Aufwertung der gemeinsamen Tourismusregion

INTERREG A
Sachsen
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz
Nachhaltige Mobilität
Nachhaltiges Wirtschaften

Kurzbeschreibung:

Förderung der vorhandenen Fremdenverkehrs- und Erholungsregionen unter dem Gesichtspunkt eines sanften und nachhaltigen Ganzjahrestourismus sowie eines umweltverträglichen Naturtourismus.

Fördergebiet:

Sachsen

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Touristische Verbände; Kammern; Gebietskörperschaften und von ihnen gegründete Organisationen; Unternehmen und Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Bereich Tourismus; Touristen; Museen; Kultureinrichtungen und Kulturschaffende; Vereine und Verbände; Staatliche Einrichtungen

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen
Vermarktung
Vernetzung, Kooperation

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Unter Nutzung der im Programmgebiet vorhandenen Potenziale des Tourismus, Kulturerbes und der Kultur zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung, der sozialen Eingliederung und sozialer Innovationen ist die Weiterentwicklung der grenzübergreifenden Fremdenverkehrs- und Erholungsregionen auch zukünftig zu unterstützen. Alle Kooperationsprojekte sind angehalten, im Rahmen der geplanten Aktivitäten innovative Ansätze für das gemeinsame Grenzgebiet zu entwickeln sowie die aktuellen Herausforderungen im Tourismus, wie Klimawandel, Digitalisierung, Fachkräftemangel und soziale Inklusion zu berücksichtigen.

Beschreibung:

Die Covid-19-Pandemie und die damit verbundenen drastischen Maßnahmen haben erhebliche negative wirtschaftliche und soziale Auswirkungen auf die Tourismuswirtschaft. Daher ist es notwendig, den Tourismusbereich grenzübergreifend wiederzubeleben und zu stabilisieren.

Die im Programmgebiet vorhandenen Fremdenverkehrs- und Erholungsregionen sollen durch die Vernetzung touristischer Einrichtungen, die gemeinsame Entwicklung von Konzeptionen und wettbewerbsfähigen, innovativen Produkten und Dienstleistungen, die gemeinsame Vermarktung touristischer Angebote, die Intensivierung der Zusammenarbeit der Partner der Tourismuswirtschaft sowie Investitionen in die touristische Infrastruktur weiter gestärkt werden. Maßnahmen zum Ausbau eines sanften und nachhaltigen Ganzjahrestourismus sowie eines umweltverträglichen Naturtourismus sollen dabei im Vordergrund stehen. Bestehende Kooperationen zur Entwicklung der touristisch-kulturellen Infrastruktur sind weiter auszubauen und zu intensivieren. Die Entwicklung gemeinsamer grenzübergreifende Strategien, Strukturen und Kommunikations- und Informationsplattformen für den Erfahrungsaustausch zwischen den Tourismusakteuren, insbesondere auch zum Abbau von Informationsdefiziten und zum Know-how-Transfer, sind für die Stärkung der gemeinsamen Tourismusregion von großer Bedeutung. Zur Wiederbelebung und Stärkung der Tourismuswirtschaft im Grenzraum ist es notwendig, die Qualität und die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusangebote zu erhöhen, am Markt zu platzieren sowie vorhandene Produkte zu modernisieren. Bereits bestehende grenzübergreifende Tourismusangebote einschließlich innovativer Mobilitätslösungen sollen gemeinsam strategisch weiterentwickelt werden, auch mit Blick auf die klimatischen Veränderungen und deren Folgen für die Natur- und Kulturlandschaften des Programmgebietes.

Hochwertige gemeinsame grenzübergreifende Marketingaktivitäten, die zukunftsorientiert sind und die Anforderungen des digitalen Zeitalters berücksichtigen, wie beispielsweise Web- und Mobilapplikationen, Augmented-Reality-Anwendungen und virtuelle, interaktive Angebote, sollen das Programmgebiet als gemeinsame Tourismusregion für die Öffentlichkeit noch besser sichtbar machen und aufwerten. Maßnahmen der Sprachbildung und andere gemeinsame fachliche Weiterbildungsmaßnahmen der Tourismusakteure sollen zur Qualitätssicherung im Bereich Tourismus beitragen. Durch eine ökonomische, ökologische und nachhaltige Ausrichtung des grenzübergreifenden Tourismus sollen Umwelt-, Natur- und Ressourcenschutz und der Schutz der biologischen Vielfalt berücksichtigt werden. Mit dem Erhalt und Ausbau regionaltypischer Potenziale wird die Attraktivität des Grenzraumes als eine gemeinsame Tourismusregion weiter gestärkt.

Bei den durchzuführenden Vorhaben ist der Aspekt der sozialen Inklusion und der damit verbundenen zielgruppengerechten Ansprache zu berücksichtigen, um eine Akzeptanz und aktive Teilhabe von Menschen mit oder ohne Beeinträchtigungen an Tourismusangeboten zu erreichen. Neben der Schaffung von Barrierefreiheit, das heißt, einem erleichterten Zugang zu den touristischen Angeboten und Dienstleistungen, spielen aber auch Themen wie Angebote für Kinder und Jugendliche eine wichtige Rolle. Soziale Nachhaltigkeit soll u.a. durch Stärkung sozialer Werte in den kooperierenden Einrichtungen sowie durch Entwicklung bzw. Verbesserung von Beziehungen zu lokalen Gemeinschaften und Interessengruppen im Rahmen der Vorhaben berücksichtigt werden.

Dokumente & Links