Energie-Speicherförderprogramm

EFRE
Sachsen-Anhalt
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Im Bereich der Energiespeicherung werden Investitionen in Speicheranlagen für erneuerbar erzeugten Strom und erneuerbar erzeugte Wärme gefördert. Ebenso soll eine intelligente Verknüpfung mit der Erzeugung bzw. Nutzung der erneuerbaren Energien erfolgen.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Unternehmen, Kommunen und deren Unternehmen und Eigenbetriebe, Zweckverbände sowie lokale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Das Ziel der Maßnahme ist eine verbesserte Systemintegration der erneuerbaren Energien sowie die Aufrechterhaltung der Netzstabilität. 

Beschreibung:

Erneuerbare Energien sollen zukünftig den Hauptanteil der Energieversorgung übernehmen und müssen daher kontinuierlich in das Stromversorgungssystem integriert werden. Die zeitweise stark schwankende Einspeisung erneuerbarer Energien beeinträchtigt jedoch die Stabilität der Stromnetze. Die Maßnahme fördert Investitionen in mittel- und großskalige Speicheranlagen im Megawatt-Bereich für erneuerbar erzeugten Strom und erneuerbar erzeugte Wärme. Der Einsatz der Strom- oder Wärmespeicher soll intelligent mit der Erzeugung beziehungsweise Nutzung der erneuerbaren Energie verknüpft werden. Mit dem Einsatz von Speichertechnologien können auch Konzepte zur Notstromversorgung umgesetzt werden.

Mit der Umsetzung großskaliger Energiespeicher kann erneuerbar erzeugte Energie über verschieden lange Zeiträume gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt für die Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Gespeichert werden können zudem unterschiedliche Formen der erneuerbaren Energien, wie erneuerbar erzeugter Strom oder erneuerbar erzeugte Wärme. Die Speicherung soll bei im Rahmen dieser Maßnahme geförderten Vorhaben elektrochemisch, thermisch oder thermochemisch erfolgen. Je nach gewählter Speichertechnologie variiert die Dauer der Energiespeicherung. Mit Vorhaben, die durch diese Maßnahme unterstützt werden, ist die Speicherung von Energie über Stunden bis Monate am wahrscheinlichsten. Ein konkretes Beispiel kann die Erzeugung von erneuerbarem Strom durch einen Windpark, eine große PV-Anlage oder eine Kombination aus beidem sein. Der erzeugte Strom würde nun direkt in das Stromnetz eingespeist werden. Im Falle von Maßnahmen des Einspeisemanagements würde eine Abschaltung der Erzeugungsanlagen erfolgen. Beim Einsatz eines entsprechend dimensionierten Energiespeichers kann stattdessen eine Speicherung des Stroms erfolgen. Wann die Abgabe des Stroms erfolgt, hängt wiederum von der Projektkonstellation ab. So kann der Speicher in einem Fall die Bereitstellung des Stroms vom Tag auf die Nachtzeiten sicherstellen oder er könnte für wind- oder sonnenarme Tage genutzt werden. Weiterhin könnte die Energie im Sommer eingespeichert und im Winter, also in Zeiten einer im Vergleich zum Sommer veränderten Energienachfrage sowie eines im Vergleich zum Sommer abweichenden EE-Erzeugungsprofils, zur Verfügung gestellt werden. Ebenso könnte beispielsweise auch erneuerbar erzeugte Wärme aus Solarthermieanlagen gespeichert werden.

Die Energiespeicher sollen zudem intelligent in das mit ihnen verbundene Strom- beziehungsweise Wärmenetz eingebunden sein. Durch eine entsprechende Einbindung und Nutzung der Energiespeicher kann gegebenenfalls sogar der Netzausbaubedarf reduziert werden. Dies kann sowohl im Hinblick auf die Kosten des Netzausbaubedarfs als auch hinsichtlich der Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung von Vorteil sein.
Als Innovationskomponente können der Einsatz und die Nutzung umweltfreundlicher und nicht-kritischer Materialien und Komponenten in den Energiespeichern neben dem Klimaschutz auch den Umweltschutz voranbringen.

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