Maßnahmen zur Entwicklung kultureller und touristischer Angebote sowie gemeinsamer Initiativen zugunsten des Natur- und Kulturerbes

INTERREG A
Baden-Württemberg Rheinland-Pfalz
Handlungsfelder:

Nachhaltiges Wirtschaften

Kurzbeschreibung:

Förderung von Ausarbeitung gemeinsamer Strategien, Sensibilisierungs- und Kommunikationsmaßnahmen sowie investiven Maßnahmen u.a. in den Bereichen Ökotourismus und Naherholung.

Fördergebiet:

Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Akteure in den Sektoren Kultur und Tourismus; Unternehmen der Kultur- und der Tourismuswirtschaft und deren Beschäftigte sowie die Unternehmer in diesen Sektoren (Unternehmer, Selbstständige und Soloselbständige, Kunstschaffende, ...); Gemeinden, Städte, Vereine, kulturelle und touristische Einrichtungen, Einrichtungen und Körperschaften mit rahmensetzender, fördernder oder koordinierender Kompetenz sowie Einrichtungen der regionalen oder branchenspezifischen Wirtschaftsförderung

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur
Strategieentwicklung, Konzepte-, Teilkonzepterstellung
Information, Kommunikation, Beteiligung

Ansprechpartner:

Gemeinsames Sekretariat

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Kultur und Tourismus stellen sowohl einen bedeutenden Wirtschaft- als auch einen maßgeblichen Standortfaktor für den Oberrhein dar. Die zahlreichen am Oberrhein ansässigen Unternehmen und Akteure, die in der Kultur- und der Tourismuswirtschaft tätig sind, bieten ein großes Beschäftigungspotenzial für die grenzüberschreitende Region. Die vielfältigen kulturellen und touristischen Angebote fördern daneben in erheblichem Maße die Attraktivität des Oberrheins und tragen so zur Unterstützung der Wirtschaft als Ganzes sowie zur sozialen Innovation bei. Angesichts der Bedeutung dieser Sektoren für die wirtschaftliche Dynamik am Oberrhein und der besonderen wirtschaftlichen Betroffenheit in Folge der Covid-19-Pandemie erscheint ihre Unterstützung unerlässlich. Ungeachtet des grenzüberschreitend bestehenden Wettbewerbs, bietet eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit Chancen und Potenziale, vorhandene Synergieeffekte zu nutzen und einen Mehrwert für alle Beteiligten herzustellen. Grundlage dafür ist, neben dem gemeinsamen Natur- und Kulturerbe am Oberrhein, die wegen der auf jeder Seite der Grenze jeweils mangelnde kritische Masse bislang unzureichend ausgeschöpften Entwicklungspotenziale, die sich durch ein koordiniertes Vorgehen auf grenzüberschreitender Ebene besser erschließen lassen. Hinzu kommt schließlich, dass auch auf neue Bedarfe und Herausforderungen besser mit einem grenzüberschreitenden Ansatz begegnet werden kann.

Durch das Programm werden folgende Entwicklungen unterstützt:

  • Gemeinsame Nutzung und Förderung des Natur- und Kulturerbes sowie der am Oberrhein vorhandenen kulturellen und touristischen Angebote und Förderung eines gemeinsamen oder aufeinander abgestimmten kulturellen und touristischen Standortmarketings
  • Förderung der Entwicklung neuer gemeinsamer kultureller und touristischer Angebote
  • Grenzüberschreitende Entwicklung und Strukturierung der Kultur- und der Tourismuswirtschaft
  • Gemeinsame Begleitung der Akteure in den Sektoren Kultur und Tourismus angesichts neuer Problemstellungen
  • Grenzüberschreitende Unterstützung der Beschäftigung und von Unternehmensgründungen in diesen Sektoren
Beschreibung:

