Wiederherstellung und Vernetzung naturnaher Fließgewässer

EFRE
Thüringen
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz

Kurzbeschreibung:

Verbesserung des natürlichen Rückhaltevolumens sowie der örtlichen Gefahrenabwehr (Wasserwehrdienst) sowie Verbesserung der Fließgewässerentwicklung durch hydromorphologische Maßnahmen und der Durchgängigkeit.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Bürger*innen in hochwassergefährdeten Gebieten und Risikogebieten, Oberflächenwasserkörper lt. EG-Wasserrahmenrichtlinie

Laufzeit:

19.07.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Vernetzte und naturnahe Gewässer gewährleisten neben der Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit eine bessere Anpassung der aquatischen Flora und Fauna an die Auswirkungen des Klimawandels. Naturnah gestaltete Gewässer und der sie umgebenden Habitate spielen ebenso als grüne Infrastrukturen eine wichtige Rolle in der Vernetzung von Landschafts- und Lebensräumen. Damit wird auch ein Beitrag zur Erreichung der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 geleistet. Zudem leisten naturnah entwickelte Gewässer einen wichtigen Beitrag zum Mikroklima im urbanen Raum. Sie sind lokale Senken der sich immer stärker aufheizenden urbanen Räume und tragen maßgeblich zur Frischluftversorgung bei. Diese Maßnahmen leisten im Sinne eines ökosystembasierten Ansatzes einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Biodiversität und zur Klimafolgenanpassung durch dieWiederherstellung und Vernetzung von aquatischen Lebensräumen und damit zu einer klimaresilienten Ressourcenschonung der Oberflächengewässer.

Beschreibung:

Die Vorhaben der Fließgewässerentwicklung sind in den Maßnahmenprogrammen der Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein enthalten sowie für Thüringen im Landesprogramm Gewässerschutz zusammengeführt.

Die Maßnahmen der Fließgewässerentwicklung dienen insbesondere auch der Reduzierung von Risiken infolge von Hochwasser. Sie entfalten ihre Wirkung bei Hochwassermaßnahmen, die den natürlichen Rückhalt in den Auen fördern. Damit einher geht auch eine positive Entwicklung für dieGrundwasserneubildung. Die Maßnahmen der Fließgewässerentwicklung dienen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Nach Art. 1 Nr. WRRL leisten die Maßnahmen einen Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren. Sie werden daher oft mit Vorhaben des retentionsraumschaffenden Hochwasserschutzes (z.B. Deichrückverlegung) realisiert. Zudem leisten sie einen Beitrag zur Verbesserung bei Niedrigwassersituationen der Gewässer durch Beschattung und die Wiederherstellung von Rückzugsräumen für die aquatische Flora und Fauna.

Die Vorhaben werden in den nach WRRL ausgewiesenen Oberflächenwasserkörpern umgesetzt. Grundlage hierfür ist das gegenüber der EU meldepflichtige Gewässernetz (Einzugsgebiet > 10 km²). Damit wird grundsätzlich Sorge getragen, dass die Maßnahmen an den abflussrelevanten Gewässern umgesetzt werden. Die Maßnahmen haben Synergien zur HWRM-RL wie auch zur Natura 2000-Richtlinie.

Folgende Maßnahmen sollen unterstützt werden:

  • Maßnahmen zum Initiieren / Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung
  • Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers innerhalb des vorhandenen Profils
  • Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich oder im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich der Auenentwicklung
  • Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit
  • Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten und -plänen sowie sonstige konzeptionelle Vorarbeiten.
Dokumente & Links
Fondswebseite: EFRE Thüringen
Antragsunterlagen: Förderportal
Fristen & Termine: Projektaufrufe
Sonstige Informationen: Leitfäden
Sonstige Informationen: Förder-Wegweiser