Förderziel:
Das Ziel der Förderung ist es die Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen zu verbessern, Energie einzusparen und damit den CO2-Ausstoß öffentlicher Gebäude und Infrastrukturen zu senken. Bei diesen Gebäuden und Infrastrukturen kann es sich beispielsweise um Kindertagesstätten, Horteinrichtungen, Schulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Sport- und Schwimmstätten, Kultureinrichtungen oder kommunale Verwaltungsgebäude handeln.
Beschreibung:
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Einsparung von Energie wie z.B.:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (beispielsweise an Fassade, Dach, Fenstern, Türen), wobei bei der Nutzung ökologischer und nachhaltiger Baustoffe und Materialien ein Bonus gewährt werden kann,
- Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate (z.B. Drucklufttechnik, Heizung, Kühlung, Lüftung, Pumpen, Wasseraufbereitung),
- Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung,
- Energetische Prozessoptimierung (beispielsweise die verbesserte Regelung und Steuerung von Anlagen und Prozessen in Schwimm- oder Hallenbädern),
- Optimierung des Energieversorgungssystems (z.B. Verknüpfung mit dem Stromnetz),
- in Kombination mit Energieffizienz- und Energieeinsparmaßnahmen: Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Lösungen zur Speicherung von erneuerbar erzeugter Energie,
- in Kombination Energieeffizienz- und Energieeinsparmaßnahmen: naturbasierte Lösungen (wie beispielsweise Gründächer oder begrünte Fassaden).
Für die Förderung energetischer Einzelmaßnahmen stellt das Vorgehen im Förderprogramm Sachsen-Anhalt ENERGIE in der auslaufenden Förderperiode eine, auch unter Gesichtspunkten des Aufwands und der Praktikabilität, bewährte Methode dar. Deshalb soll in der Förderperiode 2021-2027 auch bei den öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen analog vorgegangen werden, d.h.:
- Analyse des Energieverbrauchs vor der Maßnahme durch z.B. Energieberater,
- Zielfestlegung in Bezug auf die geplante mit der Maßnahme zusammenhängende Energieeinsparung in Zusammenarbeit mit Energieberatern,
- Förderfähigkeit in Abhängigkeit von einem noch zu bestimmenden Schwellenwert der Verringerung des Energieverbrauchs (aktuell in Sachsen-Anhalt ENERGIE = 20% und ein Höchstwert von Förder-EUR je eingesparter kWh), d.h. „Überspringen“ der Förderfähigkeits-Hürde,
- Bewilligung von denjenigen beantragten Vorhaben, die die Förderschwelle überschreiten, bis zur (Einzel-)Budgetausschöpfung.