Voraussetzung für die Stärkung der Rolle der Sektoren Kultur und Tourismus für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Region am Oberrhein ist die Schaffung von Rahmenbedingungen, die die grenzüberschreitende Entwicklung kultureller und touristischer Angebote erleichtert. Dies gilt sowohl für die Ausweitung von dies- oder jenseits der Grenze bereits existierenden kulturellen und touristischen Angeboten über die Grenze hinweg wie auch für die Erarbeitung gemeinsamer neuer kultureller und touristischer Angebote und Produkte. Entsprechend richtet sich die Unterstützung durch das Programm sowohl an auf grenzüberschreitender Ebene bereits mehr oder minder strukturierte Branchen des Kultur- und Tourismussektors als auch auf Bereiche, bei denen eine solche grenzüberschreitende Strukturierung noch von Grund auf zu leisten ist. Dies gilt in erster Linie für den Tourismussektor, und hier beispielsweise für Maßnahmen zur Förderung des Ökotourismus, der Naherholung, des Burgen- und Schlössertourismus, des Bädertourismus, des Sporttourismus (darunter auch des Fahrradtourismus) etc.

Zur Ausweitung der kulturellen und touristischen Angebote durch die Förderung bestimmter kultureller und touristischer Branchen trägt auch die Ausarbeitung gemeinsamer Strategien zur Entwicklung insbesondere von beiderseits der Grenze bislang kaum vertretener Branchen in den genannten Sektoren bei. Unterstützt werden sollen gemeinsame Ansätze zur Abschätzung konkreter Entwicklungspotenziale für bereits erschlossene oder neue Geschäftsfelder auf grenzüberschreitender Ebene (Erarbeitung von Bestandsanalysen und Marktstudien, von Benchmarks usw.) sowie zur Schaffung von Partnerschaften und Nutzung von Synergien über die Grenze hinweg. Schulungsmaßnahmen tragen zur Kompetenzsteigerung bei den Akteuren und damit zur grenzüberschreitenden Positionierung der Branchen bei. Mitunter ist daneben vor allem im Kultursektor die Umsetzung innovativer Lösungen oder von Pilotprojekten notwendig, um Verfahren zu harmonisieren oder um rechtliche, administrative oder materielle Hindernisse abzubauen, die der grenzüberschreitenden Entwicklung gemeinsamer Angebote oder der Weiterentwicklung bereits dies- und jenseits der Grenzen vorhandener Angebote entgegenstehen.

Um diese Angebote sichtbar zu machen, sind zusätzlich Sensibilisierungs- und Kommunikationsmaßnahmen in Hinblick auf die auf grenzüberschreitender Ebene vorhandenen kulturellen und touristischen Angebote unerlässlich und kommen somit für eine Unterstützung im Rahmen der geförderten Projekte infrage.

In einigen Fällen kann die Entwicklung grenzüberschreitender kultureller und touristischer Angebote auch investive Maßnahmen erforderlich machen. So ist für die Förderung der Entwicklung digital nutzbarer kultureller bzw. touristischer Angebote und die Aufwertung von in diesem Bereich bereits vorhandenen Möglichkeiten die Einrichtung gemeinsamer digitaler Infrastrukturen (Werbeportale, Portale für Künstlerinnen und Künstler usw.) von zentraler Bedeutung. Die gemeinsame Bewahrung, Wiederherstellung oder Bewirtschaftung bestimmter Standorte oder Angebote des Natur- und Kulturerbes kann es ferner erforderlich machen, bereits vorhandene Ausrüstungen und Infrastrukturen gemeinsam zu nutzen oder neue Infrastrukturen oder Ausrüstungen zu schaffen oder anzuschaffen. Infrage kommen hier etwa Vorhaben für die Einrichtung gemeinsamer Besucherzentren oder Maßnahmen zur Besucherlenkung sowie Maßnahmen im Rahmen von Vorhaben zur Vernetzung von touristischen oder kulturellen Standorten.

Dokumente & Links
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