Förderziel:
Die geplanten Maßnahmen tragen zum Spezifischen Ziel bei, indem der Personenverkehr von emissionsintensiveren zu emissionsärmeren Verkehrsträgern verlagert und die Emissionsintensität des ÖPNV reduziert wird, wodurch eine Verringerung des Schadstoffausstoßes und der Lärmbelastung im Straßenverkehr sowie der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors erreicht wird.
Beschreibung:
Durch den mit fossilen Brennstoffen betriebenen Personenverkehr kommt es zu Lärmbelastung und zum Ausstoß von Schadstoffen und Treibhausgasen, die der Luftqualität vor Ort schaden und den Klimawandel antreiben. So entfielen gemäß den Berechnungen des Länderarbeitskreises Energiebilanzen im Jahr 2018 insgesamt 21 % der Treibhausgasemissionen des Landes auf den Straßenverkehr. Um diese umweltbelastenden Emissionen zu verringern, strebt Niedersachsen eine Reduzierung des fossilbasierten Individualverkehrs an, indem eine Verlagerung auf emissionsärmere und damit umweltfreundlichere Antriebstechnologien und Verkehrsträger erfolgen soll. Hierfür bedarf es sowohl in den Städten als auch in deren Pendler- und Verflechtungsräumen insbesondere einer Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) als umweltfreundlicher Alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV). Als herausfordernd stellt sich dabei insbesondere die Attraktivitätssteigerung des ÖPNV im Einzugsgebiet der Städte heraus, in denen die Menschen stärker vom eigenen Pkw abhängig sind als in den Städten selbst. Die geringere Nachfrage nach ÖPNV-Angeboten in diesen Gebieten bietet den Betreiber:innen der ÖPNV-Angebote geringere Finanzierungsspielräume, um das ÖPNV-Angebot auszuweiten bzw. umweltfreundlich zu modernisieren. Hinzu kommt, dass das bestehende ÖPNV-Angebot von Menschen, die bisher einen eigenen Pkw verwenden, als zu komplex und unflexibel wahrgenommen wird, wodurch das Verlagerungspotenzial zum ÖPNV und anderen umweltfreundlichen Verkehrsträgern nur schwerlich gehoben werden kann.
Um die oben genannten Herausforderungen zu adressieren, sollen in einem ersten Bereich in den Pendler- und Verflechtungsräumen der Städte neue Angebote im ÖPNV geschaffen werden, die zu einer Verlagerung des fossilbetriebenen motorisierten Individualverkehrs auf umweltfreundlichere Verkehrsträger beitragen. Hierzu sollen Planung und Machbarkeitsstudien sowie Pilotmaßnahmen und Demonstrationsprojekte zur Entwicklung innovativer und nachhaltiger Mobilitätsangebote in der Region gefördert werden, insbesondere von flexiblen Bedienformen im öffentlichen Verkehr sowie von vergleichbaren ehrenamtlichen und alternativen Angeboten. Dazu gehören beispielsweise neuartige digital gestützte On-Demand-Verkehre, die den Linienverkehr in Räumen und Zeiten schwacher Nachfrage ergänzen und besonders auf wechselnde Nachfrage zugeschnitten sind. Intelligente digitale Lösungen sind ein wichtiger Bestandteil dieser flexiblen, an die individuellen Bedürfnisse der Reisenden angepassten Mobilitätsangebote. Die flexiblen Bedienformen sollen zu einer Verbesserung der Erreichbarkeit von Städten, Knotenpunkten und zentralen Versorgungsbereichen aus dem Umland sowie insbesondere zur Schaffung von Möglichkeiten und Anreizen zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für regelmäßige Fahrten aus dünner besiedelten Regionen in die Zentren beitragen, in denen es bisher aufgrund einer räumlich und zeitlich zu schwachen Nachfrage an einem ausreichenden ÖPNV-Angebot mangelt.
In einem zweiten Bereich soll die Emissionsintensität des straßengebundenen ÖPNV in Städten und deren Pendler- und Verflechtungsräume gesenkt werden, indem die Beschaffung von sauberen Fahrzeugen, die die Voraussetzungen der Clean Vehicle Directive (CVD) erfüllen, gefördert wird. Neben einer Förderung der Beschaffung von Elektrobussen wird auch die Förderung von z. B. Brennstoffzellenbussen aber auch anderen emissionsarmen Technologien gemäß CVD ermöglicht. Unter letztere fallen Fahrzeuge, die durch nachhaltige Biokraftstoffe, synthetische oder paraffinhaltige Kohlenstoffe, Erdgas (CNG, LNG, inkl. Biomethan), Flüssiggas (LPG) angetrieben werden sowie Plug-In-Hybrid-Busse. Antriebsformen mit dem höchsten Innovationscharakter sowie Emissionsfreie Fahrzeuge werden bei der Projektauswahl bevorzugt. Geografisch soll der Fokus dabei insbesondere auf den regionalen und überregionalen Strecken innerhalb der Pendler- und Verflechtungsräume liegen, da dort die Finanzierungsschwierigkeiten für die umweltfreundliche Modernisierung der Fahrzeugflotten besonders ausgeprägt sind.
In einem dritten Bereich soll die Verlagerung des Individualverkehrs auf umweltfreundlichere Verkehrsträger durch die Förderung der Schaffung und des Betriebs von innovativen Mobilitätszentralen an geeigneten Orten in Städten und regionalen Zentren unterstützt werden. Diese Mobilitätszentralen sollen Informationen und Dienstleistungen zur verkehrsmittelübergreifenden Mobilität anbieten und ein flächendeckendes, übersichtliches und nahtlos nutzbares Mobilitätsangebot schaffen, welches emissionsarme Mobilität sowohl innerhalb der Städte als auch im Stadt-Umland Bereich einfacher und attraktiver macht.
Auswahlverfahren:
Fördervoraussetzung für die Förderung von Vorhaben in allen drei nachfolgenden Bereichen ist das Vorliegen eines verkehrsträgerübergreifenden nachhaltigen Mobilitätsplans im Wirkungskreis des Antragstellenden, wie z. B. der jeweils gültige regionale Nahverkehrsplan, mit dem das Vorhaben im Einklang sein muss. Sofern der regionale Nahverkehrsplan verkehrsträgerübergreifende Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt, muss, im Einklang mit den Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs von Februar 2020, im Antrag alternativ entweder auf andere verkehrsträgerübergreifende Mobilitätspläne Bezug genommen werden oder ergänzend der Einklang des Vorhabens mit relevanten regionalen und landesweiten Plänen und Strategien mit Verkehrsbezug dargelegt und begründet werden. Antragstellende werden zudem auf den „Smart City Market Place“ der Europäischen Kommission hingewiesen.