Kooperationen von Einwohnern und Institutionen

INTERREG A
Sachsen
Handlungsfelder:

Nachhaltiges Wirtschaften

Kurzbeschreibung:

Gefördert werden Maßnahmen zur Unterstützung und Vertiefung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen staatlichen Einrichtungen, öffentlichen Institutionen, Organisationen und Bürgern im Fördergebiet, um gemeinsame grenzübergreifende Probleme in allen Bereichen der Daseinsvorsorge zu lösen und gegenseitiges Vertrauen aufzubauen, insbesondere in den Bereichen Gesundheitsschutz, Verwaltung, Wirtschaft, Umwelt, Raumordnung/Regionalentwicklung, Arbeitsmarkt, Polizei, Justiz und grenzübergreifende Mobilität.

Fördergebiet:

Sachsen

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Gebietskörperschaften; Öffentliche, staatliche und kommunale Einrichtungen; im Fördergebiet tätige Einrichtungen; Einwohner; Besucher im Fördergebiet.

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Strategieentwicklung, Konzepte-, Teilkonzepterstellung
Vernetzung, Kooperation
Information, Kommunikation, Beteiligung

Ansprechpartner:

Gemeinsames Sekretariat

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Die grenzübergreifende Zusammenarbeit ist essenziell für eine effektive und effiziente Umsetzung des Programms. Deshalb werden hier die Voraussetzungen für eine angemessene Zusammenarbeit in den vom Programm direkt beeinflussbaren Bereichen sowie in den Bereichen geschaffen, in denen die Programmaktivitäten nur eine unterstützende Rolle einnehmen können.

Die geplanten Maßnahmen dienen der Unterstützung und Vertiefung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen staatlichen Einrichtungen, öffentlichen Institutionen, Organisationen und Bürgern im Fördergebiet, um gemeinsame grenzübergreifende Probleme in allen Bereichen der Daseinsvorsorge zu lösen und gegenseitiges Vertrauen aufzubauen, insbesondere in den Bereichen Gesundheitsschutz, Verwaltung, Wirtschaft, Umwelt, Raumordnung/Regionalentwicklung, Arbeitsmarkt, Polizei, Justiz und grenzübergreifende Mobilität.

Die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit umfasst Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung/Förderung gemeinsamer Aktivitäten von Polizei und Grenzschutz, einschließlich Ausarbeitung von Analysen von Problemen, die die Aktivitäten dieser Dienste behindern, und Ausarbeitung von Vorschlägen zur Lösung dieser Probleme.

Außerdem werden Maßnahmen ergriffen, die zum Abbau rechtlicher und verwaltungstechnischer Barrieren in unterschiedlichen Bereichen beitragen – einschließlich der Analysen bestehender Probleme und möglicher Lösungen. Diese Maßnahmen können in der Zukunft helfen, die Kompatibilität von Rechts- und Verwaltungssystemen auf beiden Seiten der Grenze zu erhöhen. Auch die Umsetzung von Pilotlösungen soll möglich sein.

Die Vorhaben sollen die Zusammenarbeit zwischen Akteuren und Bürgern u.a. im Bereich kultureller, sozialer und zivilgesellschaftlicher Aktivitäten intensivieren und den Aufbau gegenseitigen Vertrauens sowie die Überwindung negativer Haltungen und Stereotypen unter den Einwohnern im Fördergebiet begünstigen.

Die durchzuführenden Maßnahmen konzentrieren sich auf die täglichen Aktivitäten der Einwohner und betonen u. a. die Notwendigkeit zur Abfalltrennung, Nutzung energieeffizienter Stromverbraucher (insbesondere energieeffiziente Beleuchtung) etc. Besonders wichtig ist dabei der Austausch von bewährten Verfahren im Bereich der Kreislaufwirtschaft und der Änderung bei den Verbrauchsgewohnheiten. Ein Ergebnis solcher Projekte soll die Stärkung des Bewusstseins in der Bevölkerung für den Umgang mit Umweltressourcen sein. Die Änderung der Verhaltensweisen der Bevölkerung sollte sich ebenfalls positiv auf den Zustand der natürlichen Umwelt im Fördergebiet auswirken und zur Förderung und Entwicklung der Region beitragen.

