Klimaschutz in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen

EFRE
Niedersachsen
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz
Nachhaltiges Wirtschaften

Kurzbeschreibung:

Energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden. Transformationsprojekte zur Energieeffizienz und -einsparung von KMU und öffentlichen Träger:innen. Einbindung von Erneuerbaren Energieträgern und Sektorkopplung in die Energieversorgung von Gebäuden und Betrieben. Klimaschonende Gestaltung betrieblicher Produktionserweiterungen.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Erster Bereich - Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen: juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere Träger:innen öffentlicher Gebäude, KMU der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen und Unternehmen der Sozialwirtschaft, Bürgerenergiegenossenschaften sowie gemeinnützige Organisationen Zweiter Bereich - Umweltbeihilfe: KMU Dritter Bereich - betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke: Einrichtungen, Verbände, Vereine, Kammern, Branchenvertretungen und Klimaagenturen sowie Unternehmen, die ihren Sitz in Niedersachsen haben und KMU in Fragen der Energie- und Ressourceneffizienz beraten

Laufzeit:

16.11.2022 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur
Vernetzung, Kooperation

Ansprechpartner:

NBank

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Die geplanten Maßnahmen tragen zum Spezifischen Ziel bei, indem der absolute CO2-Ausstoß der geförderten Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen reduziert bzw. die CO2-Intensität der geförderten Unternehmen gesenkt werden. Damit wird das Ziel verfolgt die Treibhausgasemissionen des Landes zu reduzieren und eine stärkere Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Treibhausgasemissionen zu erwirken. Gleichzeitig tragen die geplanten Maßnahmen, durch die Reduktion der Verbrennung fossiler Energieträger zu einer Minderung der Luftschadstoffemissionen, im Einklang mit dem Nationalen Luftreinhalteplan, bei.

Beschreibung:

Niedersachsen steht vor besonderen Herausforderungen bei der Transformation des Energiesystems, der Umsetzung eines klimaneutralen Gebäudebestands sowie der Entwicklung hin zu einer dekarbonisierten bzw. klimaneutralen Wirtschaft, wenn das eigene Ziel der Klimaneutralität bis 2050 erreicht werden soll. Laut Energiewendebericht des Umweltministeriums aus dem Jahr 2019 werden derzeit noch immer ca. 60 Millionen Tonnen CO2 p.a. in Niedersachsen emittiert, was einer Minderungsrate von lediglich 20 % ggü. 1990 entspricht. Zur Zielerreichung bedarf es insbesondere großer Anstrengungen bei der
Reduktion des Energieverbrauchs von bestehenden betrieblichen Prozessen sowie von öffentlichen und betrieblichen Gebäuden sowie einer stärkeren Entkopplung von Wachstum und Treibhausgasemissionen in Unternehmen.

Die in der abgelaufenen Förderperiode umgesetzte Maßnahme zur Energieeffizienz im öffentlichen wie auch im KMU-Bereich hat sich als höchst wirksam gezeigt und die gesetzten Zielwerte bei der Einsparung von CO2-Emissionen übertroffen. Aufbauend auf diesem Erfolg und mit Blick auf die ambitionierten Klimaschutzziele soll die Maßnahme fortgeführt werden.

