Ergänzende Vorhaben in den Zukunftsregionen im Bereich Kreislaufwirtschaft

EFRE
Niedersachsen
Handlungsfelder:

Nachhaltiges Wirtschaften

Kurzbeschreibung:

Ergänzende Vorhaben zur Lösung regionalspezifischer Herausforderungen im Bereich des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft in den Zukunftsregionen.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

kommunale Gebietskörperschaften, KMU, Vereine und Verbände sowie sonstige juristische Personen

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Ansprechpartner:

NBank

Beschreibung
Dokumente & Links
Integrierte Ansätze
Beschreibung
Förderziel:

Die Vorhaben tragen dazu bei, den regionalen Ressourcenverbrauch der Unternehmen, Verwaltung und Bevölkerung zu senken und die Grundlagen für einen Übergang in eine (regionale) Kreislaufwirtschaft zu schaffen.

Beschreibung:

Ergänzend zu den landesweiten Maßnahmen der Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft ist im Rahmen der Zukunftsregionen eine Unterstützung interkommunaler Vorhaben im Bereich Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz vorgesehen. Gefördert werden können z. B. regionale Recycling(-pilot)projekte für Baustoffe,Elektroschrott u. a., Recycling- und Tauschbörsen für KMU und Verbraucher:innen, Aktionen zur Sensibilisierung der Bevölkerung sowie weitere Konzepte, Ideen und Strategien für eine ressourceneffiziente und / oder kreislauforientierte Anpassung regionaler Wertschöpfungsketten.

Integrierte Ansätze

Zukunftsregionen

Art des integrierten Ansatzes:

Integrierte territoriale Investitionen

Fördergebiet:

Landesweit

Ansprechpartner:
Beschreibung:

Angesichts der drängenden Handlungserfordernisse zur Weiterentwicklung der Regionen Niedersachsens gilt es, durch einen konzeptionell fundierten und integrierten Ansatz die nicht-städtischen Gebiete als attraktive und lebenswerte Wohn- und Arbeitsorte zu stärken und dadurch die Auswirkungen der demografischen, technologischen und wirtschaftlichen Veränderungen zu bewältigen. In Anbetracht der begrenzten finanziellen kommunalen Haushaltsmittel ist die konsequente Konzentration auf die zentralen regionalen Potenziale wichtig, um wirkungsvolle Impulse anzustoßen. Eine ausgebaute und vertiefte interkommunale Zusammenarbeit ist für die Regionalentwicklung von grundlegender Bedeutung.

Im Rahmen von integrierten territorialen Investitionen (ITI) gem. Art. 28 a) der Dachverordnung soll das Instrument „Zukunftsregionen“ ermöglichen, regionsspezifische Wachstumspotenziale in ausgewiesenen Handlungsfeldern zum Tragen zu bringen. Dafür soll an bereits bestehende Kooperationserfahrungen und -initiativen angeschlossen werden. Die Kooperation soll strategisch aufgestellt, professionalisiert sowie partnerschaftlich und bürgernah ausgestaltet werden.

Dafür wurde bereits zum Ende der Förderperiode 2014-2020 ein Prozess zur Bildung der Zukunftsregionen und zur partnerschaftlichen Erarbeitung integrierter territorialer Strategien gem. Art. 29 Abs. 1 der Dachverordnung für die Zukunftsregionen begonnen. Die Strategien werden sich auf zentrale Handlungsfelder der Region konzentrieren und in einem partnerschaftlichen Prozess wird eine Priorisierung vorgenommen, die die ökonomische, ökologische und soziale Dimension berücksichtigt. Aus den folgenden sechs Handlungsfeldern können von jeder Zukunftsregion maximal zwei für ihre Strategie ausgewählt werden:

  • Regionale Innovationsfähigkeit,
  • Gesundheitsversorgung und Pflege,
  • Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe,
  • CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft,
  • Biologische Vielfalt und funktionierende Naturräume sowie
  • Kultur und Freizeit.

Die Zukunftsregionen werden nach einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren von der Verwaltungsbehörde im zweiten Halbjahr 2022 ausgewählt und auf Basis der territorialen Strategien anerkannt.

Darüber hinaus soll das Regionalmanagement zur Umsetzung der Strategien auch Mittel aus weiteren Finanzierungsquellen einwerben. Dazu zählen weitere durch das Multifondsprogramm unterstützte Programme, der ELER, die relevanten ETZ-Programme sowie direkt verwaltete Programme der EU und nicht zuletzt weitere Bundes- und Landesprogramme. Die Förderung aus den virtuellen Budgets soll immer dann zum Einsatz kommen, wenn es für die geplanten und aus den Strategien abgeleiteten Vorhaben keine geeignete andere Finanzierungsquelle gibt. Die Förderung ist in diesem Sinne komplementär konzipiert.