Entwicklung städtischer Räume

EFRE
Nordrhein-Westfalen
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz

Kurzbeschreibung:

Aufwertung benachteiligter Orts- und Stadtteile zur Erhöhung ihrer Attraktivität für Unternehmen und Arbeitskräfte und Bewältigung von Prozessen des sozialen Wandels, einschließlich der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und der Bewältigung der Herausforderungen durch die EU-Binnenwanderung.

Fördergebiet:

Stadtviertel in NRW

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Vereine und Stiftungen.

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur

Ansprechpartner:

Zentrale Kontaktstelle

Beschreibung
Dokumente & Links
Integrierte Ansätze
Beschreibung
Förderziel:

Im Bereich der Stadt- und Quartiersentwicklung sollen Stadtviertel in NRW unterstützt werden. Entwicklungshemmnissen und Entwertungsprozessen soll durch die integrierte Umsetzung sozialer, baulicher, wirtschaftlicher und umweltbezogener Maßnahmen begegnet werden. Ziel der Aufwertung ist eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität für die in diesen Gebieten lebenden Menschen.

Beschreibung:

Die Förderung erfolgt auf Basis integrierter kommunaler oder regionaler Handlungskonzepte gemäß Artikel 28 c) der Verordnung (EU) 2021/1060, die insbesondere die wirtschaftliche, soziale, demographische, ökologische und klimatische Situation analysieren. Diese integrierten Handlungskonzepte enthalten bereits eine Auflistung der zu unterstützenden Vorhaben. Sie werden "Bottom-up" im Rahmen der verfassungsrechtlich normierten Planungshoheit der Kommunen selbstständig erarbeitet. Damit eine ausreichende Berücksichtigung aller das jeweilige Gebiet betreffenden Aspekte gewährleistet ist, werden Bürgerinnen und Bürger, übergeordnete Landesbehörden und institutionelle Akteurinnen und Akteure bei den Planungen angehört und beteiligt. Die Art und Weise der Beteiligung ist durch das Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich festgelegt. Die Beteiligungsverfahren schaffen somit die Voraussetzung für eine umfassende und gerechte Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen.

Gefördert werden können Vorhaben zur Verbesserung des öffentlichen Raums/Wohnumfelds (niedrigschwellig nutzbare Begegnungsflächen wie Spiel- und Sportplätze, öffentliche Fuß- und Radwege und Plätze), zur generationengerechten und klimafreundlichen Aufwertung bestehender und Herstellung neuer öffentlicher Grün- und Freiflächen, zur Entwicklung und Aufbereitung von Brach- und Konversionsflächen für neue Nutzungen sowie zur Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, kulturellen oder sozialen Versorgung, außerschulischen Bildung und des Sports. Investitionen sollen, soweit relevant, die Grundsätze der Neuen Europäischen Bauhaus-Initiative berücksichtigen.

Integrierte Ansätze

Sonstiges territoriales Instrument - Stadt- und Quartiersentwicklung

Art des integrierten Ansatzes:

Sonstige territoriale Instrumente zur Förderung von Initiativen

Fördergebiet:

Stadtviertel in NRW

Ansprechpartner:
Beschreibung:

Im Bereich der Stadt- und Quartiersentwicklung sollen Stadtviertel in NRW unterstützt werden. Die Förderung erfolgt auf Basis integrierter kommunaler oder regionaler Handlungskonzepte, die insbesondere Ausführungen zur wirtschaftlichen, sozialen, demographischen, ökologischen und klimatischen Situation enthalten. Diese integrierten Handlungskonzepte enthalten bereits eine Auflistung der zu unterstützenden Vorhaben. Sie werden Bottom-up im Rahmen der verfassungsrechtlich normierten Planungshoheit der Kommunen selbstständig erarbeitet. Damit eine ausreichende Berücksichtigung aller das jeweilige Gebiet betreffenden Aspekte gewährleistet ist, werden Bürgerinnen und Bürger, übergeordnete Landesbehörden und institutionelle Akteure bei den Planungen angehört und beteiligt. Die Art und Weise sowie Dauer der Beteiligung ist durch das BauGB gesetzlich festgelegt. Die Beteiligungsverfahren schaffen somit die Voraussetzung für eine umfassende und gerechte Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen.