Verringerung von Spurenstoffen in Gewässern

EFRE
Niedersachsen
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz

Kurzbeschreibung:

Schutz, Wiederherstellung und Erhaltung von natürlichen Gewässern sowie des Grundwassers und ihrer ökologischen Qualitätskomponenten bzw. ihres chemischen Zustandes

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Kommunen, Zweckverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Laufzeit:

23.11.2022 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Demonstrations-, Modell-, Pilotvorhaben

Ansprechpartner:

NBank

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Die geplante Maßnahme trägt zum SZ bei, indem durch die erweiterte Abwasserbehandlung eine weitgehende Eliminierung von Spurenstoffen erfolgt und dadurch die Umweltbelastung, insbesondere urbaner Gewässer, verringert und die biologische Vielfalt erhalten wird.

Beschreibung:

Spurenstoffe (Arznei-, Wasch- und Reinigungsmittel, Biozide sowie Pflanzenschutzmittel) können bereits in sehr niedrigen Konzentrationen nachteilige Auswirkungen auf aquatische Lebewesen haben, da sie sich in Organen und Gewebe anreichern und bspw. die Fortpflanzung beeinträchtigen. Die Spurenstoffbelastung von Gewässern stellt eine Gefahr für den guten ökologischen Zustand und die Biodiversität dar, insb. in urbanen Ballungsgebieten, wo es zu einem hohen Spurenstoffeintrag kommt. Zukünftig vergrößert sich diese Gefahr, denn durch die infolge des Klimawandels sinkenden Wasserstände kommt es an Abwassereinleitstellen zu einer relativen Erhöhung der Spurenstoffbelastung. Die Nutzung von Uferfiltrat und Flusswasser als Trinkwasserressourcen hat in Niedersachsen eine untergeordnete Bedeutung. Daher kommt eine weitere Reinigungsstufe auf Kläranlagen zum Schutz des Trinkwassers in Niedersachsen bisher nicht zum Einsatz. Da die technischen Nachrüstungen von Kläranlagen mit einer weiteren Reinigungsstufe, über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, eine finanzielle Belastung für die Kläranlagenbetreiber:innen darstellen, sind diese auf eine Förderung angewiesen.

Gefördert werden soll die Erweiterung von einzelnen Kläranlagen um eine vierte Reinigungsstufe, bspw. Ozonung oder Aktivkohlefilterung, zum Zweck der Spurenstoffelimination. Um den größtmöglichen Beitrag zur Erhaltung der Ökosysteme und damit auch Ökosystemdienstleistungen wie der Naherholung in Stadtrandgebieten zu erzielen, sollen insb. Kläranlagen gefördert werden, die sich in Gebieten mit hoher Siedlungs- und Industriedichte befinden, in stark belastete Gewässer mit einem Abwasseranteil über 25 % einleiten und / oder in besonders schutzbedürftige Gewässer wie Übergangs- und Küstengewässer einleiten. Der Pilotcharakter der Maßnahme hat das Potenzial, eine in Niedersachsen neue Technik zu etablieren und den Wissenstransfer für eine Nachrüstung weiterer Kläranlagen des Landes bei Lokalpolitiker:innen und Kläranlagenbetreiber:innen anzuregen.