Förderziel:
Es sind Aktivitäten angedacht, die das Natur- und Kulturerbe in Wert setzen, gemeinsame Tourismusstrategien in der Region verwirklichen und gemeinsame Schwerpunkte herausarbeiten. Die Aktivitäten müssen einen konkreten Zusammenhang zu den Tourismussegmenten Natur- und Aktivtourismus, Gesundheits- und Wellnesstourismus oder Kulturtourismus haben.
Alle Aktivitäten zielen auf die Stärkung der Rolle des Tourismus und der Kultur für die wirtschaftliche Entwicklung des Programmgebiets ab. Beide Bereiche wurden von den Präventionsmaßnahmen im Rahmen der Corona Pandemie besonders hart getroffen. Die Maßnahmen sollen den Tourismus- und Kulturbereich im grenzübergreifenden Kontext unterstützen, um auch in Zukunft deren wichtige Funktion als Arbeitgeber in der Region zu erhalten. Darüber hinaus soll der notwendige Strukturwandel (Klimawandel und Digitalisierung) im Tourismusbereich vorangetrieben werden.
Beschreibung:
Im Rahmen dieses Aktivitätstyps wird die Inwertsetzung von Attraktionen und Sehenswürdigkeiten für einen nachhaltigen Tourismus in der Grenzregion gefördert. Dazu gehört die touristische Inwertsetzung des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes (z.B. Gebäuden oder Denkmälern) oder die Entwicklung touristischer Infrastruktur im Bereich Natur- und Aktivtourismus (z.B. Radstrecken, Wanderrouten). Bei der Inwertsetzung von Sehenswürdigkeiten und Attraktionen liegt der Fokus auf Stätten und Objekten mit bedeutendem Besucherpotential. Ziel ist es, die Zahl der Besucherinnen und Besucher an touristisch interessanten Orten zu erhöhen und so den nachhaltigen Tourismus und die damit verbundenen Sektoren im Programmgebiet zu unterstützen ohne eine Überlastung hervorzurufen.
Weitere Möglichkeiten der touristischen Inwertsetzung umfasst die Darstellung des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes in Ausstellungen oder gemeinsame Kulturveranstaltungen mit touristischem Potential. Das Kulturerbe schließt sowohl das materielle, wie auch das immaterielle Kulturerbe mit ein. Projektträger werden dazu angehalten, die "Europäischen Qualitätsprinzipien für EU-finanzierte Interventionen mit potenziellen Auswirkungen auf das Kulturerbe" zu berücksichtigen und die Nachhaltigkeit der Investitionen sicherzustellen.
Ziel der Aktivitäten ist es, das bestehende Angebot touristischer Produkte im grenznahen Raum zu erweitern. Die umgesetzten Maßnahmen sollen die Anwendung moderner Technologien und digitaler Formate stärker einbinden und die Zugänglichkeit der Attraktionen für benachteiligte Bevölkerungsgruppen berücksichtigen.