Nicht-produktive Investitionen zum Schutz natürlicher Ressourcen - Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen

ELER
Brandenburg Berlin Bund Baden-Württemberg Bayern Bremen Hessen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz
Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Es geht um die Förderung von Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Gestaltung von Lebensräumen sowie Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten und sonstigen Biotopen.

Fördergebiet:

Baden-Württemberg; Berlin / Brandenburg; Mecklenburg-Vorpommern; Niedersachsen / Bremen / Hamburg; Rheinland-Pfalz; Sachsen; Sachsen-Anhalt; Schleswig-Holstein; Thüringen

Art der Unterstützung:

Zuschuss, Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten; Einheitskosten; Pauschalfinanzierungen

Zuwendungsempfänger:

Unabhängig von der Rechtsform juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, natürliche Personen, Personengesellschaften

Laufzeit:

01.01.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Die Investitionen betreffen unter anderem Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Gestaltung von Lebensräumen sowie Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten und sonstigen Biotopen mit besonderer Bedeutung. Dies betrifft Vorhaben zur Vernässung und Optimierung des Wasserhaushalts in Mooren, die Offenlandpflege, Vorhaben zum Feld- und Wiesenvogelschutz, die naturschutzfachliche Aufwertung/Pflege von Biotopflächen und Managementeingriffe zum Erhalt, zur Entwicklung, zur Verbesserung sowie zur Wiederherstellung von Biotopen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Änderungen der Flächennutzung, die Renaturierung und Revitalisierung von Feuchtgebieten, Auen, Gewässern und Waldflächen, Maßnahmen zur Stärkung des Biotopverbundes, sowie die Nachpflanzung, Neuanlage und Sanierung von Biotopen der Kulturlandschaft, z. B. Knicks und Steinrücken und die Anlage und Sanierung von Gehölzen des Offenlandes. Zudem werden Lebensräume, Lebensstätten von geschützten und/oder gefährdeten wildlebenden Arten gesichert, wiederhergestellt und entwickelt sowie bestandsunterstützende Maßnahmen umgesetzt.

Somit adressiert die vorliegende Teilintervention in vielfältiger Weise die Bedarfe "Schutz und Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und Meere", "Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten in Schutzgebieten", "Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten außerhalb von Schutzgebieten", "Schutz und nachhaltige Nutzung der Biodiversität", "Erhalt und Entwicklung von geschützten Arten/Artengruppen durch spezielles Management" im Rahmen des spezifischen Ziels "Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien" bzw. "Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften".

Beschreibung:

Förderfähig sind:

  • Vorhaben zur naturschutzfachlichen Aufwertung von Biotopflächen durch Entwicklung und flächige Erweiterung (z. B. durch Mähgutübertragung, Gehölzentfernung im Offenland)
  • Managementmaßnahmen zum Erhalt und zur Wiederherstellung von Schutzgebieten, Biotopen und Habitaten (z. B. Entbuschungsmaßnahmen, Biotopsanierung durch Mahd, Pflegemaßnahmen zur Herstellung lichter Waldstrukturen)
  • Wiederherstellung, Schaffung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten heimischer wildlebender Tier- und Pflanzenarten
  • Naturschutzvorhaben im Wald
  • Vorhaben zur Renaturierung und Revitalisierung von Feuchtgebieten, Auen, Mooren, Gewässern und Waldflächen
  • Nachpflanzung, Neuanlage und Sanierung von wertvollen Kulturbiotopen, wie z. B Knicks, Steinrücken und Streuobstwiesen und die Anlage und Sanierung von Gehölzen des Offenlandes
  • Erwerb von Grundstücken, langfristige Pacht, Ablösung bestehender Nutzungsrechte sowie damit im Zusammenhang stehende Kosten
  • Aufwendungen im Zusammenhang mit Änderungen der Flächennutzung
  • Erwerb von baulichen Anlagen, Maschinen, Fahrzeugen (inkl. Leasing), Geräten und Technik zur Durchführung oder Nachbereitung naturschutzgerechter Instandsetzungs- oder Pflegemaßnahmen (z. B. Anschaffung von Biotoppflegetechnik sowie Technik zur insekten-/artenschonenden Mahd, Transportgeräte, Technik zur Aufbereitung von Biomasse aus der Landschaftspflege, Weidezäune) sowie zur Prävention vor Schäden durch geschützte Arten
  • Begleitende Arbeiten in direktem Zusammenhang mit dem konkreten Einzelvorhaben wie z. B.:
    • Planungsarbeiten
    • Projektmanagement
    • Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
    • Evaluierungen/Studien sowie Datenerhebung, und -pflege
  • Sachleistungen

Spezifische Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Die geförderten nicht-produktiven Investitionen dürfen nicht zu einer signifikanten Erhöhung des Wertes oder der Wirtschaftlichkeit des Betriebes des privaten Begünstigten führen.

Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Die Investitionen dürfen nicht auf die Steigerung der land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugung ausgerichtet sein.

