Energieeffiziente Gebäude

EFRE
Nordrhein-Westfalen
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Verbesserung der Energieeffizienz in bestehenden öffentlichen Gebäuden.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Vereine und Stiftungen

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur

Ansprechpartner:

Zentrale Kontaktstelle

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Öffentliche Gebäude und Gebäudegruppen in Kommunen, die insbesondere der Kultur, dem Sport, dem Tourismus oder karitativen Zwecken dienen, sollen energieeffizient gestaltet sein. Gefördert werden integrierte Energieeffizienzmaßnahmen, die durch energetische Verbesserungen der Gebäudehülle und - technik sowie der Nutzung intelligenter Energiesysteme und digitaler Instrumente, auch zur Sichtbarmachung verschiedener Verbrauchsstellen in und am Gebäude, zu einer signifikanten Reduzierung des Energieverbrauchs führen.

Beschreibung:

Öffentliche Gebäude machen etwa 20 % des gesamten Immobilienbestandes von Kommunen aus, ihr Energieverbrauch beläuft sich auf ca. 25-35 % des gesamten Energieverbrauchs eines kommunalen Immobilienportfolios. Das Einsparpotenzial ist bei diesen Gebäuden im Vergleich zu anderen Gebäudetypen höher, da die Mehrheit dieser Gebäudetypen vor 1978 und damit vor Inkrafttreten der 1. Wärmeschutzverordnung errichtet wurde. Der Gesamtbestand der Gebäude mit den Nutzungen Kultur, Sport, Tourismus oder karitativen Zwecken beläuft sich in NRW auf ca. 13.000 Gebäude. Hiervon sind etwa 40 % der Gebäude modernisierungsbedürftig. Aufgrund ihrer Vorbildfunktion eignen sich insbesondere öffentliche Baumaßnahmen besonders gut, um neue Impulse im Bereich der Energieeffizienz zu setzen, z.B. durch die Verwendung von nachhaltigen Baumaterialen und -techniken sowie naturnahen Lösungen. Die Kosten für die Zertifizierung nachhaltigen Bauens können gefördert werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Förderung eines Vorhabens aus dieser Maßnahme stehen. Gefördert werden Planung und anschließende Umsetzung von energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen und mit denen der Primärenergieverbrauch um mindestens die Hälfte gesenkt werden kann.

Die klimagerechte energetische Sanierung öffentlicher Gebäude kann mit energieeffizienter Wärmeversorgung, klimagerechten, urbanen Energielösungen oder der Förderung der integrierten sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung, der Kultur, des Naturerbes, des nachhaltigen Tourismus und der Sicherheit in städtischen Gebieten“ verknüpft werden.