Förderziel:
Die Maßnahmen tragen zum SZ bei, da die Attraktivität touristischer Regionen gesteigert und damit die Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen KMU, die von einer positiven Entwicklung des Tourismus profitieren, erhöht wird. So werden in diesen Regionen Arbeitsplätze gesichert und geschaffen und die touristische Wertschöpfung gesteigert.
Beschreibung:
Touristische Regionen sind mit stets wachsenden Ansprüchen der Gäste konfrontiert. Eine positive touristische Entwicklung wird dauerhaft nur erreicht, wenn es gelingt, den Tourismus nachhaltig und inklusiv zu gestalten, ihn internationaler auszurichten, ganzjährige Angebote zu entwickeln und sich den Herausforderungen der Digitalisierung zu stellen.
Daher wird die digitale Aufwertung öffentlicher touristischer Infrastrukturen, die Entwicklung nachhaltiger und klimaverträglicher touristischer Angebote sowie die Schaffung barrierefreier Angebote unterstützt. Zudem wird in die Neuerrichtung und Attraktivitätssteigerung überregional bedeutsamer bzw. kurortspezifischer öffentlicher Infrastrukturen investiert. In der ÜR werden auch öffentliche Infrastrukturen gefördert, die touristisch sowie durch Personen aus anderen Bundesländern (insgesamt zu mehr als 50%) genutzt werden.
Sonstiges:
Bei der Antragstellung muss ein regionales touristisches Konzept vorliegen mit Aussagen zum Gebiet, zur Bedeutung des Tourismus für die Region, zu Übernachtungszahlen, zu touristischen Entwicklungszielen und Handlungsprioritäten, zu Zielgruppen und zur regionsinternen Wahrnehmung touristischer Aufgaben.