Förderfähig sind:

  • Vorhaben zur naturschutzfachlichen Aufwertung von Biotopflächen durch Entwicklung und flächige Erweiterung (z. B. durch Mähgutübertragung, Gehölzentfernung im Offenland)
  • Managementmaßnahmen zum Erhalt und zur Wiederherstellung von Schutzgebieten, Biotopen und Habitaten (z. B. Entbuschungsmaßnahmen, Biotopsanierung durch Mahd, Pflegemaßnahmen zur Herstellung lichter Waldstrukturen)
  • Wiederherstellung, Schaffung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten heimischer wildlebender Tier- und Pflanzenarten
  • Naturschutzvorhaben im Wald
  • Vorhaben zur Renaturierung und Revitalisierung von Feuchtgebieten, Auen, Mooren, Gewässern und Waldflächen
  • Nachpflanzung, Neuanlage und Sanierung von wertvollen Kulturbiotopen, wie z. B Knicks, Steinrücken und Streuobstwiesen und die Anlage und Sanierung von Gehölzen des Offenlandes
  • Erwerb von Grundstücken, langfristige Pacht, Ablösung bestehender Nutzungsrechte sowie damit im Zusammenhang stehende Kosten
  • Aufwendungen im Zusammenhang mit Änderungen der Flächennutzung
  • Erwerb von baulichen Anlagen, Maschinen, Fahrzeugen (inkl. Leasing), Geräten und Technik zur Durchführung oder Nachbereitung naturschutzgerechter Instandsetzungs- oder Pflegemaßnahmen (z. B. Anschaffung von Biotoppflegetechnik sowie Technik zur insekten-/artenschonenden Mahd, Transportgeräte, Technik zur Aufbereitung von Biomasse aus der Landschaftspflege, Weidezäune) sowie zur Prävention vor Schäden durch geschützte Arten
  • Begleitende Arbeiten in direktem Zusammenhang mit dem konkreten Einzelvorhaben wie z. B.:
    • Planungsarbeiten
    • Projektmanagement
    • Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
    • Evaluierungen/Studien sowie Datenerhebung, und -pflege
  • Sachleistungen

Spezifische Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Die geförderten nicht-produktiven Investitionen dürfen nicht zu einer signifikanten Erhöhung des Wertes oder der Wirtschaftlichkeit des Betriebes des privaten Begünstigten führen.

Spezifische Förderverpflichtungen:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Die Investitionen dürfen nicht auf die Steigerung der land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugung ausgerichtet sein.

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen/Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde
  • Maßnahmen stehen in Verbindung zu behördlichen Fachplanungen

Förderausschlüsse:

  • Vorhaben, deren Umsetzung aus Gründen der Eingriffskompensation verpflichtend ist

Spezifische Förderverpflichtungen:

  • Bedarfsgerechte Verlängerung der Zweckbindungsfristen für Maschinen und Flächen

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen / Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde

Spezifische Fördervorassetzungen:

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen / Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen / Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde

Förderausschlüsse:

  • Vorhaben, deren Umsetzung aus Gründen der Eingriffskompensation verpflichtend ist

Spezifische Förderverpflichtung:

  • Bedarfsgerechte Verlängerung der Zweckbindungsfristen für Maschinen und Flächen

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen / Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde

Förderausschlüsse:

  • Vorhaben, deren Umsetzung aus Gründen der Eingriffskompensation verpflichtend ist
  • Betriebskosten der Verwaltung

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen / Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde

Förderausschlüsse:

  • Vorhaben, deren Umsetzung aus Gründen der Eingriffskompensation verpflichtend ist

Spezifische Fördervoraussetzungen:

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen / Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde

Förderausschlüsse:

  • Vorhaben, deren Umsetzung aus Gründen der Eingriffskompensation verpflichtend ist

Förderausschlüsse:

  • Vorhaben, deren Umsetzung aus Gründen der Eingriffskompensation verpflichtend ist

Spezifische Förderverpflichtung:

  • Bedarfsgerechte Verlängerung der Zweckbindungsfristen für Maschinen und Flächen

Förderausschlüsse:

  • Vorhaben, deren Umsetzung aus Gründen der Eingriffskompensation verpflichtend ist
Auswahlverfahren:

Kein Auswahlverfahren im Sinne von Art. 79 der GAP-SP-VO erforderlich, da für Interventionen, die eindeutig Umweltzwecken (spezifische Ziele d, e, f) dienen, keine Auswahlkriterien angewendet werden müssen. Die Bundesländer können entscheiden dennoch Auswahlverfahren oder andere Verfahrensregeln anzuwenden. In diesem Fall werden die Auswahlkriterien gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des regionalen Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tiergesundheit (Tierwohl). Die Bundesländer können beschließen, abweichend von Absatz 1 Unterabsatz 1 des Artikels 79 der GAPSP-VO nach Konsultation des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren festzulegen.

Verfahren der Projektauswahl:

  •  Kontinuierliche Antragstellung und Bewilligung
    • Sachsen
  • Kontinuierliche Antragstellung mit Auswahlterminen
    • Baden-Württemberg; Mecklenburg-Vorpommern; Rheinland-Pfalz; Schleswig-Holstein; Thüringen
  • Kontinuierliche Antragstellung mit kontinuierlicher Auswahl von Premiumvorhaben [und Auswahlterminen für weitere Vorhaben]
    • Baden-Württemberg
  • Förderaufrufe mit Antragsfristen und Auswahltermin
    • Berlin / Brandenburg; Mecklenburg-Vorpommern; Thüringen
  • Ausnahme: In-house-Vergabe
    • Bremen / Hamburg /Niedersachsen
  • Förderaufrufe mit Antragsfristen und Projektauswahl anhand fachlicher Kriterien
    • Mecklenburg-Vorpommern; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Sachsen; Sachsen-Anhalt