Förderfähig sind:
- Einrichtung und Verbesserung von Anlagen zur Überwachung des Auftretens von Waldbränden, um das Risiko waldzerstörender Großbrände zu reduzieren
- Investive Waldbrandschutzmaßnahmen (z. B. Löschwasserstellen, unversiegelte Rettungswege, Anlage und Unterhaltung von Waldbrandriegeln und Waldbrandschutzstreifen)
- Vorbeugende Maßnahmen gegen Kalamitäten in Wäldern sowie Vorbereitung und Durchführung von aviotechnischen Abwehrmaßnahmen bei großflächigen, waldzerstörenden Insektenkalamitäten.
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Zusammenhang mit investiven Waldbrandschutzmaßnahmen stehen und behördlich festgesetzt wurden.
Spezifische Fördervoraussetzungen:
Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt.
Spezifische Förderverpflichtung:
Die Publizitätspflichten sind zu beachten.
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen/Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde
- Der Zuwendungsempfänger muss Eigentümer der begünstigten Fläche sein oder eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers vorlegen (Ausnahmen gelten u.a. für Waldbrandriegel-, Wund- und schutzstreifensysteme sowie für vorbeugende Maßnahmen gegen Kalamitäten und aviotechnischen Abwehrmaßnahmen bei großflächigen Insektenkalamitäten)
- Vorhaben (Überwachungsanlage, Löschwassereinrichtung) steht im Einklang mit einem Waldbrandschutzplan.
Förderausschlüsse:
- Ersatzbeschaffungen ohne wesentliche technische Verbesserung
- Wartungs- und Unterhaltungsmaßnahmen, die keine grundhafte Instandsetzung sind
Spezifische Förderverpflichtungen:
- Bedarfsgerechte Verlängerung der Zweckbindungsfristen nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde für Bauten und bauliche Anlagen
- Vorlage öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden, due für eine Durchführung des Vorhabens erforderlich sind, um negative Umweltauswirkungen auszuschließen
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen / Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde
- Der Zuwendungsempfänger muss Eigentümer der begünstigten Fläche sein oder eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers vorlegen (Ausnahmen gelten u.a. für Waldbrandriegel-, Wund- und schutzstreifensysteme sowie für vorbeugende Maßnahmen gegen Kalamitäten und aviotechnischen Abwehrmaßnahmen bei großflächigen Insektenkalamitäten)
- Vorhaben (Überwachungsanlage, Löschwassereinrichtung) steht im Einklang mit einem Walbrandschutzplan
Förderausschlüsse:
- Förderung der Umsatzsteuer
Spezifische Förderverpflichtungen:
- Vorlage öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden, die für eine Durchführung des Vorhabens erforderlich sind, um negative Umweltauswirkungen auszuschließen
Spezifische Fördervorassetzungen:
- Vorhaben (Überwachungsanlage, Löschwassereinrichtung) steht im Einklang mit einem Walbrandschutzplan
Förderausschlüsse:
- Ersatzbeschaffungen ohne wesentliche technische Verbesserung
- Wartungs- und Unterhaltungsmaßnahmen, die keine grundhafte Instandsetzung sind
Spezifische Förderverpflichtungen:
- Vorlage öffentlich- rechtlicher Genehmigungen, in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden, die für eine Durchführung des Vorhabens erforderlich sind, um negative Umweltauswirkungen auszuschließen
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Der Zuwednungsempfänger muss EIgentümer der begünstigten Fläche sein oder eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers vorlegen (Ausnahmen gelten u.a. für Waldbrandriegel-, Wund- und schutzstreifensysteme sowie für vorbeugende Maßnahmen gegen Kalamitäten und aviotechnischen Abwehrmaßnahmen bei großflächigen Insektenkalamitäten)
- Vorhaben (Überwachungsanlage, Löschwassereinrichtung) steht im Einklang mit einem Waldbrandschutzplan
Förderausschlüsse:
- Ersatzbeschaffungen ohne wesentliche technische Verbesserung
Spezifische Förderverpflichtung:
- Vorlage öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden, die für eine Durchführung des Vorhabens erforderlich sind, um negative Umweltauswirkungen auszuschließen