Förderziel:
Das Programm will soziale Teilhabe und soziale Innovation stärken, indem besser verknüpfte kulturelle und touristische Angebote entwickelt, der grenzüberschreitende Zugang zu ihnen erleichtert, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Kunst und Kultur intensiviert und das Bewusstsein für die gemeinsame Kultur und Geschichte gestärkt werden.
Beschreibung:
Folgende Maßnahmenarten werden erwartet:
- 7) Grenzüberschreitende Maßnahmen zum Erhalt und zur Erlebbarmachung des gemeinsamen kulturellen Erbes und Förderung der gemeinsamen Erinnerungskultur
- 9) Grenzüberschreitende Maßnahmen zur Verknüpfung und Aufwertung touristischer Wegeinfrastrukturen, insbesondere im Rad- und Wassertourismus
Es besteht der Bedarf, Natur und Kultur grenzüberschreitend erlebbar zu gestalten und den Tourismus im Programmraum zu unterstützen. Dabei geht es darum, den gegenseitigen Zugang zum Natur- und Kulturerbe und zu touristischen und kulturellen Angeboten zu verbessern und die Möglichkeiten zu nutzen, die Kultur und Tourismus zum Ausbau der grenzüberschreitenden Verflechtungen bieten.
Zudem strebt das Programm an, den Beitrag von Kultur und Tourismus zu einer klimafreundlichen wirtschaftlichen Entwicklung und zum sozialen Zusammenhalt des Fördergebietes zu stärken. Dazu ist es erforderlich, das reichhaltige Kultur- und Naturerbe im Programmraum und touristische und kulturelle Angebote mit der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zu verknüpfen, lokale Wirtschaftsstrukturen zu stärken und die lokale Bevölkerung aktiv einzubinden.
Die Maßnahmeart 7) umfasst den Erhalt, Wiederherstellung und Schutz des gemeinsamen Kulturerbes mit grenzübergreifender Bedeutung. Erwartet werden u.a. Maßnahmen, die Besuchern den Zugang zu und die Nutzung von diesen kulturellen und touristischen Stätten ermöglichen bzw. erleichtern. Beispiele sind Sanierung, Nutzbarmachung, Beschilderung von und Information über Objekte des Kulturerbes sowie gemeinsame Veranstaltungen. Investitionen in kulturelle und touristische Stätten werden nur dann gefördert, wenn sie eine besondere Bedeutung für die kulturelle und touristische Zusammenarbeit im Programmraum haben.
Maßnahmenart 9) umfasst insbesondere Investitionen in Rad-, Reit-, Wander- und Wasserwege, die eine besondere Bedeutung für die grenzüberschreitende touristische Erschließung haben. Dies schließt die Verknüpfung mit Zugangspunkten zum öffentlichen Personenverkehr ein, insbesondere mit Bahnhöfen.