Brachflächenrevitalisierung

EFRE
Niedersachsen
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz

Kurzbeschreibung:

Revitalisierung kontaminierter Brachflächen, insbesondere solcher mit einem hohen Gefährdungspotential, unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Nachnutzung und des Verursacherprinzips.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des privaten Rechts, mit Ausnahme von privatwirtschaftlichen Großunternehmen

Laufzeit:

11.05.2022 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen

Ansprechpartner:

NBank

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Die geplante Maßnahme trägt zum SZ, indem derzeit schadstoffbelastete und zum großen Teil versiegelte Standorte saniert und einer naturnäheren Nachnutzung zugeführt werden. Durch die Beseitigung der Bodenverunreinigung und die in der Nachnutzung entstandene GI kann die biologische Vielfalt verbessert werden. Gleichzeitig wird bei einer baulichen Nachnutzung auch die Flächenneuinanspruchnahme reduziert und damit die Ressource Boden geschont.

Beschreibung:

Dem Schutzgut Boden kommt mit seiner natürlichen Funktion für die biologische Vielfalt und als Speicher und Filter eine große ökologische, wasserwirtschaftliche und klimarelevante Bedeutung zu. Bei Bauprojekten „auf der grüne Wiese“ wird diese Ressource aber besonders beansprucht und in seiner Funktion beschnitten. In Niedersachsen lag im Jahr 2019 laut der Umweltökonomischen Gesamtrechnung der Länder der Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche bei 5,8 % und damit bundesweit an dritter Stelle und setzt damit einen langjährigen Trend der hohen Flächenneuinanspruchnahme fort. Um diesem Trend entgegenzuwirken, müssen daher vermehrt derzeit brachliegende Flächen revitalisiert werden. Bei den in Frage kommenden Flächen handelt es sich hauptsächlich um ehemalige Industrie- und Gewerbestandorte, auf denen heute zumeist erhebliche Boden- und Grundwasserkontaminationen vorzufinden sind. Zusätzlich zu den Kosten des Bauprojektes müssen auf diesen Flächen auch die deutlich höheren Sanierungskosten aufgebracht werden, was sehr häufig ein Hemmnis für Investoren darstellt.

Gefördert werden soll daher die Revitalisierung verschmutzter Brachflächen, insbesondere solcher mit einem hohen Gefährdungspotential, durch Sanierung zur Beseitigung von Umweltschäden und unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Nachnutzung sowie unter Einhaltung des Verursacherprinzips. Im Falle einer baulichen Nachnutzung muss das Nachnutzungskonzept einen Anteil an GI an der zu revitalisierenden Flächen von mindestens 15 % vorsehen. Liegt dieser Anteil bereits im Vorfeld bei 15% oder höher, muss das Nachnutzungskonzept eine Vergrößerung an Fläche mit GI vorsehen. Nachnutzungskonzepte mit einer großen Verringerung an versiegelter Fläche auf dem Grundstück im Vergleich zur Situation vor der Sanierung sind dabei vorzuziehen. Auch eine gewerbliche Nachnutzung ist denkbar, wenn die Öffentlichkeit/Nachbarschaft von der neugeschaffenen GI profitiert (z. B. durch Parkanlagen, die öffentlich zugänglich gemacht werden, sofern die Betriebssicherheit und die öffentliche Sicherheit gewährleistet werden können, oder durch eine Verbesserung des Mikroklimas).

Sonstiges:

Wird die Förderung an ein Unternehmen gewährt, wirkt sich die entstandene Wertsteigerung der Fläche reduzierend auf den Förderbetrag aus. Eine Förderung ist nicht möglich, wenn eine Verpflichtung zur Sanierung nach dem Bundesbodenschutzgesetz im Sinne des Verursacherprinzips besteht und durchsetzbar ist.