Ergänzende Vorhaben in den Zukunftsregionen im Bereich nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit von KMU

EFRE
Niedersachsen
Handlungsfelder:

Nachhaltiges Wirtschaften

Kurzbeschreibung:

Vorhaben zur Lösung regionalspezifischer Herausforderungen von Gründer:innen und KMU in den Zukunftsregionen zur Bewältigung der grünen und digitalen Transformation.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

kommunale Gebietskörperschaften und sonstige geeignete juristische Personen

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Ansprechpartner:

NBank

Beschreibung
Dokumente & Links
Integrierte Ansätze
Beschreibung
Förderziel:

Die Vorhaben tragen zur Verbesserung des Gründungsklimas und des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU bei.

Beschreibung:

Es werden regionalspezifische Vorhaben unterstützt, die Angebote für KMU und deren Beschäftigte sowie für Gründer:innen und für Jugendliche als künftige Fachkräfte machen.

Dazu zählen bspw. der Aufbau von Infrastrukturen und die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen für Demonstrationsprojekte und Reallabore für neue Technologien sowie innovative Co-Working-Lösungen in den Regionen, die regionale Vernetzung von Gründer:innen und der Aufbau von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für die Bewältigung der grünen und der digitalen Transformation für KMU und deren Beschäftigte, u.a. durch neue Geschäftsmodelle.

Integrierte Ansätze

Zukunftsregionen

Art des integrierten Ansatzes:

Integrierte territoriale Investitionen

Fördergebiet:

Landesweit

Ansprechpartner:
Beschreibung:

Angesichts der drängenden Handlungserfordernisse zur Weiterentwicklung der Regionen Niedersachsens gilt es, durch einen konzeptionell fundierten und integrierten Ansatz die nicht-städtischen Gebiete als attraktive und lebenswerte Wohn- und Arbeitsorte zu stärken und dadurch die Auswirkungen der demografischen, technologischen und wirtschaftlichen Veränderungen zu bewältigen. In Anbetracht der begrenzten finanziellen kommunalen Haushaltsmittel ist die konsequente Konzentration auf die zentralen regionalen Potenziale wichtig, um wirkungsvolle Impulse anzustoßen. Eine ausgebaute und vertiefte interkommunale Zusammenarbeit ist für die Regionalentwicklung von grundlegender Bedeutung.

Im Rahmen von integrierten territorialen Investitionen (ITI) gem. Art. 28 a) der Dachverordnung soll das Instrument „Zukunftsregionen“ ermöglichen, regionsspezifische Wachstumspotenziale in ausgewiesenen Handlungsfeldern zum Tragen zu bringen. Dafür soll an bereits bestehende Kooperationserfahrungen und -initiativen angeschlossen werden. Die Kooperation soll strategisch aufgestellt, professionalisiert sowie partnerschaftlich und bürgernah ausgestaltet werden.

Dafür wurde bereits zum Ende der Förderperiode 2014-2020 ein Prozess zur Bildung der Zukunftsregionen und zur partnerschaftlichen Erarbeitung integrierter territorialer Strategien gem. Art. 29 Abs. 1 der Dachverordnung für die Zukunftsregionen begonnen. Die Strategien werden sich auf zentrale Handlungsfelder der Region konzentrieren und in einem partnerschaftlichen Prozess wird eine Priorisierung vorgenommen, die die ökonomische, ökologische und soziale Dimension berücksichtigt. Aus den folgenden sechs Handlungsfeldern können von jeder Zukunftsregion maximal zwei für ihre Strategie ausgewählt werden:

  • Regionale Innovationsfähigkeit,
  • Gesundheitsversorgung und Pflege,
  • Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe,
  • CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft,
  • Biologische Vielfalt und funktionierende Naturräume sowie
  • Kultur und Freizeit.

Die Zukunftsregionen werden nach einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren von der Verwaltungsbehörde im zweiten Halbjahr 2022 ausgewählt und auf Basis der territorialen Strategien anerkannt.

Darüber hinaus soll das Regionalmanagement zur Umsetzung der Strategien auch Mittel aus weiteren Finanzierungsquellen einwerben. Dazu zählen weitere durch das Multifondsprogramm unterstützte Programme, der ELER, die relevanten ETZ-Programme sowie direkt verwaltete Programme der EU und nicht zuletzt weitere Bundes- und Landesprogramme. Die Förderung aus den virtuellen Budgets soll immer dann zum Einsatz kommen, wenn es für die geplanten und aus den Strategien abgeleiteten Vorhaben keine geeignete andere Finanzierungsquelle gibt. Die Förderung ist in diesem Sinne komplementär konzipiert.