Förderung von umwelt- und klimafreundlicher urbaner Mobilität

EFRE
Hessen
Handlungsfelder:

Nachhaltige Mobilität

Kurzbeschreibung:

Einrichtungen zur Erleichterung des Umstiegs auf umwelt- und klimafreundliche Verkehrsträger und die Verknüpfung von Mobilitätsangeboten sowie die Unterstützung von alternativen Antrieben im ÖPNV und der Aufbau einer Lade- und Tankinfrastruktur

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Kommunen, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen, sonstige Unternehmen, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur

Ansprechpartner:

WI.Bank

Beschreibung
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Beschreibung
Förderziel:

Durch die geplante Maßnahme soll der Übergang zu einer umwelt- und klimafreundlichen Mobilität unterstützt und beschleunigt werden. Das Mobilitätsangebot soll zukünftig in gleicher Weise wie bisher, aber ohne die Emission von CO2 geleistet werden können. Die Förderung soll hier den „Einstieg in den Umstieg“ beschleunigen, die Marktdurchdringung erhöhen und Erfahrungen mit den Antrieben und Mobilitätsformen sammeln. Entsprechend werden die Begünstigten klimafreundliche Mobilitätsangebote schaffen und entsprechende Lösungen (weiter)entwickeln. Mit der Reduzierung klimaschädlicher Emissionen im Verkehrsbereich ist immer auch eine Reduzierung von anderen Luftschadstoffen verbunden. Die Maßnahme leistet damit auch einen Beitrag zum "Null-Schadstoff-Ziel" und zum EU-Aktionsplan zu „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden", insbesondere zu einer Reduzierung der gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung und zu einer Reduzierung des Anteils der durch Verkehrslärm chronisch beeinträchtigten Menschen.

Beschreibung:

In Hessen hat der Verkehrssektor absolut und auch im Vergleich zu anderen Regionen einen sehr hohen Anteil an CO2-Emissionen. Gleichzeitig ist der Verkehrssektor gerade für das Land Hessen für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit von hoher Bedeutung. Das Land hat auf diese Situation mit einer Mobilitätsstrategie und einem Katalog konkreter Maßnahmen reagiert (Hessenstrategie Mobilität 2035). Die Strategie formuliert sieben Leitlinien und fünf Fokusfelder. Die Maßnahme trägt unmittelbar zu den Fokusfeldern „Effiziente Infrastrukturen“ und „Nahmobilität und Vernetzung“ bei. Darüber hinaus gibt es auf kommunaler und regionaler Ebene ebenfalls strategische Pläne, die den Bedarf und die konkrete Umsetzung der Verkehrsleistung beschreiben. Hier sind beispielsweise die lokalen und verbundweiten Nahverkehrspläne zu nennen, die die Aufgabenträger des ÖPNV (gem. § 5 ÖPNVG Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatus-Städte) zu erstellen haben: Damit handelt es sich um Pläne, die in durch die Kommunen bzw. deren Aufgabenträgerorganisationen erstellt und durch die jeweilige Kommune allein bzw. bei verbundweiten Nahverkehrsplänen durch die Vertreter aller Kommunen im Aufsichtsrat beschlossen werden. Zu den hohen Anforderungen, die inhaltlich nach §14 ÖPNVG an die Nahverkehrspläne gestellt werden, gehört unter anderem Multimodalität.

Die Förderung bleibt auf funktionale urbane Räume und die urbane Mobilität beschränkt. Denn insbesondere die Entwicklung der hessischen Metropolregionen stellt besondere Anforderungen an die Entwicklung des ÖPNV. In Hessen bestehen hier aufgrund der Bevölkerungsdichte und des sehr hohen Anteils von hochverdichteten Räumen sehr hohe Bedarfe. Die Abgrenzung besteht dabei im Wesentlichen durch Pendlerverflechtungen. Entsprechende Räume sind durch lokale und verbundweite Nahverkehrspläne abgegrenzt. Eine Förderung im ländlichen Raum ist nicht geplant. Die Förderung passt sich in bestehende integrierte konzeptionelle Ansätze ein (Nahverkehrspläne bzw. (nachhaltige) Mobilitätspläne und -strategien). Die geförderten Vorhaben werden jeweils verpflichtend aus diesen Plänen und Strategien abgeleitet.

