Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus

INTERREG A
Schleswig-Holstein
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz
Nachhaltiges Wirtschaften

Kurzbeschreibung:

Förderung von Maßnahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung der gemeinsamen Kultur (inkl. der Kreativwirtschaft) und des nachhaltigen Kultur- und Naturtourismus.

Fördergebiet:

Schleswig-Holstein

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Kultur- und Tourismusbereich, insbesondere Touristen, Bürger, Tourismus- und Kulturunternehmen, Kultureinrichtungen, Tourismusorganisationen (Reisezielanbieter, Cluster oder nationale Tourismusentwicklungsgesellschaften), Wissens- und Entwicklungseinrichtungen und Verbände im Bereich Kultur und Tourismus, Kommunen und andere öffentliche Verwaltungen

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Strategieentwicklung, Konzepte-, Teilkonzepterstellung
Wissenstransfer
Vernetzung, Kooperation

Ansprechpartner:

Interreg-Sekretariat

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Das umfassende Ziel ist es, die Sichtbarkeit der Programmregion als attraktiven Ort zum Besuchen, Leben, Studieren, Arbeiten und Investieren zu erhöhen. Dies soll u. a. durch Stärkung und Weiterentwicklung der gemeinsamen Kultur (inkl. der Kreativwirtschaft) und des nachhaltigen Kultur- und Naturtourismus in der Region geschehen.

Ein zentraler Punkt ist die Entwicklung des Kultur- und Tourismussektors nach COVID-19. Das erfordert eine Umstrukturierung und ein Umdenken des gesamten Bereichs, um eine langfristige sozioökonomische Resilienz beider Sektoren zu gewährleisten, in denen Nachhaltigkeit ein besonderes Element darstellt.

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll die treibende Kraft des Kultur- und Tourismussektors in der Programmregion sein, damit die gemeinsame Natur und das kulturelle Potenzial der Region genutzt werden. Nachhaltige, inklusive und innovative Angebote sollen die Attraktivität sowie den Zusammenhalt zwischen den Bürgern stärken.

Beschreibung:

Die nachfolgenden Aktivitäten werden als geeignete Beiträge zur Erreichung der Programmziele bewertet:

  1. Netzwerkkooperation im Spannungsfeld zwischen nachhaltigen Kultur- und Naturtourismusangeboten, z. B. gemeinsame grenzüberschreitende Tourismuspakete, die den Transport und den Aufenthalt beinhalten und mit Erfahrungen in der Programmregion verbinden
  2. Netzwerkkooperation und Entwicklung nachhaltiger Kultur- und Naturangebote, die die Attraktivität auf lokaler/regionaler Ebene für die Bürger sowie potenzieller Zuwanderer erhöhen und damit zur Stärkung der allgemeinen Attraktivität des Programmbereichs beitragen können
  3. Entwicklung und Durchführung neuer gemeinsamer innovativer und kreativer Angebote (Kultur, Natur) in der Programmregion für Touristen und die Bürger, z. B. durch die Entwicklung grenzüberschreitender Veranstaltungen wie etwa Kulinarik- und Kunstfestivals
  4. Digitalisierung und Kompetenzentwicklung von Tourismus- und Kulturakteuren im Rahmen einer Verhaltensänderung (z. B. verstärkter Fokus auf Gesundheit und Hygiene), neue Zielgruppen und Bedürfnisse infolge von COVID-19 sowie Entwicklung neuer/angepasster gemeinsamer nachhaltiger Produkte und Angebote
  5. Konzeptentwicklung für Nachhaltigkeit und Resilienz der Kultur- und Tourismussektoren auf der Grundlage der Lehren aus COVID-19, u. a. durch Ausbildung, Digitalisierung, soziale Innovation, zirkuläre Geschäftsmodelle und Diversifizierung
  6. Wissensteilung und -vermittlung zwischen Kultur- und Tourismusakteuren (Kultureinrichtungen, Tourismusorganisationen, Unternehmen usw.) über die Grenze hinweg, insbesondere infolge von COVID-19
  7. Netzwerkbildung und Kapazitätsaufbau über die Grenze hinweg mit Fokus auf Aktivitäten, die durch Weiterentwicklung und Nutzung der Stärken der Programmregion im Bereich Kultur und Natur, z. B. Welt- und Kulturerbe, Geschichte und Eigenart der Region, das Ziel einer attraktiven Programmregion unterstützen
  8. Nutzung der Potenziale dank der einzigartigen Lage der Programmregion zwischen Nord- und Ostsee durch die Förderung einer in Bezug auf Naturgebiete und Nachhaltigkeit besonders sanften Form des Tourismus
  9. Entwicklung von Produkten im Bereich Kreativwirtschaft, die zum Programmziel einer verbesserten Attraktivität des Programmegebietes beitragen

Es ist von entscheidender Bedeutung, bei den Aktivitäten im Hinblick auf das übergeordnete Ziel die Lehren aus der COVID-19-Pandemie zu berücksichtigen und bei der Entwicklung von Kultur- und Tourismusangeboten ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit sowie Resilienz (Belastbarkeit) in den Vordergrund zu stellen. Akteure von Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege des Kulturerbes sollen den Europäischen Qualitätsgrundsätzen für EU-finanzierte Maßnahmen folgen.

Sonstiges:

Es müssen die UN-Nachhaltigkeitsziele bei der Förderung nachhaltiger Formen des Tourismus berücksichtigt werden, die die natürlichen und kulturellen Vermögenswerte erhalten, auf die der Tourismus angewiesen ist. Projekte, die Auswirkungen auf das Kulturerbe haben, sollen mit den Verfahren zur Einhaltung der „Europäischen Qualitätsgrundsätze für EU-finanzierte Maßnahmen mit potenziellen Auswirkungen auf das Kulturerbe“ in Einklang stehen.

Dokumente & Links
Maßnahmenwebseite: Eine attraktive Region
Antragsunterlagen: Formulare
Fristen & Termine: Unsere Antragsfristen
Fondswebseite: Projektphasen