Förderziel:
Die angestrebte Verbesserung der Effektivität des grenzüberschreitenden Arbeitsmarkts in der GR steht in enger Verbindung mit der notwendigen Intensivierung der grenzüberschreitenden beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung. Mit diesen Vorhaben zur gemeinsamen Aus- und Weiterbildung soll mittelfristig vor allem die Verfügbarkeit eines über die Grenzen hinweg mobilen und auch gut ausgebildeten Arbeits- und Fachkräftekräftepotenzials sichergestellt werden.
Neben der Qualifizierung der Arbeitskräfte müssen aber auch die Arbeitsmärkte, mit ihren Verwaltungsstrukturen, entsprechend der neuen Herausforderungen besser aufgestellt werden. Zwar wurden in der GR bereits viele Initiativen zur Schaffung eines grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes durchgeführt, aber es gibt immer noch Hindernisse für einen einheitlichen Arbeitsmarkt im grenzüberschreitenden Maßstab, vor allem im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Zugang zu Arbeitsplätzen und die Entwicklung von qualitativ hochwertigen und inklusiven Arbeitsplätzen. Weitere Probleme sind administrative und sprachliche Barrieren sowie die mangelnde Kenntnis des Arbeitsmarktes und der Verfahren für eine gegenseitige Anerkennung nationaler Diplome. Es ist auch wichtig, die vorhandenen Potenziale und Bedürfnisse auf beiden Seiten der Grenze besser zu verbinden. Schließlich gibt es das Problem des Arbeitskräftemangels in bestimmten Branchen und der unzureichend auf die Bedürfnisse der Unternehmen ausgerichteten Qualifikationen.
Deshalb erfolgt die Bearbeitung dieser Herausforderungen und Investitionsbedarfe auf dem bereits weitgehend integrierten grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt der GR durch zwei Maßnahmen. Die gemeinsamen Vorhaben sollen bestehende Kooperationen zum grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt deutlich verbessern, neue Kooperationen aufbauen, zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen oder neuartige Ansätze im Bereich des Arbeitsmarkts einführen, die auf sozialer Innovation basieren.
Beschreibung:
Die für diese Maßnahme festgelegten Handlungsfelder sind:
- Unterstützung beim Ausbau des Bildungsangebots sowie bei der Entwicklung und dem Erwerb von grenzüberschreitend nachgefragten Fähigkeiten.
- Unterstützung von Erwerb und Entwicklung von Kompetenzen, insbesondere im digitalen Bereich und im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel und der Energiewende, um neue berufliche Möglichkeiten zu schaffen. Hierunter fallen berufliche Erstausbildung, Fort- und Weiterbildung sowie Umschulung.
- Ergänzende gemeinsame Ansätze zur grenzüberschreitenden Arbeitsmarktintegration spezieller Zielgruppen, zum Beispiel für Frauen und ältere Menschen oder für Langzeitarbeitslose und Jugendliche die nicht in Beschäftigung, Bildung oder Ausbildung sind (NEET).
- In enger Abstimmung mit EURES-Grossregion: Gemeinsame Definition von Qualifikationsprofilen für den großregionalen Arbeitsmarkt, unter besonderer Berücksichtigung von Mangelberufen als Vorbereitung zur Schaffung entsprechender Angebote in den Bereichen berufliche Erstausbildung und berufliche Weiterbildung.
- Optimierung sowie Konsolidierung der Strukturen und Instrumente der GR für die grenzüberschreitende Verwaltung des gemeinsamen Arbeitsmarkts, vor Ort oder durch Telearbeit.
- Unterstützung bei der Beseitigung von Mobilitätshemnissen und sprachlicher, administrativer, rechtlicher und kultureller Hindernisse für die Entwicklung des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes.