Investitionen in die grenzüberschreitende Verknüpfung touristischer Wegeinfrastrukturen sowie Erhalt des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes

INTERREG A
Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz

Kurzbeschreibung:

Förderung von Investitionen in die grenzüberschreitende Verknüpfung touristischer Wegeinfrastrukturen sowie in den Erhalt des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes.

Fördergebiet:

Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Nichtregierungsorganisationen sowie gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen; Tourismusverbände und -organisationen; Einheiten der territorialen Selbstverwaltung und nachgeordnete Einrichtungen; Staatliche Verwaltungsstellen; Kultureinrichtungen; Kleine und mittlere Unternehmen; Euroregion Pomerania

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen
Information, Kommunikation, Beteiligung

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Ziel dieses Schwerpunkts ist, sowohl die wirtschaftliche Entwicklung als auch die soziale Teilhabe und Innovation im Programmraum zu stärken. Vor diesem Hintergrund sollen besser verknüpfte kulturelle und touristische Angebote entwickelt und für alle Bewohner des Programmraums leicht zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus werden die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Bereichen Kunst und Kultur intensiviert sowie das Bewusstsein für die gemeinsame Kultur und Geschichte gestärkt.

Es wird davon ausgegangen, dass sich im Ergebnis der Projektumsetzung dauerhafte Netzwerke etablieren. Darüber hinaus soll die Besucherzahl von kulturellen und touristischen Stätten gesteigert werden. Weiterhin wird erwartet, dass innovative, digitale Lösungen von Organisationen aufgegriffen beziehungsweise ausgebaut werden.

Beschreibung:

Durch die Förderung von Investitionen in die grenzüberschreitende Verknüpfung touristischer Wegeinfrastrukturen sowie in den Erhalt des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes werden Vorhaben unterstützt, die zum Beispiel:

  • auf der Grundlage lokaler und regionaler Strategien und Konzepte für die nachhaltige, grenzüberschreitende touristische Entwicklung identifizierte Lücken zwischen vorhandenen touristischen Wegenetzen schließen,
  • durch den Auf- und Ausbau von Wegeleitsystemen die daran angeschlossenen touristischen und kulturellen Stätten für Besucher aus dem Nachbarland erschließen,
  • das gemeinsame Natur- und Kulturerbe erhalten und besser sichtbar machen.

Investive Maßnahmen werden im Bereich der grenzüberschreitenden kulturellen und touristischen Infrastruktur sowie beim Erhalt des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes gefördert. Dazu gehört beispielsweise die Schließung von Lücken in der grenzüberschreitenden touristischen Wegeinfrastruktur. Die Förderung investiver Maßnahmen erfolgt unter der Voraussetzung, dass ein eindeutiger, grenzüberschreitender Mehrwert gegenüber der Förderung lokaler Einzelmaßnahmen zu erwarten sind. Investitionen in touristische und kulturelle Stätten sollen zudem zur Entwicklung der Grenzregion als grenzüberschreitend sichtbare touristische Destination beitragen.