Beschreibung:
Die 110 Zentralen Orte Thüringens stellen „das Rückgrat der Landesentwicklung“ dar und sollen alle Landesteile stabilisieren und ihnen Entwicklungsimpulse vermitteln. Mit dieser Funktionszuweisung an die Zentralen Orte in der strategischen Landesentwicklung sind spezifische Anforderungen hinsichtlich ihrer Rolle im Wirtschaftskreislauf, bei der Infrastrukturausstattung und den Versorgungsleistungen verbunden. Die Zentralen Orte bilden die Knotenpunkte des Versorgungsnetzes, in denen die Einrichtungen der Daseinsvorsorge für eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung gebündelt werden, um Synergien zu nutzen.
In der Förderperiode 2014-2020 flossen allein in die vier Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern fast 50 % aller EFRE-Mittel für nachhaltige Stadtentwicklung. Insgesamt erhielten 27 Zentrale Orte Mittel aus dem EFRE. Sie werden weiterhin das vorrangige Zielgebiet für die EFRE-Förderung nachhaltiger Stadtentwicklung bilden, das für besonders förderwürdige Vorhaben ggf. noch ausgeweitet werden kann.
Die Investitionsbedarfe wurden im Rahmen einer schriftlichen Abfrage bei allen potenziellen Förderstädten im August/September 2019 von diesen benannt und zum Teil bereits mit konkreten Vorhabenvorschlägen untersetzt. Die Zentralen Orte können die erforderlichen Anpassungsleistungen nur bewältigen, wenn an dem integrierten Ansatz festgehalten wird, der sich in der nachhaltigen Stadtentwicklung durch die Aufstellung und Umsetzung von integrierten gesamtstädtischen Entwicklungskonzepten (ISEK) seit vielen Jahrenbewährt hat. Dieser verbindet die verschiedenen sektoralen Handlungsfelder und schenkt den kulturellen, sozialen, ökologischen und wirtschaftlichenAspekten beim Wandel hin zu einer gerechten, grünen und produktiven Gesellschaft nach dem Leitbild der Neuen Leipzig Charta angemessen Beachtung. Die Förderung soll deshalb generell auf der Grundlage von ISEKs erfolgen, über die alle ausgewählten Städte verfügen.
Die ISEK sind unter Bürgerbeteiligung erstellte und von den kommunalen Selbstverwaltungsgremien legitimierte Planungsgrundlagen mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren aufwärts. Bei den im festen Turnus stattfindenden Stadtumbaubereisungen prüft das zuständige Landesministerium die Aktualität dieser Planungsdokumente und die konkrete Umsetzung daraus abgeleiteter Vorhaben vor Ort.
Für die nachhaltige Stadtentwicklung ergeben sich aus der Analyse folgende Fördertatbestände:
- als Reaktion auf die demografische Entwicklung
- Anpassungen öffentlicher, kultureller und sozialer Infrastrukturen sowie der gesundheitlichen Versorgung
- strukturwirksame städtebauliche Vorhaben zur Schaffung attraktiver Lebens-, Mobilitäts- und Wirtschaftsbedingungen
- Vorhaben zur Erhöhung der Barrierefreiheit in öffentlichen Infrastrukturen
- nichtinvestive Vorhaben zur Stabilisierung und Belebung des Geschäftsumfeldes von Handel und Gewerbe durch Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements
- Ertüchtigung kultureller Infrastruktureinrichtungen im Bereich der bildenden und darstellenden Künste einschließlich der Museen und Schaffung der dafür
- erforderlichen digitalen Kompetenzen mit einem an den FAIR-Prinzipien ausgerichteten Digitalisat-, Metadaten- und Lizenzrechtemanagement
- als Reaktion auf die klimatische Entwicklung
- Vorhaben zur Verbesserung der Stadtökologie, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung
- Vorhaben zur Revitalisierung von Brachflächen in den Städten. Die Grundstücke müssen sich im kommunalen Eigentum befinden.