierten Ansatzes:

Integrierte territoriale Investitionen

Fördergebiet:

Landesweit

Ansprechpartner:
Beschreibung:

Angesichts der drängenden Handlungserfordernisse zur Weiterentwicklung der Regionen Niedersachsens gilt es, durch einen konzeptionell fundierten und integrierten Ansatz die nicht-städtischen Gebiete als attraktive und lebenswerte Wohn- und Arbeitsorte zu stärken und dadurch die Auswirkungen der demografischen, technologischen und wirtschaftlichen Veränderungen zu bewältigen. In Anbetracht der begrenzten finanziellen kommunalen Haushaltsmittel ist die konsequente Konzentration auf die zentralen regionalen Potenziale wichtig, um wirkungsvolle Impulse anzustoßen. Eine ausgebaute und vertiefte interkommunale Zusammenarbeit ist für die Regionalentwicklung von grundlegender Bedeutung.

Im Rahmen von integrierten territorialen Investitionen (ITI) gem. Art. 28 a) der Dachverordnung soll das Instrument „Zukunftsregionen“ ermöglichen, regionsspezifische Wachstumspotenziale in ausgewiesenen Handlungsfeldern zum Tragen zu bringen. Dafür soll an bereits bestehende Kooperationserfahrungen und -initiativen angeschlossen werden. Die Kooperation soll strategisch aufgestellt, professionalisiert sowie partnerschaftlich und bürgernah ausgestaltet werden.

Dafür wurde bereits zum Ende der Förderperiode 2014-2020 ein Prozess zur Bildung der Zukunftsregionen und zur partnerschaftlichen Erarbeitung integrierter territorialer Strategien gem. Art. 29 Abs. 1 der Dachverordnung für die Zukunftsregionen begonnen. Die Strategien werden sich auf zentrale Handlungsfelder der Region konzentrieren und in einem partnerschaftlichen Prozess wird eine Priorisierung vorgenommen, die die ökonomische, ökologische und soziale Dimension berücksichtigt. Aus den folgenden sechs Handlungsfeldern können von jeder Zukunftsregion maximal zwei für ihre Strategie ausgewählt werden:

  • Regionale Innovationsfähigkeit,
  • Gesundheitsversorgung und Pflege,
  • Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe,
  • CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft,
  • Biologische Vielfalt und funktionierende Naturräume sowie
  • Kultur und Freizeit.

Die Zukunftsregionen werden nach einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren von der Verwaltungsbehörde im zweiten Halbjahr 2022 ausgewählt und auf Basis der territorialen Strategien anerkannt.

Darüber hinaus soll das Regionalmanagement zur Umsetzung der Strategien auch Mittel aus weiteren Finanzierungsquellen einwerben. Dazu zählen weitere durch das Multifondsprogramm unterstützte Programme, der ELER, die relevanten ETZ-Programme sowie direkt verwaltete Programme der EU und nicht zuletzt weitere Bundes- und Landesprogramme. Die Förderung aus den virtuellen Budgets soll immer dann zum Einsatz kommen, wenn es für die geplanten und aus den Strategien abgeleiteten Vorhaben keine geeignete andere Finanzierungsquelle gibt. Die Förderung ist in diesem Sinne komplementär konzipiert.