Investive Maßnahmen in Naturräumen, ökologischen Verbundräumen, grüne Infrastruktur und Anlagen zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung

INTERREG A
Baden-Württemberg Rheinland-Pfalz
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz

Kurzbeschreibung:

Förderung von investiven Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes und des Erhalts der Umwelt und der biologischen Vielfalt sowie zur Bekämpfung von Umweltverschmutzung.

Fördergebiet:

Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Unternehmen und andere Wirtschaftsakteure, besonders in der Land- oder Forstwirtschaft, d.h. Land- und Forstwirte, Grund- und Waldbesitzer sowie Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Lebensmittelindustrie, Agroforstwirtschaft, Verkehr und Mobilität, Wasserwirtschaft oder Energiesektor. Öffentliche Einrichtungen und Körperschaften (Gemeinden, öffentliche Unternehmen etc.), Akteure der Zivilgesellschaft und die Bürgerinnen und Bürger am Oberrhein.

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen
Demonstrations-, Modell-, Pilotvorhaben

Ansprechpartner:

Gemeinsames Sekretariat

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Der Oberrheinraum verzeichnet vielfältige unterschiedliche Lebensräumen und, dank dessen, eine herausragende biologische Vielfalt. Gleichzeitig werden die Ökosysteme und die Biodiversität am Oberrhein durch zahlreiche negative externe Einflussfaktoren (wirtschaftliche Tätigkeit, Flächenverbrauch, aber auch natürliche Umweltfaktoren) beeinträchtigt. Zu diesen Faktoren zählt insbesondere auch die anhaltende Verschmutzung der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden in dieser vom Menschen intensiv genutzten Region.

Der Erhalt der Ökosysteme, der Artenvielfalt und der Lebensräume ist eine Priorität in allen nationalen Teilräumen des Oberrheingebiets, zahlreiche Schutzmaßnahmen und -gebiete zeugen davon. Um den Herausforderungen in Hinblick auf die Ökosysteme, die Biodiversität und die Umweltverschmutzung in dem geografisch und funktional stark integrierten Raum effizient zu begegnen, bedarf es aber einer konzertierten Herangehensweise auf grenzüberschreitender Ebene.

Im Rahmen dieses spezifischen Ziels wird das Programm folgende Entwicklungen unterstützen können:

  • Förderung des Schutzes und/oder der Wiederansiedlung gefährdeter oder zurückgehender Arten, einschließlich des Tierwohls
  • Förderung des Erhalts und/oder der Renaturierung von natürlichen Lebensräumen (Wald- und Feuchtgebiete, Grasland), darunter insbesondere Schutzgebiete sowie die Rheinauen
  • Schutz und Verbesserung der Qualität der Ökosysteme (Grundwasser, Oberflächengewässer, Luft, Böden)
  • Besserer Schutz und stärkerer Ausbau der ökologischen Durchgängigkeit
  • Sparsamer Umgang mit Flächen durch vermehrte Umnutzung von Böden und insbesondere Industriebrachen
  • Effizientere Abfallbewirtschaftung über die Grenzen hinweg, insbesondere durch ein grenzüberschreitendes Vorgehen bei der Wiederverwendung und der Wiederverwertung
  • Verringerung des Einsatzes von Schadstoffen und ihrer Emissionen

Um Umwelt und Biodiversität langfristig zu schützen und zu erhalten und Umweltverschmutzung zu bekämpfen ist es notwendig, den Aspekt der Nachhaltigkeit auch über Projekte in Themenbereichen wie der Landwirtschaft, einschließlich des Weinbaus, zu fördern.

Beschreibung:

Die Verbesserung des Schutzes und des Erhalts der Umwelt und der biologischen Vielfalt sowie die Bekämpfung von Umweltverschmutzung können investive Maßnahmen erforderlich machen. In Abhängigkeit von den jeweiligen Gegebenheiten kommen hier sowohl der Erhalt von bereits existierende Anlagen und Infrastrukturen, die einen sich verschlechternden Zustand aufweisen, als auch die Schaffung neuer gemeinsamer Anlagen und Infrastrukturen in Frage.

Der Erhalt der Umwelt und der Biodiversität macht in manchen Fällen Pflege- sowie bauliche Maßnahmen notwendig, um eine stärkere Vernetzung zu erreichen, einzelne Naturräume aufzuwerten, grenzüberschreitende ökologische Korridore zu schützen, die ökologische Durchlässigkeit zu stärken oder auch Maßnahmen zum Schutz bzw. zur Wiedereinführung von Arten zu unterstützen. Die Pflege und Entwicklung einzelner Naturräume kann auch Maßnahmen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit geeigneter Flächen erforderlich machen, was auch den Flächenerwerb einschließt.

Beim Kampf gegen die Umweltverschmutzung ist die Förderung gemeinsamer Infrastrukturen bzw. Ausrüstung ausdrücklich möglich, um ein geeignetes gemeinsames Vorgehen beim Umgang mit bestimmten Formen der Umweltverschmutzung möglich zu machen. Auch die Flächenumnutzung und insbesondere die Umnutzung von Industriebrachen kann Investitionen erfordern, sei es zur Bodensanierung oder für sonstige Konversionsmaßnahmen.

Investive Maßnahmen sind schließlich auch im Zuge insbesondere baulicher Maßnahmen bei der Entwicklung von Pilotprojekten und -standorten im Bereich des Schutzes der Umwelt, der Biodiversität oder der Bekämpfung von Umweltverschmutzung denkbar.

Dokumente & Links
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