Ergänzende Vorhaben in den Zukunftsregionen im Bereich Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen

EFRE
Niedersachsen
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Ergänzende Vorhaben zur Lösung regionalspezifischer Herausforderungen bei der Dekarbonisierung in den Zukunftsregionen.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

kommunale Gebietskörperschaften und sonstige geeignete juristische Personen

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Ansprechpartner:

NBank

Beschreibung
Dokumente & Links
Integrierte Ansätze
Beschreibung
Förderziel:

Die Vorhaben tragen dazu bei, die Treibhausgasemissionen in den Regionen zu senken, bzw. diese vom Wirtschaftswachstum zu entkoppeln. Gleichzeitig leisten sie einen Beitrag zur Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Raumplanung.

Beschreibung:

Das Erreichen der Klimaschutzziele erfordert, neben der Unterstützung von Investitionen zur Energieeinsparung und Treibhausgasminderung, auch eine Unterstützung der Kommunen bei einer klimaschutzkonformen Planung und Steuerung der regionalen Entwicklung vor Ort.

Ergänzend zu den weiter oben beschriebenen landesweiten Maßnahmen zur CO2-Reduktion in Gebäuden und betrieblichen Prozessen, sollen in den Zukunftsregionen auch regionalspezifische Vorhaben im Bereich Energieeffizienz gefördert werden, die einer Reduktion der CO2-Emissionen der Unternehmen, öffentlichen Infrastrukturen und privaten Haushalte durch interkommunale Planungen, Machbarkeitsstudien, Konzepte und Strategien dienen. Gefördert werden u. a. die Planung energieeffizienter Gewerbegebiete, die Durchführung von Machbarkeitsstudien für eine CO2-arme Siedlungsentwicklung oder die Erstellung von Leitfäden und Tools für klimaschutzkonformes Verwaltungshandeln.

Integrierte Ansätze

Zukunftsregionen

Art des integrierten Ansatzes:

Integrierte territoriale Investitionen

Fördergebiet:

Landesweit

Ansprechpartner:
Beschreibung:

Angesichts der drängenden Handlungserfordernisse zur Weiterentwicklung der Regionen Niedersachsens gilt es, durch einen konzeptionell fundierten und integrierten Ansatz die nicht-städtischen Gebiete als attraktive und lebenswerte Wohn- und Arbeitsorte zu stärken und dadurch die Auswirkungen der demografischen, technologischen und wirtschaftlichen Veränderungen zu bewältigen. In Anbetracht der begrenzten finanziellen kommunalen Haushaltsmittel ist die konsequente Konzentration auf die zentralen regionalen Potenziale wichtig, um wirkungsvolle Impulse anzustoßen. Eine ausgebaute und vertiefte interkommunale Zusammenarbeit ist für die Regionalentwicklung von grundlegender Bedeutung.

Im Rahmen von integrierten territorialen Investitionen (ITI) gem. Art. 28 a) der Dachverordnung soll das Instrument „Zukunftsregionen“ ermöglichen, regionsspezifische Wachstumspotenziale in ausgewiesenen Handlungsfeldern zum Tragen zu bringen. Dafür soll an bereits bestehende Kooperationserfahrungen und -initiativen angeschlossen werden. Die Kooperation soll strategisch aufgestellt, professionalisiert sowie partnerschaftlich und bürgernah ausgestaltet werden.

Dafür wurde bereits zum Ende der Förderperiode 2014-2020 ein Prozess zur Bildung der Zukunftsregionen und zur partnerschaftlichen Erarbeitung integrierter territorialer Strategien gem. Art. 29 Abs. 1 der Dachverordnung für die Zukunftsregionen begonnen. Die Strategien werden sich auf zentrale Handlungsfelder der Region konzentrieren und in einem partnerschaftlichen Prozess wird eine Priorisierung vorgenommen, die die ökonomische, ökologische und soziale Dimension berücksichtigt. Aus den folgenden sechs Handlungsfeldern können von jeder Zukunftsregion maximal zwei für ihre Strategie ausgewählt werden:

  • Regionale Innovationsfähigkeit,
  • Gesundheitsversorgung und Pflege,
  • Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe,
  • CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft,
  • Biologische Vielfalt und funktionierende Naturräume sowie
  • Kultur und Freizeit.

Die Zukunftsregionen werden nach einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren von der Verwaltungsbehörde im zweiten Halbjahr 2022 ausgewählt und auf Basis der territorialen Strategien anerkannt.

Darüber hinaus soll das Regionalmanagement zur Umsetzung der Strategien auch Mittel aus weiteren Finanzierungsquellen einwerben. Dazu zählen weitere durch das Multifondsprogramm unterstützte Programme, der ELER, die relevanten ETZ-Programme sowie direkt verwaltete Programme der EU und nicht zuletzt weitere Bundes- und Landesprogramme. Die Förderung aus den virtuellen Budgets soll immer dann zum Einsatz kommen, wenn es für die geplanten und aus den Strategien abgeleiteten Vorhaben keine geeignete andere Finanzierungsquelle gibt. Die Förderung ist in diesem Sinne komplementär konzipiert.