Förderziel:
Die Maßnahme dient der Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz kommunaler Bestandsgebäude und dabei insbesondere der Durchführung von besonders energie- bzw. kosteneffizienten Modellprojekten mit hoher Energieeinsparung.
Damit wird zugleich das Konzept der EU-Kommision zur Renovierungswelle umgesetzt, nach dem im Zuge von Gebäuderenovierungen erneuerbaren Energien, insbesondere aus lokalen Quellen, in zunehmendem Maße integriert werden sollten. Mit der Maßnahme wird ein wesentlicher Beitrag zu den Klimaschutzzielen auf EU-, Bundes- und Landesebene geleistet.
Die Vorbildfunktion entsprechender Vorhaben in kommunalen Gebäuden unterstützt die Übertragbarkeit auf Privat- und Gewerbeimmobilien und steigert damit sowohl direkt als auch indirekt CO2-Einsparungen, womit ein Beitrag zur Klimaschutzquote geleistet wird.
Beschreibung:
Gefördert werden Vorhaben, die der Steigerung der Energieeffizienz sowie der Energieeinsparung dienen. Erneuerbare Energien werden ausschließlich im Kontext systemischer Lösungen zur Verknüpfung von Energieeffizienz-Maßnahmen mit erneuerbaren Energien und ggf. lokalen Netzen in einzelnen Vorhaben gefördert.
Die Maßnahme konzentriert sich auf der energetischen Sanierung durch die Steigerung der Qualität im Bereich der Gebäudehülle zum Erreichen hoher Gebäudeenergieeffizienzstandards und zur Unterstützung der von der Kommission vorgeschlagenen Renovierungswelle.
Eine Kombination mit adäquaten Speichersystemen, die eine bedarfs- und nutzungsorientierte Versorgung ermöglichen, steigert den Innovationsgehalt und Modellcharakter von Vorhaben.
Auswahlverfahren:
Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein Wettbewerbsverfahren (Fördercall) bei dem Projekte mit einer möglichst hohen Energieeinsparung bei gleichzeitig guter Kosteneffizienz ausgewählt werden sollen.