Förderziel:
Die Investitionen betreffen unter anderem Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Gestaltung von Lebensräumen sowie Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten und sonstigen Biotopen mit besonderer Bedeutung. Dies betrifft Vorhaben zur Vernässung und Optimierung des Wasserhaushalts in Mooren, die Offenlandpflege, Vorhaben zum Feld- und Wiesenvogelschutz, die naturschutzfachliche Aufwertung/Pflege von Biotopflächen und Managementeingriffe zum Erhalt, zur Entwicklung, zur Verbesserung sowie zur Wiederherstellung von Biotopen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Änderungen der Flächennutzung, die Renaturierung und Revitalisierung von Feuchtgebieten, Auen, Gewässern und Waldflächen, Maßnahmen zur Stärkung des Biotopverbundes, sowie die Nachpflanzung, Neuanlage und Sanierung von Biotopen der Kulturlandschaft, z. B. Knicks und Steinrücken und die Anlage und Sanierung von Gehölzen des Offenlandes. Zudem werden Lebensräume, Lebensstätten von geschützten und/oder gefährdeten wildlebenden Arten gesichert, wiederhergestellt und entwickelt sowie bestandsunterstützende Maßnahmen umgesetzt.
Somit adressiert die vorliegende Teilintervention in vielfältiger Weise die Bedarfe "Schutz und Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und Meere", "Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten in Schutzgebieten", "Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten außerhalb von Schutzgebieten", "Schutz und nachhaltige Nutzung der Biodiversität", "Erhalt und Entwicklung von geschützten Arten/Artengruppen durch spezielles Management" im Rahmen des spezifischen Ziels "Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien" bzw. "Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften".
Auswahlverfahren:
Kein Auswahlverfahren im Sinne von Art. 79 der GAP-SP-VO erforderlich, da für Interventionen, die eindeutig Umweltzwecken (spezifische Ziele d, e, f) dienen, keine Auswahlkriterien angewendet werden müssen. Die Bundesländer können entscheiden dennoch Auswahlverfahren oder andere Verfahrensregeln anzuwenden. In diesem Fall werden die Auswahlkriterien gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des regionalen Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tiergesundheit (Tierwohl). Die Bundesländer können beschließen, abweichend von Absatz 1 Unterabsatz 1 des Artikels 79 der GAPSP-VO nach Konsultation des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren festzulegen.
Verfahren der Projektauswahl:
- Kontinuierliche Antragstellung und Bewilligung
- Kontinuierliche Antragstellung mit Auswahlterminen
- Baden-Württemberg; Mecklenburg-Vorpommern; Rheinland-Pfalz; Schleswig-Holstein; Thüringen
- Kontinuierliche Antragstellung mit kontinuierlicher Auswahl von Premiumvorhaben [und Auswahlterminen für weitere Vorhaben]
- Förderaufrufe mit Antragsfristen und Auswahltermin
- Berlin / Brandenburg; Mecklenburg-Vorpommern; Thüringen
- Ausnahme: In-house-Vergabe
- Bremen / Hamburg /Niedersachsen
- Förderaufrufe mit Antragsfristen und Projektauswahl anhand fachlicher Kriterien
- Mecklenburg-Vorpommern; Bremen / Hamburg / Niedersachsen; Sachsen; Sachsen-Anhalt