Landschaftswerte

EFRE
Niedersachsen
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz

Kurzbeschreibung:

Schutz und Bewirtschaftung von Natura2000-Gebieten und sonstigen Gebieten mit hohem Naturwert. Schutz der natürlichen Ressourcen durch Sensibilisierung und Inwertsetzung mittels nachhaltigem Tourismus oder Umweltbildung. Bewahrung von Biodiversität auch in dichter besiedelten Räumen.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Kommunen und deren Zusammenschlüsse, Träger:innen der Naturparke, Verbände, Stiftungen, Vereine, juristische Personen des öffentliche und privaten Rechts

Laufzeit:

17.11.2022 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen
Strategieentwicklung, Konzepte-, Teilkonzepterstellung
Information, Kommunikation, Beteiligung

Ansprechpartner:

NBank

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Die geplante Maßnahme trägt zum SZ bei, indem sie den Schutz der natürlichen Ressourcen mit der Verbesserung ihres sozialökonomischen Nutzens verbindet, zum Erhalt der biologischen Vielfalt beiträgt und Ökosystemdienstleistungen außerhalb und insb. innerhalb von Siedlungsgebieten stärkt.

Beschreibung:

Grüne Infrastrukturen (GI) tragen u. a. zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zur Luftfilterung und zur CO2-Speicherung bei, verbessern das lokale Mikroklima und mildern Klimawandelfolgen vor Ort ab. Daher zielen die EU-Biodiversitätsstrategie und die EU-Strategie für GI auf deren quantitative und qualitative Aufwertung. Für die Bevölkerung haben GI zudem einen wichtigen Naherholungswert, der in der Pandemie an Bedeutung gewonnen hat. 52 % der in einer Studie aus dem Jahr 2021 des Bundesamts für Naturschutz befragten Jugendlichen und jungen Erwachsenen waren in den letzten Monaten häufiger in der Natur (inkl. Parks) als in der Zeit vor der Corona-Krise und 88 % gaben an, der Aufenthalt in der Natur mache sie glücklich. Gleichzeitig kannten 60 % den Begriff „Biologische Vielfalt“ nicht oder wussten nichts über seine inhaltliche Bedeutung. Die höhere Nutzungsintensität von GI in Siedlungsgebieten als auch in den Nationalen Naturlandschaften (Natura 2000-Gebiete und weitere Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke) stellt das Land vor die steigende Herausforderung, einerseits ausreichend GI mit ihren vielfältigen Ökosystemdienstleistungen innerorts bereitzustellen und andererseits die empfindlichen Naturlandschaften und Natura-2000-Gebieten stärker zu schützen und dabei ihre Funktion als attraktive Erholungsmöglichkeiten weiterhin zu gewährleisten.

In geschlossenen Ortschaften sollen daher Investitionen in den Ausbau von GI gefördert werden, um z. B. die Durchgängigkeit von Fließgewässern zu verbessern oder Grünflächen durch Streuobstpflanzungen naturnah umzugestalten. Daneben sind, in geringem Umfang, auch Dark-Sky-Projekte zur Verminderung von Lichtverschmutzung (z. B. bedarfsgesteuerte Straßen- und Außenbeleuchtung) vorgesehen, die einen Beitrag zum Schutz von Insekten leisten. Außerhalb der Siedlungsbereiche sollen in den Nationalen Naturlandschaften Angebote zur Bewusstseinsbildung für den Naturschutz, insbesondere in Natura 2000-Gebieten, direkte Schutzmaßnahmen (z. B. Lenkung der Besucher:innen) und Informationseinrichtungen (z. B. Nationalparkhäuser) gefördert werden. Darüber hinaus sollen Investitionen in und Netzwerke von Partnerbetrieben der Nationalen Naturlandschaften gefördert werden, die sich für eine nachhaltige, natur- und umweltverträgliche Inwertsetzung im Sinne des niedersächsischen Naturerbes engagieren. Mit den Investitionen in GI und die Nationalen Naturlandschaften einhergehende Planungsgrundlagen, Konzepte, Begleit- und Machbarkeitsstudien können ebenfalls unterstützt werden.