Im ersten Bereich sollen Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen im Bestand von Gebäuden und Anlagen gefördert werden. Zum einen sollen Investitionen in die energetische, über den gesetzlichen Standard hinausgehende, Sanierung von Nichtwohngebäuden getätigt werden. Dabei soll die Einbeziehung grüner Maßnahmen, wie z. B. Grünbedachung, Grünfassaden, Verwendung von umweltfreundlichen / recycelten Baumaterialien und Dämmstoffen oder Aspekten der Kreislaufwirtschaft, in der Projektauswahl positiv berücksichtigt werden. Zum anderen sollen Investitionen in energieeffiziente und gleichzeitig klimaschonende Produktionsprozesse und -anlagen der genannten Unternehmen gefördert werden, bei denen auch erprobte, aber für die Unternehmen noch nicht wirtschaftlich einsetzbare Technologien und Verfahren, wie bspw. Anlagen zur Produktion und / oder Verwendung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien, zum Einsatz kommen können. Sofern diese den Energieverbrauch der geförderten Einrichtungen reduzieren, kann im Rahmen der Vorhaben in beiden oben genannten Anwendungsfällen ergänzend die Umstellung der Strom- oder Wärmeversorgung für den Einsatz von erneuerbaren Energien mitgefördert werden, bspw. durch den Einsatz energieeffizienter Wärmepumpen, effizienter KWK-Anlagen oder von Strom- bzw. Wärmespeichern. Um die zur Versorgung von Gebäuden und Anlagen eingesetzte Energie effizienter zu nutzen, soll darüber hinaus auch die Nutzung von Abwärme, bspw. aus Produktionsprozessen, zur Versorgung von nahegelegenen Gebäuden und Anlagen förderfähig sein. Höhere Energie- und CO2-Einsparungen je Fördereuro bzw. absolut werden bei der Vorhabenauswahl in diesem Bereich über die Projektauswahlkriterien bevorzugt.

Im zweiten Bereich sollen Unternehmen mit einer Umweltbeihilfe nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung dabei unterstützt werden, den Zuwachs an Energieverbrauch bzw. Treibhausgasemissionen im Rahmen von betrieblichen Produktionserweiterungen zu minimieren. Förderfähig sind dabei Unternehmen, die im Rahmen des Spezifischen Ziels 1.3 eine Regionalbeihilfe für produktive Investitionen in Anspruch nehmen und die gleichzeitig bei ihrer Investition in Gebäude und Anlagen über den gesetzlichen Mindeststandard (bei Gebäuden) bzw. über den üblichen Stand der Technik (bei Anlagen) hinausgehen oder ergänzende klimaschützende Maßnahmen in der Betriebsstätte durchführen. Die durch diese zusätzlichen Investitionen vermiedenen Treibhausgasemissionen sind dabei unter Einbeziehung von Sachverständigen Dritten, z.B. Energieberater:in, Bauingenieur:in oder Architekt:in, nachzuweisen. Durch die Ergänzung der Regionalbeihilfe um eine Umweltbeihilfe wird den im Spezifischen Ziel 1.3 geförderten Unternehmen ein Anreiz gegeben, ihre Investitionen klimaschonender zu gestalten.

Im dritten Bereich soll die Initiierung und Durchführung von betrieblichen Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerken gefördert werden. Die Netzwerke werden von einer Geschäftsstelle gesteuert und bieten einen systematischen, zielgerichteten Erfahrungs- und Ideenaustausch von Unternehmen über 2 bis 3 Jahre zur gemeinsamen Steigerung der Energieeffizienz und Umsetzung von Klimaschutz- und Ressourceneffizienzmaßnahmen. Ziel des Netzwerks ist eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch dauerhafte Steigerung der Energieeffizienz und die Senkung der Energieverbräuche und damit der Energiekosten der am Netzwerk teilnehmenden Unternehmen. Niedersachsen fördert bereits seit 2009 betriebliche Energieeffizienznetzwerke und hat diese Förderung in die im Jahr 2014 von der Bundesregierung und den Wirtschaftsverbänden und -organisationen gestarteten ‚Initiative Energie- und Klimaschutznetzwerke‘ in Deutschland integriert. Seit 2016 unterstützt Niedersachsen betriebliche Energie- und Klimaschutznetzwerke im Rahmen der EFRE-Förderung. Damit konnten bzw. werden 12 Netzwerke gefördert, an denen 117 Betriebe aus Niedersachsen teilgenommen haben bzw. teilnehmen. Auf Grund dieser positiven Resonanz soll die Förderung in der kommenden EFRE-Förderperiode fortgesetzt werden.