Förderziel:
Um die CO2-Emission zu Verringerung sind Landesgebäude wie auch Gebäude im kommunalen Bestand energetisch zu optimieren. Die Sanierungsrate ist bedarfsgerecht und den Handlungsempfehlungen einer Gebäudestudie im Auftrag des Freistaats Thüringen folgend zu erhöhen. Gemäß der Studie ist der Primärenergiebedarf in Liegenschaften und Quartieren dauerhaft auf ein Minimum zu senken und der Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen. Damit wird ein Beitrag zur langfristigen Renovierungsstrategie der Bundesregierung geleistet.
Beschreibung:
Der Freistaat Thüringen will das hohe Einsparpotenzial beim Endenergieverbrauch von Objekten der öffentlichen Hand weiter ausschöpfen. Er möchte Vorbild und Vorreiter sein und demonstrieren, dass sich planmäßig umgesetzte, integrierte und technisch anspruchsvolle Maßnahmen für mehr Energieeffizienz nicht nur für Klima und Umwelt, sondern auch für die öffentlichen Haushalte auszahlen.
Gefördert werden sollen:
- Verbesserung der Gebäudehülle
- Erneuerung und Optimierung der Beheizung, Kühlung oder Lüftung und Beleuchtungstechnik als integraler Bestandteil von Energieeffizienzmaßnahmen
- Einbau intelligenter Gebäude- und Regelungstechnik
- Integration energieeffizienter Technologien und erneuerbarer Energien, z.B. Wärmegewinnung aus Solarthermie oder über Wärmepumpen aus Luft, Wasser oder Boden.
Auswahlverfahren:
Ausgewählt werden vorzugsweise Gebäude und Infrastrukturen, die ein besonders hohes Einsparpotenzial an Endenergie und Treibhausgasen aufweisen. Dadurch ist sichergestellt, dass mit den finanziellen Ressourcen höchstmögliche Treibhausgas-Einsparungen erreicht werden und der Ressourcenverbrauchsinkt. Die Bilanzierung erfolgt über Energieausweise der geförderten Objekte vor und nach der Durchführung der Vorhaben. Geförderte Gebäude und Infrastrukturen müssen sich im Eigentum des Freistaats Thüringen, von Kommunen oder deren Zusammenschlüssen, gemeinnützigen Bildungsträgern oder weiteren juristischen Personen des öffentlichen Rechts befinden, die darin dauerhaft oder langfristig öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Die Maßnahme umfasst nur Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz in Nichtwohngebäuden.