Förderziel:
Der ländliche Raum umfasst in Sachsen-Anhalt mehr als 90% der Fläche. Mehr als 80% der Einwohner Sachsen-Anhalts leben im ländlichen Raum. Ländliche Räume sind sehr stark vom Bevölkerungsrückgang, Überalterung und Abwanderung insbesondere der jungen Bevölkerung betroffen. Aufgrund der demografischen Entwicklung stehen die ländlichen Räume vor der großen Herausforderung, die notwendigen Infrastrukturen der Daseinsvorsorge bedarfsgerecht zu bedienen. Dazu gehören die Themen Breitbandausbau, bezahlbare Infrastruktur (z.B. Wasserleitungen, Abwasserkanäle), Mobilität (Veränderungen im ÖPNV), Anpassung der medizinischen Versorgung und sozialen Infrastruktur (z.B. Betreuung und Bildung) sowie der Bewältigung von Leerstand in Ortslagen (Flächenrecycling).
Die CLLD-Vorhaben richten sich daher darauf, die ländlichen Gebiete für alle Altersgruppen als Arbeits-, Wohn- und Erholungsräume attraktiv sowie erreichbare und angemessene Versorgungsangebote (Medizinische Versorgung, senioren- und behindertengerechte Dienstleistungen), gesellschaftliche
Teilhabe (Kultur/Kulturerbe, Sport) zu ermöglichen).
Beschreibung:
Eine Förderausrichtung kann die Stärkung der lokalen Wirtschaft durch CLLD-Projekte sein, um Arbeitsplätze für die Menschen im erwerbsfähigen Altern zu schaffen und zu sichern. Auch in den ländlichen Gebieten stellt die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen einen wesentlichen Haltefaktor dar. Bei der regionalen Standortentwicklung soll CLLD die Rolle übernehmen, verstärkt Klein- und Kleinstunternehmen zu unterstützen. Beispiele dafür können auch hier die Förderung von Coworking-Spaces oder ad hoc Working hubs als „Büro nach Bedarf“ sein. CLLD-Projekte können ebenfalls den Aufbau von Unternehmensnetzwerken, unternehmensbezogene Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen, die Förderung der regionalen Vermarktung oder Konzepte zur Stärkung des lokalen Einzelhandels adressieren. CLLD-Projekte können stärker noch als im städtischen Gebiet im ländlichen Raum dazu beitragen, den Aktiv- und Naturtourismus mit Blick auf Klima-, Natur und Umweltschutz weiterzuentwickeln, zu stärken und die lokalen Angebote zu vernetzen.
Um die Attraktivität der ländlichen Gebiete als Lebensmittelpunkt und Wohnort zu fördern, ist überdies an die Stärkung der Kultureinrichtungen sowie der Förderung von Sportstätten und Schwimmbädern zu denken. Im Zuge dessen ergeben sich dadurch mittelbare positive Auswirkungen z.B. auf die Belebung des Sport- und sonstigen Vereinslebens und die Arbeit des Ehrenamtes. Investitionen in Wohnheime und Einrichtungen für ältere Menschen und Behinderte (einschließlich Energieeffizienzmaßnahmen) werden über CLLD nicht gefördert.
Auch im ländlichen Raum können im kulturellen Bereich mit CLLD, insbesondere im Kontext der weiteren Entwicklung des Kulturtourismus, z.B. die Entwicklung innovativer Kulturkonzepte und/oder modellhafter Lösungen für Mehrfachnutzungen kultureller Infrastruktur, die Sicherung des barrierefreien Zugangs zu kulturellen Einrichtungen einschließlich der Entwicklung technischer Lösungen zur Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen sowie die Erschließung technologischer Potenziale zur Bewahrung, Restaurierung, Produktion und Verbreitung von wertvollem Kulturgut gehören. Neben einem wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Lebensqualität und zur Identitätsstiftung, kann die Inwertsetzung des Kulturerbes einen wichtigen Beitrag zur touristischen Attraktivität der Regionen leisten und somit als Bindeglied zur Stärkung der lokalen Wirtschaft wie auch der Stadt-Umland-Beziehungen dienen.
Technologische Potenziale gilt es auch in anderen Lebensbereichen zu erschließen. So können ebenso mit dem EFRE Digital- und Telekommunikationstechnologien genutzt werden, um herkömmliche vorhandene Netzwerke und Dienste durch die Entwicklung von Projekten wie intelligente Dörfer und Gemeinden im Interesse der lokalen Gemeinschaft auszubauen. Die Informations- und Kommunikationstechnologien können ferner zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens erprobt werden. Denkbar ist beispielsweise der Aufbau eines „eNurse“-Netzwerkes (E-Health-Infrastruktur), um dabei zu helfen, den steigenden Aufwand an medizinischer Versorgung aufgrund einer alternden Gesellschaft und dem immer sichtbarer werdenden Ärztemangel insbesondere im ländlichen Raum abzumildern. Dies würde zur Verbesserung der Patientenversorgung außerhalb spezialisierter Zentren beitragen.
Auch der Klimawandel und die Umstellung auf die damit einhergehenden Bedingungen spielen für die regionale und lokale Entwicklung eine maßgebliche Rolle. Dabei sehen sich ländliche Gebiete anderen Herausforderungen durch Klimaextreme wie Dürren oder Starkregen als städtische Gebiete ausgesetzt. Klimaextreme wie Dürren oder Starkregen erhöhen das Risiko des Ertragsausfalls in durch Landwirtschaft geprägten Regionen. Des Weiteren ist im ländlichen Raum der Zersiedlung entgegenzuwirken und die Biodiversität zu erhalten. Projekte im Bereich der Grünen Infrastruktur und der Flächensanierung/Altlastensanierung sind ebenfalls denkbar, zum Schutz der lokalen Bevölkerung vor Boden- und Grundwasserbelastungen, um den Flächenverbrauch zu reduzieren oder die Biodiversität zu bewahren. CLLD-Projekte unterstützen in geeigneter Weise die EU-Biodiversitätsstrategie und leisten einen möglichen Beitrag zum Null-Schadstoff-Ziel des Gründen Deals für eine schadstofffreie Umwelt.
Die Beispiele zeigen, alle Regionen sind aufgefordert, nach Lösungen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zu suchen. Die Vorhaben unter der Maßnahme CLLD können sich auf alle Aspekte der Bekämpfung und der Anpassung an den Klimawandel richten. Die konkrete Auswahl der Projekte orientiert sich an den Bedarfen und Ideen der Lokalen Aktionsgruppe, die sich aus den ausgewählten Strategien ergeben.
Auswahlverfahren:
Die Erstellung der lokalen fondsübergreifenden Entwicklungsstrategien erfolgt im Rahmen eines fondsübergreifenden landesweiten Wettbewerbsaufrufs. Vorbehaltlich einer späteren Auswahl und Genehmigung der Strategien werden die zu unterstützenden Gebiete im SZ 5.2. in ihrer Summe das gesamte Gebiet von Sachsen-Anhalt umfassen, ohne die Gebiete der potenziellen Lokalen Aktionsgruppen Halle (Saale) und Magdeburg.
Sonstiges:
Die Verwaltungs- und Sensibilisierungskosten nach Art. 34 Abs. 1 Buchstabe c VO (EU) 2021/1060 im Zusammenhang mit den Strategien für die von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung werden aus verwaltungsökonomischen Gründen im SZ 5.2 verankert, kommen aber auch den Maßnahmen des SZ 5.1 zugute.