Die Fördermaßnahme ist technologieoffen hinsichtlich der alternativen klimafreundlichen Antriebsarten (zum Beispiel Batterieelektrizität, Wasserstoff) ausgestaltet. Bestimmte Teilbereiche des Verkehrssystems werden im Rahmen der Mobilitätsstrategie des Landes und durch bundespolitische Ansätze adressiert. Die geplante Maßnahme schließt diese Bereiche nicht aus, setzt aber Schwerpunkte in bisher nicht oder nur am Rande berücksichtigten Segmenten. Durch die bundespolitische Förderung (einschließlich DARP) wird der dringende und kurzfristige Investitionsbedarf in Hessen nach aktuellen Berechnungen nur zu etwa 40 % bis 50 % getragen werden können. Die schnelle und umfassende Umsetzung der „Verkehrswende“ setzt weitere erhebliche Investitionen voraus, die teilweise durch die Maßnahme getragen werden sollen.

Konkret umfassen die Fördermaßnahmen erstens Einrichtungen zur Erleichterung des Umstiegs auf umwelt- und klimafreundliche Verkehrsträger und die Verknüpfung von Mobilitätsangeboten. Solche neuartig, das heißt pilotprojekthaft aus dem EFRE in Hessen unterstützten „Mobilitätsstationen“ dienen als Umsteigestationen mit attraktiven, klimafreundlichen Angeboten (Pedelec, E-Roller, Fahrrad, E-Carsharing).

Ein zweites wichtiges Segment ist die Unterstützung von alternativen Antrieben im ÖPNV (ohne Größenbeschränkungen). Unterstützt werden kann dabei die umwelt- und klimafreundliche Modernisierung und der entsprechende Ausbau von Fahrzeugflotten, zum einen Busse mit E- oder Wasserstoffantrieb, zum anderen erstmals: Zweisystemfahrzeuge, das heißt Stadtbahnen (insbesondere im Rahmen der Einrichtung neuer ÖPNV-Verbindungen). Die Unterstützung beschränkt sich auf alternative, schadstoffarme Mobilität. Antriebe, Infrastrukturen und Mobilitätsangebote unter Nutzung fossiler Brennstoffe werden nicht unterstützt.

Drittens wird die Errichtung von Lade- und Tankinfrastrukturen für umwelt- und klimafreundliche Antriebe unterstützt. Damit sollen die Voraussetzungen für eine umwelt- und klimafreundliche Mobilität in Hessen mit seinen besonders hohen Handlungsbedarfen im Verkehrsbereich deutlich verbessert werden. Dabei soll ausschließlich die öffentliche Tankinfrastruktur für im ÖPNV genutzte Busse (Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge und batterie-elektrische Fahrzeuge) bedarfsgerecht ausgebaut werden. Dies ist für die Praxistauglichkeit und damit Akzeptanz der Elektromobilität von hoher Bedeutung. Mit diesen Infrastrukturen werden die zukünftig wichtigsten und am weitesten entwickelten umwelt- und klimafreundlichen Antriebe – nämlich batterie-elektrische und Wasserstoff-Brennstoffzellen Antriebe – adressiert. Ladeinfrastrukturen werden grundsätzlich nur an öffentlich zugänglich Orten unterstützt, in Ausnahmefällen kann der Zugang teilweise beschränkt sein.

Die Unterstützung einer umwelt- und klimafreundlichen Mobilität und der entsprechenden Infrastrukturen bleibt somit vollständig auf umwelt- und klimafreundliche, nachhaltige Projekte beschränkt. Herkömmliche Infrastrukturen (Straßenbau) werden nicht unterstützt, Infrastrukturen für den motorisierten Individualverkehr ebenfalls nicht.