Der Mehrwert von grenzübergreifenden Sensibilisierungsmaßnahmen gegenüber nationalen Maßnahmen gleicher Art liegt in der Zusammenarbeit zwischen Organisationen bzw. Einrichtungen beider Länder. Dabei stehen ein intensiver Erfahrungs- und Informationsaustausch sowie das Voneinander-Lernen im Mittelpunkt. Durch den Wissensaustausch sowie durch Umsetzung von sich im Nachbarland bereits bewährten „Best Practices” können die Ergebnisse der umzusetzenden Maßnahmen auf die gemeinsamen Bedürfnisse der Grenzregion besser antworten, als wenn es keine Zusammenarbeit mit Partnern auf der anderen Seite der Grenze geben und Projekte nur auf Grundlage eigener Erfahrungen umgesetzt würden.

Beschreibung:

Beispiele der Maßnahmentypen:

  1. Verbesserte Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen Gesundheitseinrichtungen beiderseits der Grenze z.B. durch Stärkung institutioneller Kapazitäten für die Kooperation, Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit zur Beseitigung rechtlicher und sonstiger Hindernisse, darunter Erleichterungen beim Zugang zur Gesundheitsversorgung für Einwohner im Fördergebiet;
  2. Maßnahmen (auch administrativer und juristischer Art) zum Aufbau einer Funktionsstruktur/ einer Organisationsstruktur, die auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Unternehmen und Unternehmensverbänden zur Bereitstellung von Informationen über Bedingungen und Regeln für Unternehmensführung, dem Aufbau gemeinsamer Plattformen für Kooperationsangebote sowie der Erarbeitung und Umsetzung gemeinsamer digitaler Lösungen abzielen (z. B. Aktivitäten wirtschaftsnaher Organisationen, die über die Bedingungen und Regeln der Unternehmenstätigkeit informieren, Plattformen für Kooperationsangebote);
  3. Zusammenarbeit zwischen Institutionen, die den öffentlichen Verkehr im Fördergebiet mit dem Ziel verwalten und betreiben, den öffentlichen Verkehr zu entwickeln und gemeinsam zu vermarkten; institutionelle Koordinierung alternativer Formen des öffentlichen Verkehrs unter Berücksichtigung des Fahrradverkehrs, Bike&Ride sowie Busse auf Abruf;
  4. Austausch bewährter Praktiken, Förderung der Zusammenarbeit zur Entwicklung gemeinsamer Lösungen im Bereich Umwelt und emissionsarme Wirtschaft sowie Sensibilisierung und Förderung eines umweltfreundlichen Verhaltens unter Einwohnern des Grenzraums (Informations- und Werbemaßnahmen mit dem Ziel, das Verhalten und die Gewohnheiten der Bevölkerung in Richtung umweltfreundlicherer Verhaltensweisen zu ändern, einschließlich Förderung des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft);
  5. Zusammenarbeit zu grenzübergreifenden Aspekten der Raumordnung/Regionalentwicklung, z. B. Erarbeitung gemeinsamer Entwicklungsstrategien, Analysen, Studien und Lösungsansätzen, die beide Seiten des Fördergebiets betreffen;
  6. Gemeinsame Aktivitäten im Fördergebiet zum Aufbau der Zusammenarbeit und des Vertrauens;
  7. Maßnahmen zur Verbreitung nachbarschaftlicher Landeskunde, einschließlich Maßnahmen zur Unterstützung der Integration lokaler Gemeinschaften, sowie Verbesserung nachbarsprachlicher Kompetenzen und Erwerb der Nachbarsprache für alle Altersgruppen im Fördergebiet;
  8. Zusammenarbeit zur Überwindung bestehender Barrieren, darunter der Sprachbarriere und zur Stärkung der Mehrsprachigkeit in der Öffentlichkeit;
  9. Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Sicherheit.
Sonstiges:

Die Maßnahmen können sowohl im Rahmen regulärer Projekte als auch Projekte mit geringem finanziellem Wert im Kleinprojektefonds durchgeführt werden.

Dokumente & Links