Einzelvorhaben in den Zukunftsregionen im Bereich Intelligente Energieverteilungssysteme

EFRE
Niedersachsen
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Vorhaben zur Lösung regionalspezifischer Herausforderungen in den Zukunftsregionen im Bereich Intelligente Energieverteilungssysteme.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Kommunale Gebietskörperschaften sowie mit diesen kooperierende kommunale und privatwirtschaftliche Unternehmen der Energieversorgung, Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände wie bspw. Kammern, Energiegenossenschaften und Bürgerinitiativen. Großunternehmen sind nur dann förderfähig, wenn sie Infrastrukturen für die lokalen Netze bereitstellen.

Laufzeit:

01.10.2022 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Ansprechpartner:

NBank

Beschreibung
Dokumente & Links
Integrierte Ansätze
Beschreibung
Förderziel:

Die Vorhaben in den Zukunftsregionen tragen dazu bei, die Treibhausgasemissionen der Energieerzeugung zu senken, indem durch die Vorbereitung des Aus- und Umbaus der Energieversorgungssysteme die Integration von klimaschonenden Alternativen verbessert wird. Gleichzeitig tragen die Vorhaben, durch die Reduktion der Verbrennung fossiler Energieträger auch zu einer Minderung der Luftschadstoffemissionen, im Einklang mit dem Nationalen Luftreinhalteplan, bei.

Beschreibung:

Die Erreichung der Klimaschutzziele erfordert den Ersatz der Energieversorgung aus fossilen Energieträgern wie Kohle, Öl und Gas durch klimaschonende Alternativen. Dazu zählen sowohl erneuerbare Energieträger wie bspw. Wasserkraft zur Stromerzeugung oder bspw. Solarthermie und Geothermie zur Wärmeerzeugung, als auch die effiziente Nachnutzung von Energie im Falle von Abwärme oder die Umwandlung von Strom aus erneuerbaren Energien in weiterverwendbare Energieträger wie Wasserstoff, synthetische Kraftstoffe, etc. Die Umstellung der Erzeugung, Umwandlung und Umwidmung von Energie erfordert dabei lokal hohe Investitionen in den Aus- und Umbau der Energieversorgungsnetze, um die Integration der klimaschonenden Alternativen in die Strom-, Wärme- und Kraftstoffversorgung zu ermöglichen. Auch bedarf es unter dem Stichwort „Sektorkopplung“ hoher Investitionen in die Elektrifizierung der Wärmeversorgung, um den Strom aus der norddeutschen Windkraft sinnvoll einzusetzen. Da der Aus- und Umbau der Energieversorgung das Zusammenspiel einer Vielzahl von Akteur:innen, u. a. Energieversorgern, Netzbetreibenden und (Groß-)Konsumenten erfordert, können die erforderlichen hohen Investitionen nur auf Basis von abgestimmten Strategien, Konzepten und Planungen erfolgen.

Um diese Herausforderung zu adressieren, sollen in den Zukunftsregionen im Bereich Intelligente Energieverteilungssysteme regionalspezifische Vorhaben zur Vorbereitung des Aus- und Umbaus des lokalen Energieversorgungssystems gefördert werden, die der Minderung der energiebedingten Treibhausgasemissionen dienen. Gefördert werden u. a. gemeinsame interkommunale Konzepte und Planungen für regionale Energienetzverteilsysteme und Energiespeicherlösungen, bspw. für Pilot- und Demonstrationsprojekte von E- oder Wasserstoffladesäulen, die in lokale Energienetze integriert und öffentlich zugänglich gemacht werden, die Unterstützung interkommunaler Wärmepläne für die emissionsarme Wärmeversorgung mit bspw. tiefer Geothermie, thermischer Solarenergie oder Abwärme oder auch Potenzialanalysen und Machbarkeitsstudien, bspw. für Solarthermie auf Dächern. Auch die Durchführung von Pilotprojekten zur Entwicklung von zukunftsfähigen lokalen Lösungsansätzen sind förderfähig, die bspw. dazu dienen den Einsatz von Power-to-Heat- oder Power-to-Gas-Anlagen mit grünem Wasserstoff für die lokale Wärmeversorgung zu ermöglichen.

Integrierte Ansätze

Zukunftsregionen

Art des integrierten Ansatzes:

Integrierte territoriale Investitionen

Fördergebiet:

Landesweit

Ansprechpartner:
Beschreibung:

Angesichts der drängenden Handlungserfordernisse zur Weiterentwicklung der Regionen Niedersachsens gilt es, durch einen konzeptionell fundierten und integrierten Ansatz die nicht-städtischen Gebiete als attraktive und lebenswerte Wohn- und Arbeitsorte zu stärken und dadurch die Auswirkungen der demografischen, technologischen und wirtschaftlichen Veränderungen zu bewältigen. In Anbetracht der begrenzten finanziellen kommunalen Haushaltsmittel ist die konsequente Konzentration auf die zentralen regionalen Potenziale wichtig, um wirkungsvolle Impulse anzustoßen. Eine ausgebaute und vertiefte interkommunale Zusammenarbeit ist für die Regionalentwicklung von grundlegender Bedeutung.

Im Rahmen von integrierten territorialen Investitionen (ITI) gem. Art. 28 a) der Dachverordnung soll das Instrument „Zukunftsregionen“ ermöglichen, regionsspezifische Wachstumspotenziale in ausgewiesenen Handlungsfeldern zum Tragen zu bringen. Dafür soll an bereits bestehende Kooperationserfahrungen und -initiativen angeschlossen werden. Die Kooperation soll strategisch aufgestellt, professionalisiert sowie partnerschaftlich und bürgernah ausgestaltet werden.

Dafür wurde bereits zum Ende der Förderperiode 2014-2020 ein Prozess zur Bildung der Zukunftsregionen und zur partnerschaftlichen Erarbeitung integrierter territorialer Strategien gem. Art. 29 Abs. 1 der Dachverordnung für die Zukunftsregionen begonnen. Die Strategien werden sich auf zentrale Handlungsfelder der Region konzentrieren und in einem partnerschaftlichen Prozess wird eine Priorisierung vorgenommen, die die ökonomische, ökologische und soziale Dimension berücksichtigt. Aus den folgenden sechs Handlungsfeldern können von jeder Zukunftsregion maximal zwei für ihre Strategie ausgewählt werden:

  • Regionale Innovationsfähigkeit,
  • Gesundheitsversorgung und Pflege,
  • Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe,
  • CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft,
  • Biologische Vielfalt und funktionierende Naturräume sowie
  • Kultur und Freizeit.

Die Zukunftsregionen werden nach einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren von der Verwaltungsbehörde im zweiten Halbjahr 2022 ausgewählt und auf Basis der territorialen Strategien anerkannt.

Darüber hinaus soll das Regionalmanagement zur Umsetzung der Strategien auch Mittel aus weiteren Finanzierungsquellen einwerben. Dazu zählen weitere durch das Multifondsprogramm unterstützte Programme, der ELER, die relevanten ETZ-Programme sowie direkt verwaltete Programme der EU und nicht zuletzt weitere Bundes- und Landesprogramme. Die Förderung aus den virtuellen Budgets soll immer dann zum Einsatz kommen, wenn es für die geplanten und aus den Strategien abgeleiteten Vorhaben keine geeignete andere Finanzierungsquelle gibt. Die Förderung ist in diesem Sinne komplementär konzipiert.