Förderung von Pilot-, Demonstrations- und Entwicklungsvorhaben

EFRE
Hessen
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Direkte Unterstützung von Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben sowie Prozessinnovationen im Bereich der Energieeffizienz und CO2-Einsparung.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Kommunale Gebietskörperschaften, Verbände, Vereine, Unternehmen, Universitäten, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Stiftungen und Genossenschaften

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Strategieentwicklung, Konzepte-, Teilkonzepterstellung
Demonstrations-, Modell-, Pilotvorhaben

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Die geförderten Projekte sollen die Ziele des Hessischen Energiegesetzes unterstützen und eine direkte Verringerung klimarelevanter Emissionen bewirken.

Beschreibung:

Durch die Förderung werden Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben von unter anderem Unternehmen und Forschungseinrichtungen (angewandte Forschung) unterstützt (Maßnahmenart). Reine Forschungsvorhaben sind nicht förderfähig. In den geförderten Vorhaben sollen innovative Technologien und Strategien zu Energieeffizienz und Klimaschutz weiterentwickelt, erprobt und diffundiert werden. Die Förderung ist in diesem Rahmen technologieoffen gestaltet; die geförderten Maßnahmen sind ganz überwiegend auf die Steigerung der Energieeffizienz und / oder die Verringerung von Treibhausgasemissionen ausgerichtet. Durch die umfassende Problem- und Lösungsorientierung der marktnahen Vorhaben können sich auch integrierte Ansätze ergeben, die auch die Kombination mit erneuerbaren Energien oder den Einsatz von Speichertechniken umfassen. Die Förderung ist auf die Steigerung der Energieeffizienz, die Nutzung erneuerbarer Energien, die rationelle Energieerzeugung und -verwendung, die Speicherung von Energie sowie die Netzintegration ausgerichtet und beschränkt. Die geplante Maßnahme ist bereits in der Förderperiode 2014 bis 2020 innerhalb des thematischen Ziels „Förderung der Verringerung von CO2-Emissionen“ umgesetzt und positiv evaluiert worden. Sie ist essenzieller Bestandteil der Strategie zur Energiewende in Hessen, des IKSP sowie der HIS2027.

Ausgangspunkt der Entwicklungs-, Demonstrations- und Pilotprojekte sind Grundlagenwissen und Forschungsergebnisse zur Energieeffizienz, zu innovativen Energietechnologien und zu neuen Verfahren der effizienten Verwendung von Energie. In den unterstützten Vorhaben werden auf dieser Grundlage anwendungs- und marktnahe Techniken und Verfahren zu Energieeffizienz und Klimaschutz erprobt und für den Praxiseinsatz (weiter)entwickelt. Durch die erstmalige Erprobung und die mustergültige Entwicklung sollen Mängel beseitigt, die Anwendbarkeit verbessert und die Rentabilität (ggf. unter bestimmten Rahmenbedingungen) aufgezeigt werden. Ziel ist es, die marktliche Umsetzung von Techniken/Anlagen, Verfahren und Problemlösungen zur Reduktion des Energieverbrauchs in Hessen zu erleichtern und anzuregen. In der Interventionslogik ist die Anwendung und Markteinführung der Ergebnisse der Entwicklungsvorhaben der nächste Schritt, der durch Marktakteure und öffentliche Akteure in Folge der geförderten Projekte erfolgt.

Was wird gefördert?

  • Durchführbarkeitsstudien, die eine Bewertung und eine Analyse des Potentials eines Vorhabens enthalten. Ziel der Durchführbarkeitsstudien ist die Entscheidungsfindung durch objektive und rationale Darlegung der Stärken und Schwächen, Feststellung und Erleichterung der Möglichkeiten und Gefahren sowie die Feststellung der Ressourcen und der Erfolgsaussichten für die Durchführung des Vorhabens.

  • Experimentelle Entwicklung: Gefördert wird die wissenschaftliche Erarbeitung von Strategien und Lösungen zur Weiterentwicklung und Umsetzung v. Grundlagenkenntnissen. Ziel ist die Anwendung neuer Technologien oder Verfahren.

  • Pilot- und Demonstrationsvorhaben: Gefördert wird die erstmalige Erprobungen neuer Technologien oder Verfahren sowie die Möglichkeiten des kommerziellen Einsatzes neuer Technologien oder Verfahren in bespielhaften oder mustergültigen Anlagen unter Beweis stellen und mögliche vorhandene Mängel beseitigen.

Auswahlverfahren:

Die elektronischen Anträge werden nach Eingang im Kundenportal der WIBank im Rahmen eines offenen und transparenten Auswahlverfahrens anhand der Auswahlkriterien hinsichtlich der Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit bewertet.

Auf Grundlage der Bewertung, an der weitere Fachgutachter beteiligt werden können, wird eine Zuwendung bewilligt. Dies ist bis zur Höhe der insgesamt für diesen Förderaufruf vorgesehenen Fördermittel möglich.

Unvollständige Anträge finden keine Berücksichtigung. Die WIBank kann nach eigenem Ermessen weitere Unterlagen und Nachweise anfordern. Werden diese in der von der WIBank eingeräumten Frist nicht nachgereicht, erfolgt eine Ablehnung des Antrags.