Sektorenkopplung

EFRE
Sachsen-Anhalt
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Im Bereich der Sektorenkopplung werden investive Maßnahmen gefördert, die der Vernetzung der Sektoren der Energiewirtschaft und der Industrie sowie dem Verkehr dienen.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Unternehmen, Kommunen und deren Unternehmen und Eigenbetriebe, Zweckverbände sowie lokale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Die Maßnahme verfolgt das Ziel, die Nutzung fossiler Energie in Wirtschaft und Kommunen zu vermeiden und sie durch erneuerbare Energien zu ersetzen sowie den Energieverbrauch zu senken.

Beschreibung:

Gefördert werden soll die Sektorenkopplung, also eine energetische bzw. stoffliche Verschränkung von erneuerbarem Strom mit dem Gebäude-, Verkehrs- und Industriesektor zum Zwecke der Senkung von CO2-Emissionen. Durch die Sektorenkopplung kann überschüssige Energie aus der zeitlich stark schwankenden Einspeisung von Wind- und Solarstrom in den Sektoren Wärme, Mobilität und Industrie zum Einsatz kommen. Zum Beispiel können durch die Sektorenkopplung Lasten der Wärme-, Mobilität- und Industriesektoren in Abhängigkeit der Erfordernisse des Stromsystems flexibel zu- und abgeschaltet werden. Ein Beispiel für die Sektorenkopplung ist auch die Nutzung von Wärme, die als Nebenprodukt der Stromerzeugung entsteht (sog. „Kraft-Wärme-Kopplung“). Die Maßnahme Sektorenkopplung fördert daher investive Maßnahmen, die der Vernetzung der Sektoren dienen.

Förderfähig sind Anlagen, die der Kopplung von erneuerbar erzeugter elektrischer Energie mit den Sektoren Industrie, Wärme und Verkehr dienen sowie Speicherkonzepte.

Die Bandbreite an Maßnahmen der Sektorenkopplung (auch Power-to-X-Technologien) ist sehr groß. So kann beispielsweise erneuerbar erzeugter Strom (durch Photovoltaik oder Windenergie) in Energieträger, Brennstoffe, Kraftstoffe oder Einsatzstoffe der Industrie umgewandelt werden. Ein Beispiel ist die Erzeugung von grünem Wasserstoff und weiterer Folgeprodukte (wie beispielsweise Methan, Methanol oder Ammoniak) unter Einsatz erneuerbar erzeugten Stroms (Power-to-Gas beziehungsweise in Abhängigkeit der Folgenutzung des grünen Wasserstoffs Power-to-Fuels). Eine Nutzung des grünen Wasserstoffs und seiner Folgeprodukte ist in den Sektoren Industrie, Wärme oder Mobilität denkbar. Auch eine Rückverstromung ist möglich. Erneuerbar erzeugter Strom kann auch für die Erzeugung von Wärme eingesetzt werden (Power-to-Heat). Die auf diese Weise erzeugte Wärme kann über Wärmenetze unmittelbar den Kunden in Haushalten, Gewerbe oder Industrie zur Verfügung gestellt werden oder aber gespeichert werden. Somit ist eine Überführung der erneuerbar erzeugten Strommengen in den Wärme-/Gebäudesektor möglich. Weiterhin besteht in der Form von Wärme eine Energieform, die einer Speicherung zugeführt werden kann (unter anderem Fernwärmespeicher, Gesteinsspeicher, Salzspeicher). Durch eine Verschränkung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit der Elektromobilität kann eine Überführung der erneuerbaren Energie in den Mobilitätsbereich erfolgen.

Für die Maßnahmen der Sektorenkopplung soll kein Netzstrom eingesetzt werden, sondern es soll sich um Anlagen handeln, die in einem definierten Zusammenhang mit der EE-Stromerzeugung errichtet werden (räumlich, zeitlich).

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